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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 29/2023
Mitteilungen der Stadt Kirn und ihrer Stadtteile
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Flyer Tierfriedhof Kirn

Die Stadt Kirn bietet Ihnen ab sofort die Möglichkeit auf dem städtischen

Friedhof Ihr Haustier zu beerdigen. Bestattet werden können alle kremierten Heimtiere und kremierte Equiden in verrottbaren Urnen. Grabbeigaben sind möglich, müssen aber aus verrottbarem Material sein.

Die Ruhezeit beträgt 3 Jahre

Auf Antrag kann die Ruhezeit verlängert werden (ein Anspruch besteht nicht).

Dies muss mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden.

Friedhofsgebühr:

Tiergräber

Heimtiere (Hund, Katze, Hamster, etc.)  — 120,00 €

Equiden (Pferde, Esel, etc.)  — 120,00 €

Tiergrabbestattungen

Heimtiere (Ausheben und Schließen)  — 100,00 €

Equiden (Ausheben und Schließen)  — 150,00 €

Bei Fragen wenden Sie sich an die Verbandsgemeinde Kirner Land:

Friedhofsverwaltung - Tarek Lanz 06752/135-122

Oder bei der Stadt Kirn:

Friedhof Kirn - Jürgen Urbanek und Martin Moosmann 06752/135-127