1. Einwohnerfragestunde
Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.
2. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Stadtratsmitglied Thomas Bursian fragte nach dem Baufortschritt am Bahnhof. Bürgermeister Ensminger erklärte, dass die Bauarbeiten am barrierefreien Zugang noch andauern und es noch keinen konkreten Termin zur Fertigstellung gäbe. Die zweite Baustelle an der Güterabfertigung sei fast abgeschlossen. Es müssen noch letzte Arbeiten vorgenommen werden, dann könne man die Verträge der Parkplätze in Angriffe nehmen.
Ratsmitglied Karl-Heinz Buss erkundigte sich nach dem Personal der Stadtbücherei. Der Vorsitzende konnte hier berichten, dass man mit den beiden Damen, die die Nachfolge übernehmen sollen, in engem Kontakt stünde. Eine hauptamtliche Besetzung würde angestrebt.
Außerdem fragte Herr Buss nach Weihnachtsbäume zum selber schlagen. Revierleiter Tobias Helfenstein antwortete, dass dies zurzeit in Kirn nicht möglich sei, das Forstamt aber bereits in der Planung wäre, ein solches Feld anzulegen.
Danach erkundigte er sich ob die Stadt Kirn im Falle eines „Blackouts“ gerüstet wäre. Werkleiter Jochen Stumm versicherte, dass die Wasser- und Abwasserversorgung in diesem Fall gesichert wäre, außerdem hätte man Notstromaggregate besorgt. Für die allgemeine Stromversorgung wäre allerdings die Westnetz zuständig und er könne hierzu keine Angaben machen. Der Bürgermeister teilte hierzu mit, dass in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Überlegungen gemacht würden, wo z.B. Anlaufstellen für Bürger entstehen könnten.
In diesem Zug fragte er auch nach dem Hochwasserschutzprogramm. Der Vorsitzende antwortete, dass eine Bürgerversammlung im nächsten Jahr geplant sei. Der Termin sei voraussichtlich im Februar 2023.
Zuletzt fragte er nach dem Klimaschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde. Er wollte wissen, ob dieser auch Termine mit Bürgern wahrnähme und ob er sich im Stadtrat vorstellen könne. Es wurde vereinbart, den Klimaschutzbeauftragten zur nächsten Stadtratssitzung einzuladen.
Ratsmitglied Sven Muser erkundigte sich nach der immer noch ungeklärten Parksituation am Bürgerhaus in Kallenfels. Stadtbürgermeister Ensminger verwies hier auf die Kreisverwaltung Bad Kreuznach. Es wurde vereinbarte, dass Herrn Muser die Kontaktdaten übermittelt würden.
An Ratsmitglied Jürgen Simon wurde die Bitte der Bewohner der Humboldtstraße herangetragen, die fehlende Teerdecke wegen Sturzgefahr schnellstmöglich herzustellen. Der Vorsitzende hatte sich dies schon angeschaut und zugesichert, dass der Bauhof sich darum kümmern werde.
3. Stellungnahme Elternausschuss
Stadtbürgermeister Ensminger begrüßte die Eltern aus den Kindertagesstätten Steinenberg und Ohlmannstraße. Frau Christmann schilderte die aktuellen Probleme in der Kita Steinenberg. Hier sei im Besonderen die Platzprobleme zu nennen. Außerdem gäbe es ab Januar 2023 das Problem, dass bis September keine Kinder mehr eingewöhnt werden können. Auch gäbe es Probleme mit der 7-Stunden Betreuung am Stück, da zu wenige Ganztagsplätze angeboten werden können. Der Vorsitzende erklärte, dass man im Stadtrat um die Probleme wisse und man diese mit einem Kita-Neubau für ca. 150 Kinder beseitigen wolle.
Frau Römer aus der Kita Ohlmannstraße fragte, warum der Umbau in der Kita Ohlmannstraße erst begonnen werden könne, wenn die Kita Kirn Sulzbach fertig sei. Der Stadtbürgermeister konnte hier berichten, dass es für das Bauamt technisch sehr schwierig wäre, alle Baustellen gleichzeitig umzusetzen. Er versprach hier nochmal nachzufragen warum bzw. wo diese Aussage herkommen würde.
