1.): Resolution "75 Jahre Grundgesetz"
Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Seit Inkrafttreten am 23. Mai 1949 gilt es als Garant für Freiheit, Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt.
Die Verbandsgemeinde Kirner Land nimmt dies zum Anlass, folgende Resolution, die von Bürgermeister Thomas Jung in der Sitzung vorgelesen wurde, zu beschließen:
Resolution "75 Jahre Grundgesetz" der Verbandsgemeinde Kirner Land und der 21 Ortsgemeinden
Am 23. Mai 2024 wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Seit Inkrafttreten am 23. Mai 1949 gilt es als Garant für Freiheit, Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt. Das ist für unsere Verbandsgemeinde Kirner Land Anlass zum Feiern. Der zentrale Satz unserer Verfassung "Die Würde des Menschen ist unantastbar" muss das politische Handeln auch in Zukunft bestimmen. Die freiheitliche demokratische Grundordnung gilt es auch in Krisenzeiten zu bewahren und zu fördern. Demokratie lebt von der Auseinandersetzung, teils auch vom Streit, der aber am Ende zu einem guten Kompromiss führen sollte, der das Leben der Bürgerinnen und Bürger vor Ort verbessert. Das Grundgesetz gewährleistet uns unter anderem die Freiheit, die eigene Meinung frei zu äußern, das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt, sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das Grundgesetz garantiert uns, dass wir in einem Rechtsstaat leben und hoheitliche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Für den Zusammenhalt in der Gesellschaft brauchen wir die Demokratie. Sie hat sich als Erfolgsmodell - unabhängig von allen Problemen und Auseinandersetzungen, die es auch gibt - bewährt. Grundlage einer funktionierenden Demokratie ist die kommunale Selbstverwaltung. Sie gilt es weiter zu stärken. Denn hier erfahren die Menschen den Staat und seine Struktur. Demokratie braucht die Menschen, die ihre Grundsätze leben. Aber die Menschen brauchen auch die Demokratie, um in Freiheit leben zu können. Deswegen treten wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern extremistischen Tendenzen entgegen. Wir stehen für einen fairen, sachlichen Dialog und den notwendigen Zusammenhalt der Gesellschaft. Die zentralen Herausforderungen unseres Landes wie die Bewältigung des Klimawandels, die Umsetzung der Energiewende, die Stärkung des Katastrophen- und Zivilschutzes, die Gewährleistung guter Bildung und den Umgang mit der Migration meistern wir nur gemeinsam.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Resolution „75 Jahre Grundgesetz“.
2.): Feuerwehreinsatzstatistik der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Kirner Land
Wehrleiter Markus Späth stellte die Feuerwehreinsatzstatistik für das Jahr 2023 der 18 Feuerwehreinheiten der Freiwilligen Feuerwehr Kirner Land vor (siehe beigefügte Präsentation).
3.): Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Landa) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangen Stellungnahmen und Anregungen; hier: Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanalage Itzbach-In den weißen Äckern Nordb) Beschluss zur Einholung der Zustimmung der Ortsgemeinden zum Flächennutzungsplanentwurf (§ 67 Abs. 2 GemO)
a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangen Stellungnahmen und Anregungen; hier: Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanalage „Itzbach-In den weißen Äckern Nord“
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Öffentlichkeit ist im förmlichen Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gesichtet und bewertet. Die Abwägungsempfehlungen zu den einzelnen Anregungen waren in der Beschlussvorlage dargestellt.
Die Stellungnahmen und Kommentierungsvorlagen sind im Anhang beigefügt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Abwägungs- und Kommentierungsvorschläge, wie vorgetragen, anzunehmen.
b) Beschluss zur Einholung der Zustimmung der Ortsgemeinden zum Flächennutzungsplanentwurf (§ 67 Abs. 2 GemO)
Im nächsten Schritt ist durch die Verbandsgemeinde die Zustimmung der Ortsgemeinden zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuholen.
