I. Reihengrabstätten
Überlassung einer Reihengrabstätte (Einzelgrab an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene 150,-- € €
Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene im gemischten Grabfeld 150,-- € €
Überlassung einer Urnengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene 150,-- € €
Überlassung einer Urnengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene im Rasenfeld 150,-- € €
Pflege der Reihengräber auf dem Rasengrabfeld über 30 Jahre
Einschließlich der Entsorgung der Grabplatte 1.000,-- € €
Pflege der Urnengräber auf dem Rasengrabfeld über 15 Jahre
Einschließlich der Entsorgung der Grabplatte 250,-- € €
Verlängerung der Pflege pro Jahr 20,-- € €
Grabplatte (Granitplatte 40cm x 40cm) 100,-- € €
II. Ausheben und Schließen der Gräber einschließlich Nutzung der Leichenhalle
1. Reihengrab für Verstorbene 550,-- € €
2. Urnenbeisetzung 200,-- € €
3. Kindergrabstätte 300,-- € €
III. Energiekosten
Energiekosten bei Nutzung der Klimaanlage in der Friedhofskapelle nach Verbrauch und aktuellem Strompreis
IV. Verlängerung eines Nutzungsrechtes
Verlängerung eines Nutzungsrechtes an bestehenden Wahlgräbern je Jahr und Grab 5,-- € €
Pflege von abgeräumten Grabstätten durch die Gemeinde bis zum Ende der Ruhefrist, pro Jahr 30,-- € €
V. Beseitigung und Abbau von Gräbern
| 1. | Beseitigung / Abbau eines Einzelgrabes nach Aufwand |
| 2. | Beseitigung / Abbau eines Urnengrabes nach Aufwand |
| 3. | Beseitigung / Abbau eines Doppelgrabes nach Aufwand |
| 4. | Deponiekosten nach jeweils gültiger Gebührenordnung |