Die Stadt Kirn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Städtischen Bauhof eine/einen
Gärtner*in (w/m/d)
unbefristet in Vollzeit.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte: | |
| Neupflanzung von Bäumen + Baumpflege |
| • | Hecken schneiden, Beetpflege und Unkraut jäten |
| • | Ausführen von Arbeiten im Rahmen des Winterdienstes |
| • | Ausführen von Arbeiten im Rahmen des Hochwasserschutzes |
| • | Flexibler Einsatz bei allen sonstigen anfallenden Aufgaben des Bauhofes |
Unsere Anforderungen an Sie: | |
| • | Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen und anerkannten Ausbildungsberuf als Gärtner*in oder Garten/Landschaftsbauer*in |
| • | handwerkliche Fähigkeiten |
| • | Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie eine selbständige Arbeitsweise |
| • | Körperliche Eignung und Belastbarkeit |
| • | Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten ggfs. auch an Wochenenden und Feiertagen |
| • | Führerschein der Klasse B |
Gute Gründe für Ihre Bewerbung: | |
| • | Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst |
| • | Berufliche Sicherheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst |
| • | Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet |
| • | Betriebliche Altersvorsorge (ZVK) |
| • | Jobrad |
| • | Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung |
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Rückfragen steht unser Bauhofleiter, Herr Kaiser (Telefon 0173/6625657) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 19.07.2024 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.