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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 29/2024
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Aufgebot 6 II 8/24

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Aufgebot

Frau Sigrid Kail, Albert-Pfeiffer-Straße 29, 55606 Kirn hat den Antrag auf Kraftloserklärung einer abhandengekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Grundschuldbrief, Gruppe 02, Briefnummer 0269962, über die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Kirn, Blatt 2995, in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld zu 6.900,00 DM höchstens 13 % Zinsen jährlich.

Eingetragener Berechtigter:

Königsteiner Bausparkasse Deutsche Bau-Gemeinschaft Aktiengesellschaft

Königstein/Taunus

Der Inhaber des Grundschuldbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 14.10.2024 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da ansonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Bad Sobernheim, 13.06.2024 — 
Amtsgericht Bad Sobernheim — 
6 II 8/24 —