Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL.S.153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.03.2006 (GVBL.S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen :
Festgesetzt werden :
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 427.150 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 465.150 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf - 38.000 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-und Auszahlungen auf - 19.600 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 33.800 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 45.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 11.200 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag - 30.800 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite)
wird festgesetzt auf : 0 €
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt :
Grundsteuer A 345 v.H.
Grundsteuer B 465 v.H.
Gewerbesteuer 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden :
für den ersten Hund 30 €
für den zweiten Hund 36 €
für jeden weiteren Hund 48 €
Gebühren für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen werden für das Haushaltsjahr 2023 nicht festgesetzt.
Wiederkehrende Beiträge i.S. von §§ 10-16 KAG werden für das Haushaltsjahr 2023 nicht festgesetzt.
Fremdenverkehrsbeiträge i.S. von § 36 KAG werden für das Haushaltsjahr 2023 nicht festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.
2018 1.120.473 € voraussichtlich
2019 1.143.167 € voraussichtlich
2020 1.208.595 € voraussichtlich
2021 1.199.025 € voraussichtlich
2022 1.153.925 € Ansatz
2023 1.115.925 € Ansatz
Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 2.500 € im Einzelfall festgesetzt.
Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 5.000 € sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte trifft in 2023 nicht zu.
Die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbeamtenbesoldungsgesetzes vom 14.04.1999 an Beamtinnen und Beamte entfällt.
Weitere Bestimmungen zur Bewirtschaftung oder zum Stellenplan entfallen.
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.
Hinweise zur Haushaltssatzung 2023
Die Haushaltssatzung 2023 der Ortsgemeinde Bruschied enthält nach § 95 Abs.4 GemO keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht gem. § 97 Abs.2 GemO mit Schreiben vom 20.06.2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Mit Schreiben vom 22.06.2023 hat die Kommunalaufsicht Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben, da die Ortsgemeinde gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs nach § 93 Abs. 4 GemO verstößt.
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 21.07.2023.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.07.2023 bis einschließlich 01.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land in 55606 Kirn, Bahnhofstr. 31- Zimmer 35 - zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Rechtsverletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.