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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 28/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Hochstetten-Dhaun, Oberhausen b. Kirn, Heinzenberg, Brauweiler, Horbach, Simmertal, Meckenbach und der Stadt Kirn

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hws Hochstetten-Dhaun, liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am Donnerstag, 20.07.2023 in der Zeit von 09:00 bis 10:00 Uhr im Gemeindehaus Haus Horbach, Mühlenweg 6 in 55606 Hochstetten-Dhaun, OT Hochstädten, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) wird festgesetzt auf Donnerstag, 20.07.2023, um 10:00 Uhr im Gemeindehaus Haus Horbach, Mühlenweg 6 in 55606 Hochstetten-Dhaun, OT Hochstädten, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Jedem Beteiligten wurde bereits ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hws Hochstetten-Dhaun zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke stehen online unter www.landentwicklung.rlp.de/ Landentwicklung/Verfahren/Alle (Verfahrensname auswählen) am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit oder können beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Schloßplatz 10, 55469 Simmern angefordert werden.

I.A. Joshua Zimmermann, Gruppenleiter