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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 29/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

I. Reihengrabstätten

Überlassung einer Reihengrabstätte (Einzelgrab an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene 150,-- € €

Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene im gemischten Grabfeld 150,-- € €

Überlassung einer Urnengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene 150,-- € €

Überlassung einer Urnengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene im Rasenfeld 150,-- € €

Pflege der Reihengräber auf dem Rasengrabfeld über 30 Jahre

Einschließlich der Entsorgung der Grabplatte 1.000,-- € €

Pflege der Urnengräber auf dem Rasengrabfeld über 15 Jahre

Einschließlich der Entsorgung der Grabplatte 250,-- € €

Verlängerung der Pflege pro Jahr 20,-- € €

Grabplatte (Granitplatte 40cm x 40cm) 100,-- € €

II. Ausheben und Schließen der Gräber einschließlich Nutzung der Leichenhalle

1. Reihengrab für Verstorbene 550,-- € €

2. Urnenbeisetzung 200,-- € €

3. Kindergrabstätte 300,-- € €

III. Energiekosten

Energiekosten bei Nutzung der Klimaanlage in der Friedhofskapelle nach Verbrauch und aktuellem Strompreis

IV. Verlängerung eines Nutzungsrechtes

Verlängerung eines Nutzungsrechtes an bestehenden Wahlgräbern je Jahr und Grab 5,-- € €

Pflege von abgeräumten Grabstätten durch die Gemeinde bis zum Ende der Ruhefrist, pro Jahr 30,-- € €

V. Beseitigung und Abbau von Gräbern

1.

Beseitigung / Abbau eines Einzelgrabes nach Aufwand

2.

Beseitigung / Abbau eines Urnengrabes nach Aufwand

3.

Beseitigung / Abbau eines Doppelgrabes nach Aufwand

4.

Deponiekosten nach jeweils gültiger Gebührenordnung