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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 28/2024
Hauptthemen
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Aufruf Sommerferienprogramm 2024

Sommerferienprogramm

im Kirner Land

Die Verbandsgemeinde Kirner Land freut sich auch in

den Sommerferien wieder auf die tatkräftige

Unterstützung der Ortsvereine bei der Gestaltung des

Ferienprogramms.

Vereine können ab sofort ihre Aktionen zur

Beteiligung am Ferienprogramm melden.

Für Rückfragen und zur Anforderung der Anmeldeunterlagen stehen Ihnen Frau Trojan und Herr Fuhr

(Telefon: 06752 135-177 oder -176, E-Mail: ferienprogramm@kirner-land.de) gerne zur Verfügung.

Die Verbandsgemeinde Kirner Land stellt mit Unterstützung der Dr. Wolfgang und Anita Bürkle

Stiftung jedem teilnehmenden Verein einen Zuschuss zur Verfügung. Mitmachen können alle Vereine

des Kirner Landes. Die Voraussetzungen zur Förderung sind unverändert wie folgt:

√ das Angebot muss in der Zeit vom 13. Juli bis zum 25. August liegen und für

mindestens 10 Kinder/Jugendliche ausgerichtet sein

√ das Programm soll mindestens 3 Stunden dauern und muss für die Kinder kostenlos sein

√ der Verein erhält pro Teilnehmer bis 18 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50,- Euro, der

maximale Zuschuss pro Verein liegt bei 500,- Euro

√ der Verein ist für die komplette Organisation und Durchführung

des Programms zuständig und verantwortlich

√ bei der Bewerbung der Ferienaktion unterstützt die

Verbandsgemeinde die Vereine tatkräftig

(Homepage/Zeitung/Mitteilungsblatt/Facebook etc.)

Liebe Vereine, wir zählen erneut

auf Euch und freuen uns auf viele

Angebote!