Für den Bereich von Ortsgemeinden ist die Flächennutzungsplanung gemäß § 67 Abs.2 Satz 1 der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden übertragen worden. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Diese gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Zustimmung der Ortsgemeinden zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kirn-Land einzuholen.
4.): Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Landa) Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und Anregungen; hier:Ortsgemeinde Hennweiler - Sondergebietsfläche Landwirtschaft und Wohnen - In den Hähnen IIIb) Beschluss über die Offenlage
a) Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und Anregungen;
hier: Ortsgemeinde Hennweiler - Sondergebietsfläche „Landwirtschaft und Wohnen“ - In den Hähnen III“
Die Stellungnahmen und Kommentierungsvorlagen sind im Anhang beigefügt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Abwägungs- und Kommentierungsvorschläge wie vorgetragen anzunehmen.
b) Beschluss über die Offenlage
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, den vorliegenden Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend zu beteiligen.
5.): Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2024/2025
In der Vergangenheit haben Schule und Jugendhilfe nicht nur aufgrund unterschiedlicher pädagogischer Konzepte häufig ohne organisatorische oder gar strukturelle Vernetzung gearbeitet. Schulsozialarbeit muss aber - unabhängig von der Trägerschaft - kooperativ in schulische Aktivitäten systemisch implementiert sein. Dies ist im Landkreis Bad Kreuznach grundsätzlich der Fall. Aufgrund der Empfehlungen über Schulsozialarbeit des Landes RLP wurden zwischen dem Landkreis Bad Kreuznach, den Schulen, den Schulträgern sowie verschiedenen Trägern der Schulsozialarbeit im Jahr 2019 flächendeckend Kooperationsvereinbarungen mit unterschiedlichen Stundenansätzen je Grundschule geschlossen.
Die Kosten aus diesen Vereinbarungen im Kirner Land übernahm der Landkreis Bad Kreuznach bisher in voller Höhe. Die Verbandsgemeinde Kirner Land stockte, entgegen allen anderen Grundschulträgern bisher noch nicht auf. Kurz nach der Schulträgerausschusssitzung am 12.12.2023, in welcher bereits ein Empfehlungsbeschluss für den VG-Rat gefasst wurde, hat das Jugendamt des Landkreises zu einer Besprechung eingeladen. Es wurde mitgeteilt, dass man die Schulsozialarbeit im Landkreis neu organisieren möchte, eine Pauschale pro Stunde „Sozialarbeit“ mit den jeweiligen Trägern der Schulsozialarbeit vereinbart werden soll und dieser Stundensatz an die Verbandsgemeinden weitergereicht wird. Möglicherweise schließen sich die Verbandsgemeinden dem Verfahren an und zahlen ebenfalls 45 € pro Stunde, die in o.g. Besprechung vorgeschlagen wurden. Eine entsprechende Anpassung dieses Stundensatzes soll jährlich erfolgen.
Die Stundensätze zwischen dem Kreisjugendamt sowie den Trägern der Schulsozialarbeit wurden zwischenzeitlich wie folgt vereinbart:
Ab 01.01.2024 = 45,06 €; ab 01.07.2024 = 46,19 €
Das aufwendige Führen von Verwendungsnachweisen soll damit zukünftig bei Pauschalabrechnung entfallen. Der Fachbereich der Verbandsgemeinde hatte bisher keinen Aufwand im Rahmen der Schulsozialarbeit.
Zudem werden die bisherigen Stunden für Schulsozialarbeit über alle Grundschulen im Landkreis zwar weiter finanziert und auch in der Gesamtstundenzahl nicht verändert, jedoch neu verteilt.
