1. Feststellung des Jahresabschlusses 2022, Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Markus Gagel, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:
| 1. | den Jahresabschluss festzustellen und |
| 2. | dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen. |
| Sowie gemäß § 100 GemO | |
| 3. | nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen |
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.
Bei Michael Schlarb, Thomas Brumm und Wolf Ulrich Wessolowski. lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.
2. Feststellung des Jahresabschlusses 2023, Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Markus Gagel, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:
| 1. | den Jahresabschluss festzustellen und |
| 2. | dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen. |
| Sowie gemäß § 100 GemO | |
| 3. | nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen |
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.
Bei Michael Schlarb, Thomas Brumm und Wolf Ulrich Wessolowski lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.
3. Sachstand Radweg und Umleitungsstrecke K8
| Der Planentwurf wurde vorgestellt und Ortsbürgermeister Schlarb hat folgendes mitgeteilt: | |
| - | Im Zuge der Jahreshauptversammlung des SV Meckenbach wurde der Planentwurf den Mitgliedern des Sportvereins vorgestellt. |
| - | Fällungen entlang der Umleitungsstrecke wurden veranlasst, das Holz ist bereits verkauft. |
| - | Es erfolgt noch eine Altlastenorientierungsuntersuchung und eine Geotechnische Untersuchung des Radweges. |
| - | Es wurde ein neuer Förderantrag beim LBM gestellt. |
| - | Der Zeitraum der Ausführung ist noch unklar, die Förderzusage wird abgewartet. |
| - | Die Beauftragung eines Sicherheitsaudits für den Radweg ist noch erforderlich. |
4. Auftragsvergabe Altlastenorientierungsuntersuchung Radweg
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag für die Altlastenorientierungs-untersuchung am Radweg an das Ingenieurgeologische Büro, Dr. Jörg Wildberger aus Meckenbach in Höhe von 12.221,30€ zu vergeben.
5. Auftragsvergabe Geotechnische Untersuchung Radweg
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag für die Geotechnische Untersuchungen im Bereich des Radweges an das Ingenieurgeologische Büro, Dr. Jörg Wildberger aus Meckenbach in Höhe von 10.311,35€ zu vergeben.
6. Wegenutzungsvertrag Primagas Zentralanlage "Sauerwies"
Seit 2004 versorgt PRIMAGAS Meckenbach mit Flüssiggas. PRIMAGAS möchte die Anwohner in Meckenbach gerne weiterhin dauerhaft und zuverlässig mit Energie beliefern.
Der Gasversorgungsvertrag endete mit dem 30.03.2024.
Um die Flüssiggasversorgung in Meckenbach aufrecht zu erhalten, ist der Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags notwendig. Der neue Vertrag läuft rückwirkend ab dem 31.03.2024 und hat eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren. Die Laufzeit wird im neuen Vertrag automatisch um 5 Jahre verlängert, wenn dieser nicht mit einer Frist von einem Jahr gekündigt wird.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Wegenutzungsvertrag in seiner jetzigen Form zu. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den Vertrag in seiner jetzigen Form zu unterzeichnen.