Im Anschluss einigte man sich darauf, die Elternvertreter in 2 Monaten nochmal einzuladen, diesmal auch mit einem Vertreter des Bauamtes.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefasst.
4. Betriebsergebnisse im Stadtwald 2021
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Forstamtsleiter Rüdiger Scheffer und Revierleiter Tobias Helfenstein vom Forstamt Bad Sobernheim. Herr Helfenstein informierte die Stadtratsmitglieder über das Betriebsergebnis 2021, den voraussichtlichen Abschluss 2022 und die Planung 2023. Außerdem äußerte sich Herr Helfenstein über den derzeitigen Waldbestand / Zustand und beantwortete Fragen der Ratsmitglieder.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefasst.
5. Festlegung der Preise für Brennholz für private Selbstwerber
Revierleiter Tobias Helfenstein erörterte die aktuellen Preise für Brennholz und die Möglichkeit einer Preiserhöhung.
1) Preisvorschlag für die Ortsgemeinde Stadt Kirn
| Sortiment | Baumarten | €/Rm inkl. MwSt. | €/Fm inkl. MwSt. |
| Ggf. Bedingungen oder Beschränkungen | |||
| Polterholz am PKW-Weg | Buche, Eiche, Esche, Ahorn, Kirsche, Hainbuche | 47,60 € | 68,00 € |
| Birke | 43,40 € | 62,00 € | |
| Weichlaubholz | 38,50 € | 55,00 € | |
| Nadelholz | 38,50 € | 55,00 € | |
| Stehendfällung, Kronen, Abraum | Buche, Eiche, Esche, Ahorn, Kirsche, Hainbuche | 14,00 € bis 35,00 € | |
| Birke | 14,00 € bis 35,00 € | ||
| Weichlaubholz, Nadelholz | 14,00 € bis 35,00 € |
Näherungsweise Umrechnungsfaktoren:
1 Fm = 1,43 Rm
1 Rm = 0,7 Fm
Die Preise sind inkl. 5,5 % MwSt.
Polterholz wird i.d.R. in Festmetern in Rechnung gestellt.
2) Bisherige Richtpreise
| Sortiment | Baumarten | €/Rm inkl. MwSt. | €/Fm inkl. MwSt. |
| Polterholz am PKW-Weg | Buche, Eiche, Esche, Ahorn, Kirsche, Hainbuche | 35,40 € | 52,00 € |
| Birke | 31,50 € | 45,00 € | |
| Weichlaubholz | 21,00 € | 30,00 € | |
| Nadelholz | 21,00 € | 30,00 € | |
| Stehendfällung, Kronen, Abraum | Buche, Eiche, Esche, Ahorn, Kirsche, Hainbuche | 6,00 € bis 26,00 € | |
| Birke | 6,00 € bis 26,00 € | ||
| Weichlaubholz, Nadelholz | 6,00 € bis 26,00 € |
Näherungsweise Umrechnungsfaktoren:
1 Fm = 1,43 Rm
1 Rm = 0,7 Fm
Die Preise sind inkl. 5,5 % MwSt.
Polterholz wird i.d.R. in Festmetern in Rechnung gestellt.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmte dem vorgelegten Preisvorschlag für Brennholz zu.
6. Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2023
Der Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 lag den Ratsmitgliedern vor und wurde von Revierleiter Tobias Helfenstein in Tagesordnungspunkt 4 vorgestellt.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kirn stimmte dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan zu.
7. Information zum Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Zu diesem Tagesordnungspunkt informierte Forstamtsleiter Rüdiger Scheffer die Ratsmitglieder über das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“.
Der Antrag für dieses Förderprogramm wurde bereits von der Verwaltung gestellt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefasst.
8. Herstellung einer Bike & Ride Anlage am Bahnhof
Der Vorsitzende stellte den Ratsmitglieder die geplante Bike & Ride Anlage am Bahnhof Kirn vor. Er erläuterte, dass es bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn und dem Bauamt gegeben habe. Die Anlage soll voraussichtlich auf dem Platz des defekten Brunnens hergestellt werden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefasst.
