| 1.): | Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises zum Haushaltsplan 2026 |
Gemäß § 97 I GemO haben die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Bad Kreuznach die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen vor der Beschlussfassung über den Haushalt, Vorschläge und Anregungen zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 einzureichen. Die Verbandsversammlung berät vor der Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung über die innerhalb der Frist eingegangenen Vorschläge und Anregungen.
Es waren keine Vorschläge und Anregungen eingegangen
| 2.): | Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
Sachbearbeiter Patrick Klein erläuterte den Mitgliedern den Haushaltsplan. Die Verbandsversammlung stimmte dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zu und beschloss die Haushaltssatzung wie vorgelegt zu erlassen.
| 3.): | Feststellung des Jahresabschlusses 2022, Entlastung der Verbandsvorsitzenden, des Stellvertreters und des Geschäftsführers |
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Udo Barth, trug der Verbandsversammlung das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihr gemäß § 114 Abs. 1 GemO:
| 1. | den Jahresabschluss festzustellen und |
| 2. | der Verbandsvorsitzenden, deren Stellvertreter, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirner Land als Geschäftsführer Entlastung zu erteilen. |
| Sowie gemäß § 100 GemO | |
| 3. | nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte) zu genehmigen |
Nach Beratung beschloss die Verbandsversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses.
Bei Frau Bettina Dickes und Herrn Thomas Jung lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.
| 4.): | Feststellung des Jahresabschlusses 2023, Entlastung der Verbandsvorsitzenden, des Stellvertreters und des Geschäftsführers |
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Udo Barth, trug der Verbandsversammlung das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihr gemäß § 114 Abs. 1 GemO:
| 1. | den Jahresabschluss festzustellen und |
| 2. | der Verbandsvorsitzenden, deren Stellvertreter, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirner Land als Geschäftsführer Entlastung zu erteilen. |
| Sowie gemäß § 100 GemO | |
| 3. | nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte) zu genehmigen |
Nach Beratung beschloss die Verbandsversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses.
Bei Frau Bettina Dickes und Herrn Thomas Jung lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.
| 5.): | Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen |
Geschäftsführer Thomas Jung berichtete, dass der Durchlaufschutz entlang der Außenmauer auf Schloss Dhaun zwischenzeitlich angebracht wurde. Die Kosten erhöhten sich durch umfangreichere Arbeiten von 17.000 Euro auf 19.251,30 Euro.
| 6.): | Einwohnerfragestunde |
Entfallen, da keine Einwohner anwesend waren.