7. Jugendraum
Ortsbürgermeister Schlarb hat folgendes mitgeteilt:
| - | Von der Dorfjugend wird ein Jugendraum gewünscht. Die Dorfmoderation und die Fragebogenauswertung haben hierfür einen Bedarf angezeigt und breite Zustimmung gefunden. |
| - | Als Ort für den Jugendraum könnte der Raum in der Alten Schule (Haupteingang, 1. Tür rechts) zur Verfügung gestellt werden. Die in diesem Raum vorhandenen Möbel können in der Hausmeisterwohnung im Gemeindehaus untergebracht werden. |
| - | Eventuell könnte auch eine Doppelnutzung des Raumes mit anderen Gruppen erfolgen. |
| - | Die Ortsgemeinde kann nicht als Betreiber eines Jugendraums auftreten, es müssen vorher Verantwortlichkeiten geklärt werden. |
| - | Es sollte ein Jugendclub mit eigenem Vorstand gegründet werden. |
| - | Für die Nutzung des Raumes wird es eine Nutzungsvereinbarung geben. |
| - | Ein erneutes Treffen mit den Jugendlichen soll nochmal stattfinden. |
8. Spielplatzneugestaltung
Ortsbürgermeister Schlarb teilte mit, dass eine Spielplatzneugestaltung unumgänglich ist. Die Sitzung bezüglich der Dorferneuerung und die Fragebogenauswertung ergaben hierfür eine Priorität. Das Material soll langlebig, wartungsfrei und platzsparend sein. Zur Finanzierung der Maßnahme stehen Mittel aus dem Kommunalen Zukunftsprogramm zu Verfügung. Ob es weitere Zuschüsse gibt, ist noch zu klären.
Die Befragung der Kinder im Zuge der Dorferneuerung und Jugendbeteiligung hat einige Wünsche bzw. Anregungen ergeben, welche bei der Planung des neuen Spielplatzes berücksichtigt werden sollen.
9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land; Beschluss über die Zustimmung der Ortsgemeinde zum Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Kirn-Land gemäß § 67 Abs. 2 GemO;
hier Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Änderung/ Erweiterung "Gewerbegebiet"
Für den Bereich von Ortsgemeinden ist die Flächennutzungsplanung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden übertragen worden. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Diese gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.
In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind folgende Änderungen enthalten: Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun – Änderung/Erweiterung „Gewerbegebiet“
Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, da die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für das bestehende Gewerbegebiet plant. Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht den aktuellen Planungszielen nicht mehr, insbesondere im Hinblick auf die künftige Nutzung als gewerbliche Baufläche.
Durch die Neuordnung bestehender Flächen, die Erweiterung des Gewerbegebiets, verkehrliche Anpassungen infolge der Umgehungsstraße (B41) sowie Maßnahmen des Hochwasserschutzes ist eine Anpassung der Flächennutzungsplandarstellung notwendig. Die Planung steht im Einklang mit den Zielen der Raumordnung und dient der Sicherung und Entwicklung ortsnaher Arbeitsstätten.
Das Verfahren benötigt nun noch die Zustimmung der Ortsgemeinde wie oben beschrieben.
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.12.2025 wurde beschlossen, die Zustimmung der Ortsgemeinden zum Flächennutzungsplanentwurf einzuholen.
Die Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, sowie die Planzeichnungen liegen vor und können eingesehen werden.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Zustimmung zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kirn-Land wie vorgenannt.
10. Sachstand Meckenbacher Hang
| Ortsbürgermeister Schlarb hat folgendes mitgeteilt: | |
| - | Vom Bergwaldprojekt wird die Hangsicherung in den Kalenderwochen 27 und 28 durchgeführt. Die Teilnehmer des Projektes übernachten im Pfarrhaus. |
| - | Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt der Ortsgemeinde Meckenbach, Landesforsten Rheinland-Pfalz, Bergwaldprojekt, TU Geisenheim und der Verbandsgemeinde Kirner Land. |
| - | Es wurde eine gemeinsame Presseerklärung erarbeitet. |
| - | Pressebegleitung der Komplettmaßnahme ist geplant. |
| - | Der Bauholzeinschlag für Kastenverbauten erfolgt durch die DEULA im Gemeindewald. |
| - | Die Bohlen für die Kastenverbauten werden vor Ort geschnitten. |
| - | Der Holztransport aus dem Gemeindewald erfolgt durch Freiwillige und Unternehmer. |
| - | Gespräche mit den Eigentümern wurden geführt. |
| - | Grundstücke wurden erworben bzw. sind die Unterlagen aktuell beim Notar zum Vertragsabschluss. |
| - | Am 21.05.2026 erfolgt eine Bürgerinformationsveranstaltung im Gemeindehaus. |
11. Auftragsvergabe Regionales Zukunftsprogramm
Die Landesregierung hat mit dem Regionalen Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das Kommunen gezielt bei der nachhaltigen Weiterentwicklung unterstützen soll. Mit einem Gesamtbudget von 200 Millionen Euro sollen vor allem Regionen gestärkt werden, die vor besonderen strukturellen Herausforderungen stehen. Ziel des Förderprogrammes ist, die Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen des Landes anzugleichen, während diese ihre individuelle Identität wahren.