9. Herstellung eines Tiergrabfeldes auf dem Friedhof Kirn
Der Stadtbürgermeister erläuterte den Ratsmitgliedern den Plan einer Neuanlage eines Tiergrabfeldes auf dem Kirner Friedhof. Er erklärte die gesetzlichen Vorgaben, Ort und Größe des Grabfeldes, sowie die Bestattungsart (Urnenbestattung). Außerdem stellte er heraus, dass ein Tiergrabfeld schon öfter aus der Bürgerschaft angefragt wurde, demnach auch Bedarf vorhanden sei.
Dieser Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung zur Abstimmung gebracht.
10. Verlängerung der Fischereipachtverträge
Am 01.12.2010 wurden mit dem Fischereisportverein e.V. Kirn und dem Angelsportverein „Forelle“ e.V. Kirnsulzbach Fischereipachtverträge für die Dauer von 12 Jahren (Pachtende 30.11.2022) abgeschlossen.
Folgende Verlängerungen der Pachtverträge stehen an:
Der Fischereisportverein e.V. Kirn, vertreten durch den 2. Vorsitzenden Herrn Stefan Enterlein beantragte am 26.09.2022 die Verlängerung der bestehenden Pachtverträge um weitere 12 Jahre zu den gleichen Konditionen.
Der bestehenden Pachtverträge enden am 30.11.2022.
Gemeinschaftlicher Fischereibezirk Kirn
Pachtzins: 850,00 Euro jährlich
Pachtdauer: 01.12.2022 bis 30.11.2034
Eigenfischereibezirk Kirn
Pachtzins: 210,00 Euro jährlich
Pachtdauer: 01.12.2022 bis 30.11.2034
Der ASV „Forelle“ e.V. Kirnsulzbach, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn Hans-Peter Ballat beantragte am 19.10.2022 die Verlängerung des bestehenden Pachtvertrages um weitere 20 Jahre zu den gleichen Konditionen.
Der bestehende Pachtvertrag endet am 30.11.2022
Pachtzins: 125,00 Euro jährlich
Pachtdauer: 01.12.2022 bis 30.11.2042
Das Einvernehmen des Fischereivorstandes der Fischereigenossenschaft Kirn zur Verlängerung der Pachtverträge mit den bisherigen Vereinen wurde am 17.11.2022 erteilt.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kirn empfiehlt der Verlängerung der Fischereipachtverträge mit den bisherigen Pächtern zuzustimmen.
11. Anhebung der Mieten für das Gesellschaftshaus und die Bürgerhäuser Kirn-Sulzbach und Kallenfels ab dem 01.01.2023
Die Mieten für die Objekte wurden 2017 letztmalig angepasst. Die Verwaltung schlägt aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten folgende Erhöhung vor:
| Bürgertarife | seit 01.07.2017 | ab 01.01.2023 | seit 01.07.2017 | ab 01.01.2023 |
| 1,2,3 (kl. Saal mit Küche usw.) | 1,2,3 (kl. Saal mit Küche usw.) | 1, 2, 3, 4, 5 (Gesamtareal EG mit großem Saal) | 1, 2, 3, 4, 5 (Gesamtareal EG mit großem Saal) | |
| Trauerfeier | 180,00 € | 200,00 € | 360,00 € | 405,00 € |
| Sonstige private Feiern | 210,00 € | 235,00 € | 540,00 € | 605,00 € |
| Veranstaltungen von gemeinn. Verein/Verband/Schule oder kulturelle Veranstaltungen mit kommerziellem Hintergrund | 145,00 € | 165,00 € | 285,00 € | 320,00 € |
| Wohltätigkeitsveranstaltungen | nach Einzelvereinbarung mit dem Bürgermeister | |||
| 1. Veranstaltung von gemeinnützigem Kirner Verein/Verband/Schule mit Kostenpauschale im Kalenderjahr | 90,00 € | 100,00 € | ||
| Firmenveranstaltung | seit 01.07.2017 | ab 01.01.2023 |
| 1 Küche mit Nebenräumen und Geschirr | 110,00 € | 125,00 € |
| 2 Ausschankraum | 85,00 € | 95,00 € |
| 3 Kleiner Saal rechts | 110,00 € | 125,00 € |
| 4 Kleiner Saal links | 90,00 € | 100,00 € |
| 5 Großer Saal mit Foyer | 520,00 € | 580,00 € |
| 6 Empore/Galerie | 165,00 € | 185,00 € |
| 7 Bühne (inkl. großer Saal) | - € | - € |
| 8 Gesamtbereich | 1.080,00 € | 1.210,00 € |
Bürgerhaus Kirn-Sulzbach
| Tarife | seit 01.07.2017 | ab 01.01.2023 |
