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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 29/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bruschied für das Haushaltsjahr 2023 vom 21.07.2023

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL.S.153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.03.2006 (GVBL.S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen :

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden :

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 427.150 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 465.150 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf - 38.000 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-und Auszahlungen auf - 19.600 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 33.800 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 45.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 11.200 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €

Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag - 30.800 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite)

wird festgesetzt auf : 0 €

§ 5 Hebesätze für die Gemeindesteuern

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt :

Grundsteuer A 345 v.H.

Grundsteuer B 465 v.H.

Gewerbesteuer 380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden :

für den ersten Hund 30 €

für den zweiten Hund 36 €

für jeden weiteren Hund 48 €

§ 6 Festsetzung von Gebühren und wiederkehrenden Beiträgen

Gebühren für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen werden für das Haushaltsjahr 2023 nicht festgesetzt.

Wiederkehrende Beiträge i.S. von §§ 10-16 KAG werden für das Haushaltsjahr 2023 nicht festgesetzt.

Fremdenverkehrsbeiträge i.S. von § 36 KAG werden für das Haushaltsjahr 2023 nicht festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

2018 1.120.473 € voraussichtlich

2019 1.143.167 € voraussichtlich

2020 1.208.595 € voraussichtlich

2021 1.199.025 € voraussichtlich

2022 1.153.925 € Ansatz

2023 1.115.925 € Ansatz

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 2.500 € im Einzelfall festgesetzt.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 5.000 € sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte trifft in 2023 nicht zu.

§ 11 Leistungszahlungen

Die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbeamtenbesoldungsgesetzes vom 14.04.1999 an Beamtinnen und Beamte entfällt.

§ 12 Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen zur Bewirtschaftung oder zum Stellenplan entfallen.

§ 13 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.

Ortsgemeinde Bruschied, den 21.07.2023
(Engbarth)
Ortsbürgermeister

Hinweise zur Haushaltssatzung 2023

Die Haushaltssatzung 2023 der Ortsgemeinde Bruschied enthält nach § 95 Abs.4 GemO keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht gem. § 97 Abs.2 GemO mit Schreiben vom 20.06.2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Mit Schreiben vom 22.06.2023 hat die Kommunalaufsicht Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben, da die Ortsgemeinde gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs nach § 93 Abs. 4 GemO verstößt.

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 21.07.2023.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.07.2023 bis einschließlich 01.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land in 55606 Kirn, Bahnhofstr. 31- Zimmer 35 - zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Rechtsverletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Bruschied, den 21.07.2023
(Engbarth)
Ortsbürgermeister