Nach folgendem Schlüssel wurde gerechnet:
Aktuelle Gesamtstunden Schulsozialarbeit für Grundschulen / stichtagsbezogene Gesamtschülerzahl aller Grundschulen im Landkreis x SuS pro Träger von Grundschule = neue Gesamtstundenzahl Schulsozialarbeit pro Grundschulträger
Soziale Aspekte oder beispielsweise die Berücksichtigung von SuS mit Migrationshintergrund an den Schulen erfolgte vorliegend bei den Grundschulen nicht. Eine Neuverteilung der neu ermittelten Stunden regelt nun der Träger der Grundschulen, folglich wir als Verbandsgemeinde selbst. Im Ergebnis reduziert sich zudem die Gesamtstundenzahl in Höhe von 26 Stunden pro Woche für alle unsere 4 Grundschulen auf nunmehr 23 Stunden. Es gilt eine Übergangsfrist bis zu den Sommerferien 2024. Der große Bedarf an Mehrstunden bleibt weiterhin bestehen. Über die Gründe wurde bereits ausführlich informiert.
Nach umfangreichen Recherchen und Berechnungen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass man im Kirner Land die Spitzabrechnung mit den Trägern der Schulsozialarbeit weiterhin favorisieren sollte, da sich der Arbeitsaufwand zur Abrechnung der Schulsozialarbeit sowie die Prüfung von Verwendungsnachweisen zukünftig in Grenzen halten wird, da aktuell nur mit 2 Trägern, verbunden mit 2 Schulsozialarbeiterinnen zusammengebarbeitet wird. Selbst wenn es zu personellen Veränderungen kommt, wird kein großer Mehraufwand erwartet.
Zusammenfassend spart die Verbandsgemeinde bei Spitzabrechnung mit den externen Trägern mehrere Tausend Euro, die zusätzlich und insbesondere zum Ausgleich der gekürzten Stunden, sinnvoll für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden können.
Auf Grundlage der Kostenkalkulationen der Träger der Schulsozialarbeit und nach Abzug der Kreiszuwendung ist mit folgenden Aufwendungen zu rechnen:
Kalenderjahr 2024: 13.100,00 €
Kalenderjahr 2025: 35.650,00 €
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Kirner Land beschließt, gemäß Empfehlungsbeschluss des Schulträgerausschusses vom 25.04.2024, die Stunden der Schulsozialarbeit wie folgt zu erhöhen:
GS Dominik von derzeit 12 um 4 auf 16 Stunden
GS Simmertal von derzeit 6 um 6 auf 12 Stunden
GS Hellberg von derzeit 4 um 4 auf 8 Stunden
GS Hennweiler von derzeit 4 um 4 auf 8 Stunden
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge mit den Trägern/Partnern der Schulsozialarbeit zu schließen. Die Umsetzung der Stundenerhöhung soll zum 13.07.2024 beginnen (12.07.2024 = letzter Schultag = Ende des Schuljahres 2023/2024), spätestens zum 01.08.2024, sodass beim Übergang vom Landkreis auf die Verbandsgemeinde für die Träger der Schulsozialarbeit keine Lücken entstehen.
6.): Erweiterung des Betreuungsangebotes mit Mittagessen an der Grundschule Hellberg
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurde festgestellt, dass die Grundschule Dominik, im Rahmen ihres Ganztagsangebotes an ihre Grenzen stößt. Aktuell besuchen über 220 SuS die GS Dominik, wovon ca. 150 SuS das Ganztagsangebot in Anspruch nehmen. Tendenz steigend. Eine 13. Klasse ab dem Schuljahr 2028/2029 ist prognostiziert, wobei man hier die Zahlen der SuS im Auge behalten muss. Zudem besuchen aktuell 37 SuS aus dem Einzugsgebiet der Hellbergschule aufgrund des GTS-Angebotes die GS Dominik. Im Schuljahr 2024/25 werden es noch 32 SuS sein, da 9 Kinder die GS verlassen werden, jedoch 4 weitere schon angemeldet sind. Nach Rücksprache mit der Schulaufsicht wurden nun bereits Kinder aus dem Einzugsgebiet der Hellbergschule abgelehnt. Wechsel zur Dominikschule müssen unbedingt vermieden werden.