| Familienfeier großer Raum | 90,00 € | 100,00 € |
| Familienfeier kleiner Raum | 45,00 € | 50,00 € |
| Trauerfeier großer Raum | 60,00 € | 70,00 € |
| Trauerfeier kleiner Raum | 30,00 € | 35,00 € |
| Heizkostenpauschale großer Raum | 22,00 € | 25,00 € |
| Heizkostenpauschale kleiner Raum | 8,00 € | 9,00 € |
Bürgerhaus Kallenfels
| Tarife | seit 01.07.2017 | ab 01.01.2023 |
| Familienfeier großer Raum | 65,00 € | 75,00 € |
| Familienfeier kleiner Raum | 45,00 € | 50,00 € |
| Trauerfeier großer Raum | 40,00 € | 45,00 € |
| Trauerfeier kleiner Raum | 22,00 € | 25,00 € |
| Heizkostenpauschale großer Raum | 17,00 € | 19,00 € |
| Heizkostenpauschale kleiner Raum | 8,00 € | 9,00 € |
Die Erhöhungen betragen in allen Einrichtungen bei der jeweiligen Nutzung rundungsbedingt durchschnittlich 12 %
Beschluss:
Der Stadtrat beschloss die Mieten entsprechend der Vorlage anzuheben.
12. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Der Bürgermeister informierte den Stadtrat über die getroffene Eilentscheidung:
Für den anstehenden Zeitraum 2023 ist die Beschaffung der Stromkontingente für die Stadt Kirn im Bereich der Straßenbeleuchtung durchzuführen.
Momentan sind die Energiepreise an der Börse rückläufig, dieser Trend wurde im Laufe letzter Woche nach oben durchbrochen. Aktuell ist ein leichter Rückgang zu sehen. Da davon auszugehen ist, dass im Dezember viele Energieversorger ihre noch offenen Positionen für das Lieferjahr 2023 schließen werden bzw. geschobene Beschaffungen im Dezember durchführen, ist wieder mit einem Anstieg der Preise zu rechnen.
Im Rahmen einer sogenannten Inhouse-Vergabe kann die Beschaffung ohne weiteren Wettbewerb bei den Stadtwerken Kirn GmbH erfolgen.
Die Auftragsvergabe stellt sich als interner Organisationsakt der Kommune dar. Das Vergaberecht kommt dann nicht zur Anwendung, wenn eine gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft, die von der Kommune beherrscht wird (49 % EON, 51 % Stadt Kirn) beauftragt werden soll.
Begründung der Erfordernis der Eilentscheidung:
Aufgrund der Situation der drohenden Anstiege im Dezember sollte eine kurzfristige Beauftragung an marktaktuellen Zahlen erfolgen. Die angebotenen Preise haben in der Regel eine Gültigkeit von 15 Minuten und müssen daher auch absolut kurzfristig vergeben werden.
Zum Vergleich:
Bei der letzten Bündelausschreibung waren Arbeitspreise in Höhe von ca. 45 Cent aufgerufen worden. Derzeit kann mit einer Beauftragung von ca. 40 Cent gerechnet werden, sollte die Vergabe in den nächsten Tagen erfolgen.
Eilentscheidung:
Die Stadt Kirn beauftragt die Stadtwerke Kirn GmbH mit der Lieferung der Stromkontingente für die Straßenbeleuchtung für das Jahr 2023.
13. Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen
Die Behandlung von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen an die Stadt und ihre Einrichtungen wurde in § 94 der GemO ab 11. Januar 2008 neu geregelt.§ 94 Abs. 3 lautet:"(3) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach §2 Abs.1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach §2 Abs. 1 beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten."
| Spender | Betrag in Euro | Verwendungszweck |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 6.000,00 | Anteilige Kostenübernahme Personalkosten 2022; Digitale Leseförderung |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 949,91 | Kostenübernahme Büchereiführerschein |
| SIMONA AG | 500,00 | Kita Kirn-Sulzbach |
Beschluss:
Der Stadtrat stimmte der Annahme der oben genannten Spenden zu.