1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Ortsbürgermeister Günter Buhrmann-Klein verpflichtete die neu gewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Horbach durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglied.
Auf die Vorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, § 20 Schweigepflicht,
§ 21 Treuepflicht, § 30 Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder wies er besonders hin.
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Günter Buhrmann-Klein ernannte den urgewählten neuen Ortsbürgermeister Marcel Klein unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Horbach.
Sodann vereidigte Ortsbürgermeister Günter Buhrmann-Klein den neu gewählten Ortsbürgermeister Marcel Klein und führte ihn in sein Amt ein.
Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung wurde eine gesonderte Niederschrift gefertigt.
Den Vorsitz übernahm nun der neue Ortsbürgermeister Marcel Klein.
Zunächst verpflichtete er Günter Buhrmann-Klein namens der Ortsgemeinde Horbach durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Ratsmitglied.
3. Änderung der Hauptsatzung
Mit der Einladung zu der Sitzung war den Ratsmitgliedern der Entwurf der Hauptsatzung übersandt worden. Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat zunächst ohne Beteiligung von Ortsbürgermeister Marcel Klein die §§ 5 + 6 der Hauptsatzung entsprechend dem vorgelegten Entwurf als Satzung.
Anschließend beschloss der Ortsgemeinderat mit Beteiligung von Ortsbürgermeister Marcel Klein die §§ 1 bis 4 und 7 der Hauptsatzung als Satzung (Abstimmungsergebnis mit Beteiligung des Vorsitzenden)
4. Erlass der Geschäftsordnung
Mit der Einladung zu der Sitzung war den Ratsmitgliedern der Entwurf der Geschäftsordnung übersandt worden. Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem vorgelegten Entwurf zu.
5. Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Mit der Durchführung der Wahlhandlungen wurden die Ratsmitglieder Elke Klein und Regina Fuchs beauftragt.
a) Wahl, Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung des 1. Beigeordneten:
Vorgeschlagen wurde das Ratsmitglieder Markus Christmann.
In der sodann durchgeführten geheimen Wahl entfielen auf Markus Christmann 6 Ja-Stimmen. Ortsbürgermeister Marcel Klein stellte fest, dass Markus Christmann damit zum 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Horbach gewählt wurde. Herr Christmann nahm die Wahl an.
Ortsbürgermeister Marcel Klein ernannte Markus Christmann unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Horbach. Er vereidigte ihn und führte ihn in sein Amt ein.
Über die Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung wurden gesonderte Niederschriften gefertigt.
b) Wahl, Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung des weiteren Beigeordneten:
Vorgeschlagen wurde das Ratsmitglieder Klaus Schmidt.
In der sodann durchgeführten geheimen Wahl entfielen auf Klaus Schmidt 6 Ja-Stimmen. Ortsbürgermeister Marcel Klein stellte fest, dass Klaus Schmidt damit zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Horbach gewählt wurde. Herr Schmidt nahm die Wahl an.
Ortsbürgermeister Marcel Klein ernannte Klaus Schmidt unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Horbach. Er vereidigte ihn und führte ihn in sein Amt ein.
Über die Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung wurden gesonderte Niederschriften gefertigt.
6. Wahl der Ausschussmitglieder
Nach § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung bildet der Ortsgemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser Ausschuss hat 3 Mitglieder und jeweils einen Stellvertreter.
In einem gemeinsamen Wahlvorschlag der Ratsmitglieder wurden für den Rechnungsprüfungsausschuss folgende Ratsmitglieder vorgeschlagen:
Auf eine geheime Abstimmung wurde einstimmig verzichtet.
Als Stellvertreter wurden vorgeschlagen:
7. Dienstzimmerentschädigung
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm der 1. Beigeordnete Markus Christmann. Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister zukünftig eine monatliche Dienstzimmerentschädigung in Höhe von 15,- € zu zahlen.
Ortsbürgermeister Marcel Klein bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und hofft, auf eine gute Zusammenarbeit zum Wohle der Ortsgemeinde.
Bürgermeister Thomas Jung bedankte sich bei dem bisherigen Ortsbürgermeister Günter Buhrmann-Klein für das langjährige Engagement für die Gemeinde Horbach und beglückwünschte den neuen Ortsbürgermeister zu seiner Wahl.