Die Stadt Kirn bietet Ihnen ab sofort die Möglichkeit auf dem städtischen
Friedhof Ihr Haustier zu beerdigen. Bestattet werden können alle kremierten Heimtiere und kremierte Equiden in verrottbaren Urnen. Grabbeigaben sind möglich, müssen aber aus verrottbarem Material sein.
Die Ruhezeit beträgt 3 Jahre
Auf Antrag kann die Ruhezeit verlängert werden (ein Anspruch besteht nicht).
Dies muss mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden.
Friedhofsgebühr:
Tiergräber
Heimtiere (Hund, Katze, Hamster, etc.) — 120,00 €
Equiden (Pferde, Esel, etc.) — 120,00 €
Tiergrabbestattungen
Heimtiere (Ausheben und Schließen) — 100,00 €
Equiden (Ausheben und Schließen) — 150,00 €
Bei Fragen wenden Sie sich an die Verbandsgemeinde Kirner Land:
Friedhofsverwaltung - Tarek Lanz 06752/135-122
Oder bei der Stadt Kirn:
Friedhof Kirn - Jürgen Urbanek und Martin Moosmann 06752/135-127