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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 19.12.2023

1.): Information über den geplanten Betrieb einer gemeinsamen Volkshochschule

Bürgermeister Thomas Jung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Lena Lorenz, Leiterin der Volkshochschule Kirn, die über den geplanten Betrieb einer gemeinsamen Volkshochschule wie folgt berichtete:

Im Landkreis Bad Kreuznach gibt es derzeit drei Volkshochschulen:

Die vhs Kirn, die Kreisvolkshochschule Bad Kreuznach e.V. und die vhs Bad Kreuznach.

Die Kreisvolkshochschule Bad Kreuznach e.V. erstreckt sich mit ihren zahlreichen Außenstellen über die Verbandsgemeinden Kirner Land, Nahe-Glan, Langenlonsheim-Stromberg und Bad Kreuznach. Diese Kreisvolkshochschule war schon immer ehrenamtlich geleitet und auch die Außenstellen in den Ortsgemeinden sind als e.V.s ehrenamtlich geführt.

Nun geht die ehrenamtliche Leiterin der Kreisvolkshochschule in Rente und auch die Außenstellen stehen mit ihren Leitungen teilweise vor dem Aus. Das größte Beispiel wäre hier die Außenstelle in Bad Sobernheim, die seit September 2022 keine Leitung mehr hat.

Noch im Jahr 2022 hat Uwe Engelmann (VG-BGM Nahe-Glan) bei der vhs Kirn angefragt, ob sie die Kurse der vhs Bad Sobernheim mit übernehmen würde und eine Fusion der beiden Volkshochschulen stattfinden kann.

Da allerdings die gesamte Kreisvolkshochschule Bad Kreuznach bald führungslos ist, war die Frage, was generell mit dieser Kreisvolkshochschule geschehen wird.

Das zuerst angedachte Szenario, dass die vhs Kirn die gesamte Kreisvolkshochschule Bad Kreuznach übernimmt, wurde bald verworfen. Es wäre kaum machbar von Kirn aus den gesamten Landkreis mit Weiterbildungsangeboten zu versorgen.

Deswegen ist nun eine andere Lösung angedacht:

Die Stadt Kirn mit ihrer Volkshochschule, die Verbandsgemeinden Kirner Land und Nahe-Glan streben gemeinsam eine Zweckvereinbarung mit dem Ziel der Gründung einer vhs Naheland an.

Die Außenstellen der anderen VGs wechseln zur vhs Bingen bzw. zur vhs Bad Kreuznach.

In der Zwischenzeit wurde mit den Bürgermeistern der Stadt Kirn, VG Kirner Land und VG Nahe-Glan die Zweckvereinbarung erarbeitet, die derzeit bei der Kreisverwaltung zur Überprüfung liegt. Ebenso wird der geplante Betrieb einer gemeinsamen Volkshochschule in den Ausschüssen und Räten der beteiligten Gemeinden diskutiert. In der Zweckvereinbarung wird festgehalten, wer der Träger der vhs ist, wer das Entscheidungsgremium ist, was die Aufgaben der vhs-Leitung sind und wie die Finanzierung der neuen vhs geregelt ist. Sie soll rückwirkend zum 1.1.2024 unterschrieben werden. Nach der Beratung im Ältestenrat wurde hierin auch ein Passus aufgenommen, der die Zahlung einer Verwaltungsgebühr der VG Nahe-Glan an die VG Kirner Land beinhaltet.

Die Geschäfte der vhs Bad Sobernheim werden schon seit ca. 1,5 Jahren von der vhs Kirn geführt. Vorteil eines Zusammenschlusses der beiden Volkshochschulen wäre, dass die neu zu gründende vhs einen Personalkostenzuschuss vom Verband der Volkshochschulen Rheinland-Pfalz in Höhe von 34.500,00 EUR im Jahr erhalten kann, da in den beiden Verbandsgemeinden über 25.000 Einwohner leben und dann insgesamt 3.000 Unterrichtsstunden erbracht werden. Zudem können Synergieeffekte genutzt werden, die von einer kleinen vhs nicht geleistet werden können, so z.B. das Angebot von Integrationskursen. Zunächst entstehe allerdings für die VG Kirner Land ein Minusgeschäft.

Schon immer kommen bei der vhs Kirn knapp mindestens die Hälfte ihrer Teilnehmenden aus dem Gebiet der ehemaligen VG Kirn-Land, so dass eine Beteiligung auf Organisationsebene ein logischer Schritt ist.