Der Verbandsgemeinde Kirner Land hat aus diesem Förderprogramm insgesamt 2.916.825,78€ erhalten.
Hiervon verbleiben 916.825,78€ bei der Verbandsgemeinde.
Von den restlichen 2 Mio. EUR bekommt jede Ortsgemeinde einen Sockelbetrag von 4.000€. Die restlichen 1.958.000€ werden nach dem Einwohnerverteilschlüssel (Stand 30.06.2024) auf die Ortsgemeinden aufgeteilt.
Für die Ortsgemeinde Meckenbach stehen aus dem Förderprogramm 39.529,58€ zur Verfügung.
Der Ortsgemeinderat beschloss im Rahmen der Verwendung der Gelder aus dem regionalen Zukunftsprogramm die gemeldeten Maßnahmen:
1) Ankauf Hanggrundstücke zur Hangsicherung, Rekultivierung und Biotop
2) Aufwertung und Neugestaltung Spielplatz
3) Erneuerung Straßenbeleuchtung/ Umstellung auf LED umzusetzen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für die jeweiligen Projekte Angebote einzuholen.
Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, in Abstimmung mit den Beigeordneten, den Auftrag des jeweiligen Projektes an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
12. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Ortsbürgermeister Schlarb hat folgendes mitgeteilt:
| - | Die Holzvergabe durch Forst ist erfolgt. |
| - | Die Ortsgemeinde Meckenbach hat eine PEFC-Zertifizierungsurkunde bis 29.11.2030 erhalten. |
| - | Die Haushaltssitzung findet am Dienstag, dem 26.05.2026 um 18:00 Uhr im Gemeindehaus statt. |
| - | Am „Zimmermannsplatz“ ist noch ein Parkplatz zur Vermietung frei. |
| - | Das Parken am Friedhof ist nur für PKW und nicht für Anhänger und LKW gestattet. |
| - | Der Schaden am Geländer am Dreschschuppen ist repariert. |
| - | Sachstand beim Funkmast, Zeitpunkt der Inbetriebnahme weiter unklar. |
| - | Sachstand bei der PV-Flächenanlage |
| - | Die mittlere Box im Gemeindeschuppen in der Bräbach wurde vermietet. |
| - | Es wurde nochmal auf die Einhaltung der Hunde- und Gefahrenabwehrverordnung hingewiesen, besonders auf den Umgang mit den Hinterlassenschaften der Hunde. |
| - | Konstituierung der AÖR „Energieprojekt Kirner Land“ |
Schriftliche Anfragen lagen keine vor.
13. Einwohnerfragestunde
Es waren 6 Einwohner anwesend.
Ein Einwohner fragt nach, wer den Geschäftsführer der künftigen AÖR „Energieprojekt Kirner Land“ stellt. Ortsbürgermeister Schlarb teilte mit, dass die AÖR aus der Verwaltung geleitet wird.
Ein weiterer Bürger wollte wissen, ob die Kosten der Umleitungsstrecke auf die Bürger umgelegt werden. Es wurde mitgeteilt, dass diese Kosten nicht umlagefähig sind.
Es wurde auch nachgefragt, wann der Glasfaserausbau in Meckenbach beginnen wird. Ortsbürgermeister Schlarb gibt bekannt, dass der Ausbau frühestens 2027 beginnen wird.