Die Hellbergschule selbst beschult aktuell knapp 100 SuS. Tendenz ebenfalls steigend. Eine Betreuung wird bis 14:30 Uhr angeboten und ist kostenfrei. Im Rahmen unserer Planungen und nach Rücksprache mit der Schulaufsicht kommen wir zu dem Ergebnis, dass man bei der Dominkschule für Entlastung sorgen muss, indem man ein vergleichbares Angebot an der Hellbergschule einrichtet. Aufgrund der hohen „Gastschülerzahl“ aus dem Einzugsgebiet der Hellbergschule kann man aktuell von einer Gebietsveränderung absehen. Die grundsätzliche Entwicklung ist weiter zu beobachten.
Relativ gut und zügig umsetzbar ist die Erweiterung der Betreuung bis 16:00 Uhr verbunden mit einer warmen Mahlzeit, was jedoch einen Bestandsumbau mit Mensa und Küche erfordert. Möglichkeiten dazu wurden bereits geprüft, Absprachen mit der Lebensmittelhygiene getroffen, sowie durch einen Architekten vorab eine unverbindliche Kostenkalkulation mit Plänen erstellt (2 Varianten). Auch stehen der VG Kirner Land über die Basismittel ca. 550.000,00 € zur Verfügung, die bis 31.07.2024 über die Prioritätenliste des Landkreises Bad Kreuznach beantragt werden müssen. Der Fördersatz beträgt 70% was bedeutet, dass die VG Kirner Land einen Eigenanteil in Höhe von 30% für diese Maßnahme aufbringen muss. Diese Vorgehensweise wurde bei einem persönlichen Besuch der Schulaufsicht am 21.03.2024 in Kirn für gut bewertet. Wichtig wäre, dass man sich im Prozess Zeit lässt, transparent mit den Eltern kommuniziert und den SEB mit einbindet, da Veränderungen an Schulen oft von starken Emotionen begleitet sind. Von daher wird in einem ersten Schritt die Erweiterung der Betreuung favorisiert.
Dieses Angebot kann gemäß Schulaufsicht, je nach Schülerzahl zu einem späteren Zeitpunkt auch in ein GTS-Angebot umgewandelt werden. Diese Maßnahme steht unter anderem in Verbindung dem Rechtsanspruch einer 8-Stunden Betreuung ab dem Schuljahr 2026/27 beginnend mit den 1. Klassen.
Um keine Zeit zu verlieren und die Förderung zu nutzen, sollte nun schnellstens ein Förderantrag auf den Weg gebracht werden, der u.a. eine Detailplanung erfordert. Hier steht man in enger Abstimmung mit den Schulen, dem Jugendamt sowie der Schulaufsicht, die das Vorgehen alle sehr befürworten.
Bei zukunftsfähigen Schulen gemäß dem aktuellen Kompendium des Landes RLP sind verschiedene Aspekte zu beachten. Neben der Digitalisierung, Brandschutz/Unfallschutz, Nachhaltigkeit/Klimaschutz steht an erster Stelle das Thema Inklusion verbunden mit Barrierefreiheit. Mit der Umsetzung der vorgestellten Maßnahme wird die Hellbergschule zeitgemäß und stellt sich den veränderten Aufgaben.
Gemäß vorliegender Grobkostenschätzung des Planers, setzen sich die Zahlen der Variante 2 wie folgt zusammen:
Grobkostenschätzung Projekt: 780.000,00 €
Mögliche Förderung 70%: 546.000,00 €
Eigenanteil VG: 234.000,00 €
Ratsmitglied Christa Hermes regte an, gemeinsam mit der evangelischen Kirchengemeinde eine Küche zu bauen. Bürgermeister Thomas Jung berichtete, dass darüber mit Vertretern der evangelischen Kirchengemeinde gesprochen wurde. Eine Einigung konnte allerdings nicht erzielt werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Kirner Land beschließt, nach Empfehlungsbeschluss des Schulträgerausschusses vom 25.04.2024 an der Hellbergschule das bestehende Betreuungsangebot zu erweitern und eine warme Mahlzeit anzubieten.
