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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 29/2026
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Otzweiler vom 20.05.2026

1.):

Feststellung des Jahresabschlusses 2022, Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Tobias Neu, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:

1.

den Jahresabschluss festzustellen und

2.

der Ortsbürgermeisterin und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen.

Sowie gemäß § 100 GemO

3.

nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

2.):

Feststellung des Jahresabschlusses 2023, Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Tobias Neu, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114

Abs. 1 GemO:

1.

den Jahresabschluss festzustellen und

2.

der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen.

Sowie gemäß § 100 GemO

3.

nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

Bei Adrian Graf und Natalie Kleyer lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.

3.):

Anhebung der Hebesätze der Realsteuern

Der Haushalt 2026 der Ortsgemeinde Otzweiler hat im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 39.800 Euro und im Finanzhaushalt von 24.200 Euro. Nach § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Haushalt in jedem Jahr auszugleichen. Ein Haushalt ist erst ausgeglichen, wenn dieser im Ergebnis- sowie im Finanzhaushalt ein positiver Saldo erreicht hat, vgl. § 18 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung. Die Gemeinde Otzweiler verfügt über keine liquiden Mittel, um den defizitären Haushalt auszugleichen. Der Liquiditätskredit zum 31.12.2025 lag bei rund 176.428 Euro. Der aktuelle Schuldendienst (Zins und Tilgung) für die Investitionskredite liegt bei ca. 11.800 Euro jährlich.

Das bedeutet, es müssen Ausgaben gesenkt oder Mehreinnahmen generiert werden um zumindest den unausgeglichenen Haushalt auf ein unabweisbares Maß, des Fehlbetrages, zu reduzieren.

Die Gemeinde hat sich entschieden den Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 500 auf 550 Prozentpunkte zu erhöhen. Dabei handelt es sich um eine tatsächliche Steigerung der Steuerbeträge um 10 Prozent. Dadurch ergeben sich Mehreinnahmen von rund 2.000 Euro (basierend auf den tatsächlichen Einnahmen der Grundsteuer B im Jahr 2025). Dieser Ertrag bleibt vollständig bei der Gemeinde. D.h. sie wird nicht in die Umlageberechnung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage miteinbezogen.

Der Ortsgemeinderat Otzweiler erhöht den Hebesatz der Grundsteuer B ab dem 01.01.2026 von derzeit 500 auf 550 Prozentpunkte.

4.):

Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde zum Haushaltsplan 2026

Es lagen keine Anregungen und Vorschläge vor, daher entfiel die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.

5.):

Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zu und beschloss, die Haushaltssatzung wie vorgelegt zu erlassen.

6.):

Auftragsvergabe Regionales Zukunftsprogramm

Der Ortsgemeinderat ermächtigte den Vorsitzenden, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an die Firma Werner Schneider zu erteilen.

Bei Adrian Graf lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Er nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.

7.):

Duldung der Führung des Jakobsweges (Nahe-Glan Camino) über die Gemarkung der Gemeinde Otzweiler und die damit verbundene Markierung

Die Jakobusgesellschaft an Nahe und Glan arbeitet seit mehreren Jahren an der Verwirklichung des Projektes „Jakobspilgerweg von Bingen nach Tholey (Nahe-Glan-Camino)“.

Der Weg beginnt in Bingen und teilt sich am Disibodenberg in eine

Nordroute über Bad Sobernheim, Hundsbach, Sien, Idar-Oberstein nach Birkenfeld;

Südroute über Meisenheim, Lauterecken nach Kusel.

Der Jakobsweg wurde bereits vor „Corona“ von Bingen bis zum Disibodenberg fertig markiert. Die Nordroute wurde vom Baubetriebshof der VG Nahe-Glan vom Disibodenberg über Meddersheim bis zum Schwarzenberg (Limbacher Höhe) bereits ausgeschildert. Die Nordroute soll von Meddersheim kommend bis nach Sien der alten Römerstraße folgen. Dieser Weg ist ein alter Grenzweg zwischen mehreren Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen. Der Grenzverlauf liegt in der Mitte der Wegparzelle.

Ein Teilstück des Weges tangiert die Gemarkungen von Limbach und Otzweiler in der VG Kirner-Land. Sofern diese beiden Gemeinden den Verlauf des Pilgerweges über ihre Gemarkung nicht dulden, könnte der Jakobsweg nicht wie geplant entstehen. Die langjährigen Planungen müssten erneut erfolgen. Die Ortsgemeinde übernimmt keine Pflege-, Unterhaltungs- oder Kontrollaufgaben. Die Verantwortung für die Markierung liegt beim Träger des Wanderweges und eine Verkehrssicherungspflicht über den jetzt bestehenden Rahmen hinaus ist nicht erforderlich. Die Duldung der Gemeinde kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Die Verbandsgemeinde Kirner Land möchte sich als Ferienregion stärker etablieren.

Die Jakobswege liegen im Trend und tragen mit den Pilgern dazu bei, den Bekanntheitsgrad der Region zu steigern und Wertschöpfung zu erzielen. Pilger benötigen Unterkünfte, kehren ein und kaufen ein. Ist die Infrastruktur auch jetzt noch nicht vorhanden, so kann sie mit der Zeit und wachsenden Pilgerzahlen entstehen und damit auch mehr Lebensqualität für die Gemeindemitglieder mit sich bringen.

Der Ortsgemeinderat beschloss, den Verlauf des Jakobsweges über die Gemarkung der Ortsgemeinde Otzweiler und die dazu erforderliche Markierung zu dulden

8.):

Änderung/Anpassung der Friedhofssatzung

Aufgrund des neuen Bestattungsgesetzes von Rheinland-Pfalz hat der Gemeinde- und Städtebund RLP die Friedhofsmustersatzung aktualisiert/angepasst.

Es handelt sich um allgemeine Änderungen/Ergänzungen.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Änderung der Friedhofssatzung.

9.):

Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der folgenden Spende zu.

10.):

Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mitteilungen wurden keine gemacht.

11.):

Einwohnerfragestunde

Zwei Einwohner waren anwesend. Fragen wurden keine gestellt.