des Abstimmungsleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten stimmberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Stimmberechtigtenverzeichnis
Am Sonntag, dem 06. September 2026, von 8 bis 18 Uhr,
findet der Bürgerentscheid zur Verpachtung gemeindeeigener Grundstücke für die Errichtung von Windindustrieanlagen statt.
Stimmberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Stimmberechtigtenverzeichnis bis zum 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn; erhalten.