Der Bürgermeister wird ermächtigt den Planungsauftrag für einen Bestandsumbau Küche/Mensa sowie gemäß dem aktuellen Kompendium für zukunftsfähige Schulbauten mit barrierefreiem Zugang zu allen Stockwerken (Fahrstuhl, Rampe, behindertengerechtes WC) an einen Planer für die Leistungsphasen 1-4 zu vergeben. Das Honorarangebot dafür beträgt 27.222,05 € brutto. Aus den 2 vorgeschlagenen Varianten wird Variante 2 gewählt.
Sollte eine zügige Umsetzung des Projektes möglich sein, soll das Betreuungsangebot mit Mittagessen ab dem Schuljahr 2025/26 eingerichtet werden. Alternativ wird die Erweiterung des Betreuungsangebotes von 14:30 auf 16:00 Uhr bereits zu Schuljahresbeginn 2025/26 ausgeweitet, das Verpflegungsangebot nach Fertigstellung der Küche/Mensa sowie allen weiteren organisatorischen Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet.
In Bezug auf die Umsetzung des Mittagessens wird die Verwaltung ermächtigt mit Caterern zu kommunizieren und zu gegebener Zeit ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren einzuleiten.
7.): Vergabeverfahren für die Lieferung und Montage von Büromöbeln in den Verwaltungsgebäuden Bahnhofstraße 31 und Kirchstraße 3
Die Büromöbel der Verwaltung sind größtenteils schon mehrere Jahrzehnte alt und bedingt durch diverse interne Umzüge bereits beschädigt.
Bei Arbeitsplatzbegehungen mit dem Betriebsarzt wurde mehrfach die Anschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen empfohlen. In Einzelfällen wurde schon darauf reagiert und entsprechende Schreibtische beschafft. Nun sollen auch die Arbeitsplätze der restlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit höhenverstellbaren Schreibtischen (inkl. Zubehör, Beistelltische und Rollcontainer) ausgestattet werden.
Die durchgeführte Bedarfsermittlung ergab, dass noch für 55 Arbeitsplätze neue Büromöbel beschafft werden müssen.
Die Kostenschätzung hierfür beläuft sich auf 95.000 Euro. Im Haushalt stehen die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung.
In der anschließenden Diskussion wurden mehrheitlich Bedenken gegen die Anschaffung der höhenverstellbaren Schreibtische erhoben. Daher wurde der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt zu verschieben und zunächst den Unterschiedsbetrag zwischen den Kosten für einen höhenverstellbaren und einen nicht höhenverstellbaren Schreibtisch zu ermitteln.
8.): Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der folgenden Spenden zu:
| Spender | Betrag in Euro | Verwendungszweck |
| Sparkasse Rhein-Nahe | 500,00 | 24 Stunden von RLP 2023 |
| Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG | 1.000,00 | Pflege Wanderwege im Kirner Land |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 4.700,00 | Projekt Zukunftsbäume und Projekt Outdoorklassenzimmer |
9.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Bürgermeister Thomas Jung informierte über folgende Punkte:
| 1. | Romantisches Gartenfest |
| Mit ca. 3.800 Besuchern sei ein neuer Besucherrekord erreicht worden. Er richtete einen großen Dank an die Ortsvereine, den Fachbereich um Frau Brandenburg und die Bauhöfe der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun. |
| 2. | Partnerschaft mit Gräfenroda |
| Die Partnergemeinde Gräfenroda besuchte mit einer Delegation die Verbandsgemeinde. Im nächsten Jahr bestehe die Partnerschaft seit 35 Jahren. Es solle nun auch ein Austausch auf Vereinsebene stattfinden. |
| 3. | Gemeinsamer Wahlaufruf mit den Fraktionsvorsitzenden |
| Bürgermeister Thomas Jung liest den Wahlaufruf vor, der vor der Wahl im Mitteilungsblatt erscheinen soll. |
| 4. | Ausscheidende Ratsmitglieder |
| Es sei beabsichtigt, die ausscheidenden Ratsmitglieder zur konstituierenden Sitzung einzuladen, um sie dort zu verabschieden. |
| 5. | Arbeitskreis Abwassersatzung |
| Bürgermeister Thomas Jung liest folgendes Statement vor: |
| Nach den Beratungen im „Arbeitskreis Abwassersatzung“ haben sich die Fraktionen des VG-Rates über die weitere Vorgehensweise geeinigt: |
| Wie bereits in den Beschlüssen vom 07.02.2024 zum Wirtschaftsplan der VG Werke und der VG-Haushaltssatzung verankert, soll die aktuell gültige Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasser - der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 02. Juli 2021, zuletzt geändert am 09.11.2023 wie folgt angepasst werden: |
a) §13 Erhebung wiederkehrender Beiträge
Bisher:
(1) Wiederkehrende Beiträge werden für die Möglichkeit der Einleitung von Schmutzwasser erhoben. Von den entgeltfähigen Kosten nach §12, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden als Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser 40% erhoben. Auf den Wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser finden die Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und 2 und der §§ 5 und 10 entsprechend Anwendung.
