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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 28/2024
Hauptthemen
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Informationen der Verbandsgemeinde Kirner Land zum Eichenprozessionsspinner (EPS)

Gespinstnest an einer Eiche

Prozessionder Raupen

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter. Er bevorzugt trocken-warmes Klima und breitet sich aufgrund der Klimaveränderungen inzwischen auch in unserer Region vermehrt aus.

Seine Raupen kommen vor allem auf allen Eichenarten vor, aber auch an einigen anderen Baumarten, insbesondere an der Hainbuche.

Sie ziehen sich tagsüber und zur Häutung in Raupennester (Gespinste) am Stamm oder in Astgabelungen (meistens im oberen Kronenbereich auf der Südseite) zurück. Abends wandern sie gemeinsam (in Reih und Glied) in bis zu 10 m langen „Prozessionen“ mit bis zu 30 Tieren nebeneinander über Stämme und Äste zum Fressen.

Die Entwicklung der Raupen umfasst 6 Stadien (Häutungen). Sie sind von Anfang an stark behaart.

Ab dem 3. Larvenstadium (Mai, Juni) tragen sie die für Mensch und Tier giftigen Brennhaare mit Widerhaken.

Die fast unsichtbaren Härchen dringen leicht in Haut und Schleimhäute ein und haken sich fest.

Sie bleiben auch an Kleidung und Schuhen haften und lösen bei Berührung immer wieder neue toxische Reaktionen aus.

Das Gift der Brennhaare bleibt über einige Jahre wirksam, so dass auch die bereits verlassenen Nester (in denen sich die leeren Häute befinden) ganzjährig eine mehrere Jahre anhaltende Gefahrenquelle darstellen.

Krankheitssymptome:

  • Hautentzündungen (Knötchen, Quaddeln, Juckreiz, 1 – 2 Wochen lang)
  • Atemwegserkrankungen (Bronchitis, schmerzhafter Husten, Asthma, durch Einatmen der Brennhaare, die durch Luftströme über weite Strecken getragen werden können)
  • Begleiterscheinungen (Schwindel, Fieber, Müdigkeit, Bindehautentzündung)
  • Allergische Schockreaktionen (nur Einzelfälle, bei Menschen mit entsprechender Neigung)

Vorsichtsmaßnahmen:

  • Grundsätzlich die Befallsgebiete meiden
  • Hautbereiche bedecken (auch Nacken, Hals, Unterarme, Beine)
  • Raupen und Gespinste nicht berühren
  • Kleidung umgehend (im Freien!) wechseln, Schuhe nass reinigen, Kleidung bei mindestens 60 Grad waschen
  • Sofortige, gründliche Körperdusche mit Haarreinigung und Augenspülung (mit Wasser)
  • Betroffene Gegenstände (z. B. Auto) reinigen (Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz, Schutzkleidung tragen)
  • Bei Hautreaktionen und Atemwegsbeschwerden den Hausarzt aufsuchen, bei Atemnot sofort den Rettungsdienst alarmieren
  • Auf Holzernte- und Pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester zu sehen sind
  • Bekämpfung wegen Gesundheitsgefahr und Notwendigkeit von spezieller Arbeitstechnik und –ausrüstung nur von Fachfirmen ausführen lassen

Bekämpfung

Für Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist der jeweilige Eigentümer des Grundstücks zuständig auf dem die befallenen Bäume stehen.

Ein Befall auf stark frequentierten, öffentlichen Flächen wie beispielsweise Schulen, Kindergärten, Friedhöfe, Spielplätze, Dorfplätze, Sportplätze, Freizeitplätze, Wanderrastplätze, Radwege kann der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land beim Ordnungsamt oder bei Frau Sesterhenn (06752/135-344, mona.sesterhenn@kirner-land.de) gemeldet werden. Das Betreten des Waldes geschieht auch in dieser Hinsicht weiterhin auf eigene Gefahr.