Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Otzweiler,
das Amt des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin ist eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe für die Selbständigkeit und die Zukunft der Ortsgemeinde Otzweiler. Dieses Amt ist seit fast einem Jahr unbesetzt.
Beim Amt des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin geht es darum, die Belange der Ortsgemeinde zu vertreten, die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern und eine positive Entwicklung zu sichern. Unser Ort lebt von seinem Zusammenhalt, seinen Traditionen und seinem Engagement – und genau das sollte auch in Zukunft weiter gestärkt werden.
Für das Amt des Ortsbürgermeisters erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt derzeit 515,00 Euro/Monat.
Was sind die Aufgaben eines Ortsbürgermeisters / einer Ortsbürgermeisterin?
Wer ist wählbar zum Ortsbürgermeister/ zur Ortsbürgermeisterin?
Wählbar ist jeder Bürger der Ortsgemeinde, der nicht gegen Entgelt im Dienst der Ortsgemeinde oder der zuständigen Verbandsgemeinde steht. Die Wahl erfolgt durch den Ortsgemeinderat.
Wo erhalte ich Informationen?
Informationen zur Wahl, Amt und Aufwandsentschädigung erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen der Verbandsgemeinde Kirner Land:
Frau Marx Tel. 06752/135-312,
E-Mail: sylvia.marx@kirner-land.de
oder
Frau Schwarz Tel. 06752/135-114,
E-Mail: susanne.schwarz@kirner-land.de
Wir freuen uns auf eine gemeinsame Zusammenarbeit!