Zukünftig: (rückwirkend gültig ab 01.01.2024):
(1) Wiederkehrende Beiträge werden für die Möglichkeit der Einleitung von Schmutzwasser erhoben. Von den entgeltfähigen Kosten nach §12, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden als Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser 0 - 20% erhoben. Auf den Wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser finden die Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und 2 und der §§ 5 und 10 entsprechende Anwendung.
b) §18 Benutzungsgebühren bei Einleitung in die öffentliche Abwasseranlagen
Bisher:
(3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§12), die auf das Schmutzwasser entfallen, werden bis zum 31.12.2021 100% und ab 01.01.2022 60% als Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser erhoben.
Zukünftig: (rückwirkend gültig ab 01.01.2024):
(3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§12), die auf das Schmutzwasser entfallen, werden bis zum 31.12.2023 60% und ab 01.01.2024 80 - 100% als Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser erhoben.
c) Zukünftig soll ggf. der Wiederkehrende Beitrag (WKB) Niederschlagswasser (§13 Erhebung Wiederkehrender Beiträge, Abs. 2) durch eine reine verbrauch- und verursacherorientierte Niederschlagswassergebühr ersetzt werden. Da für diese Umsetzung den VG Werken nicht alle abrechnungsrelevanten Daten vorliegen, erfolgt diese Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt.
d) Die zukünftige Ausgestaltung einer Grundgebühr für Schmutz - und Niederschlagswasser soll untersucht werden.
Die Änderungen unter a) und b) werden rückwirkend zu 01.01.2024 gültig.
Darüber hinaus wird es, als Zwischenschritt zu der noch ausstehenden Vereinheitlichung der Rechtssysteme in der Wasserversorgung, nachfolgende Anpassung in der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung vom 19.02.1996 (betrifft alle Gemeinden der VG Kirner Land mit Ausnahme der Stadt Kirn) geben:
e) § 14 Beitragsmaßstab
Bisher:
(3) Als Nutzungseinheit gelten für die Grundstücke mit den folgenden Flächen:
| 1. bis 800 m² | 1,0 |
| 2. bis 1.000 m² | 1,25 |
| 3. bis 1.300 m² | 1,5 |
| 4. bis 1.700 m² | 1,75 |
| 5. bis 2.000 m² | 2,0 |
| 6. für je weitere angefangene 500 m² | 0,25 |
Zukünftig: (rückwirkend gültig ab 01.01.2022):
(3) Als Nutzungseinheit gelten für die Grundstücke mit den folgenden Flächen:
| 1. bis 800 m² | 1,0 |
| 2. größer 800 m² | 1,0 |
Die Änderung unter e) wird rückwirkend zu 01.01.2024 gültig.
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden in der Sitzung nicht gestellt.
10.): Einwohnerfragestunde
Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.
Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nicht öffentlichen Teil.