2.): Redaktionelle Anpassung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Kirner Land

Bei der letzten Kassenprüfung durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach wurde festgestellt, dass die standardisierte Formulierung zur Kassenführung in der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Kirner Land unzutreffend ist, da die Sonderkasse des Eigenbetriebs Verbandsgemeindewerke Kirner Land nicht mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist und auch, bis zur Vereinheitlichung der ERP-Systeme für die Sparten Wasser und Abwasser, nicht verbunden werden kann.

Aus diesem Grund ist eine redaktionelle Anpassung des § 8 Abs. 3 (Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung) der aktuell gültigen Betriebssatzung wie folgt erforderlich:

Bisher: (3) Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist.

Korrigiert: (3) Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat folgte der Empfehlung des Werksausschusses und beschloss die nachfolgende redaktionelle Anpassung des § 8, Abs. 3 (Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung) der aktuell gültigen Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Kirner Land:

Bisher: (3) Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist.

Korrigiert: (3) Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet.

3.): Auftragsvergabe "multimediale Burgführung" im Rahmen des LEADER-Projekts "Touristische Erschließung der Kyrburg"

Auftragsvergabe „multimediale Burgführung“ im Rahmen des LEADER-Projekts „Touristische Erschließung der Kyrburg“

Gemäß Zuwendungsbescheid der ADD vom 08.02.2021 (Aktenzeichen 44-10_430 / SON - KirnerLandVG_Kyrburg) sowie deren Zustimmung auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes vom 21.11.2023 muss das LEADER-Projekt „Touristische Erschließung der Kyrburg“ bis zum 31.08.2024 abgeschlossen sein.

Nach signifikanten Kostenerhöhungen im Bereich der Illumination stand das Gesamtprojekt im Jahr 2022 vor der Nichtdurchführbarkeit, die Mehrkosten wären nicht tragbar gewesen. Inzwischen konnten wir mit Unterstützung eines lokal ansässigen Unternehmens eine Lösung finden. Der Auftrag erfolgte an das Unternehmen der LANZ Manufaktur Germany GmbH, ansässig in Hochstetten-Dhaun. Der Abschluss der Installationsarbeiten der Illumination ist bis Ende Dezember 2023 geplant.

Nach der Sicherstellung der Umsetzbarkeit der Illumination kann nun auch die Auftragsvergabe der weiteren Projektbausteine des Gesamtprojekts erfolgen.

Einrichtung einer multimedialen Burgführung

Diese soll Besuchern die Möglichkeit geben, die historische Anlage bei einem Rundgang über 10 Stationen mit einer Audio-Tour zu entdecken und deren Geschichte noch einmal mitzuerleben. Für die Audio-Tour werden von einer professionellen Produktionsfirma mit sachkundigen Personen aus Kirn (z.B. dem Stadtarchivar) für jede Station kurze Tonsequenzen aufgenommen. Um die Phantasie zur Vorstellung der ursprünglichen Burganlage anzuregen, wird darüber hinaus mit entsprechender szenischer Vertonung gearbeitet. Die Führung wird so zu einem gleichermaßen informativen wie erlebnis- und spannungsreichem Erlebnis. Die Durchführung der Audio-Tour sowie der Abruf der weiteren Elemente werden durch ein mobiles Endgerät mit Internetverbindung gewährleistet. Die Audio-Tour wird ergänzt durch Pultständer mit Infotafeln zur multimedialen Tour. Beides ergänzt sich, funktioniert aber auch alleine. So haben Besucher ohne Smartphone die Chance, die Tour zu erleben, aber auch z.B. Sehbehinderte und Analphabeten dank der Audio-Tour.

Die benötigten Haushaltsmittel sind bereits seit 2021 im Haushalt vorgesehen. Den Kosten steht eine LEADER-Förderung in Höhe von 70% gegenüber.

Es wurden 3 Angebote angefordert:

Die Angebote der Firma Lauschtour und Bieter 2 entsprechen den Angebotsanforderungen. Die Firma Lauschtour ist der günstigste Anbieter. Zudem ergibt sich ein Synergieeffekt mit der bereits bestehenden multimedialen Stadtführung, die auch durch das Unternehmen Lauschtour erstellt wurde. Durch Nutzen der gleichen App bewerben sich die beiden Führungen so gegenseitig.

Ratsmitglied Christa Hermes fragte an, ob die Texte auch zusätzlich noch in französischer Sprache eingebunden werden könnten. Eine Prüfung wurde ihr zugesagt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an den Dienstleister Lauschtour aus Mainz.

4.): Auftragsvergabe "illustriertes Buch" im Rahmen des LEADER-Projekts "Touristische Erschließung der Kyrburg"

Auftragsvergabe „illustriertes Buch“ im Rahmen des LEADER-Projekts „Touristische Erschließung der Kyrburg“

Im Rahmen der Maßnahme soll ein umfangreiches Druckerzeugnis über die Geschichte der Kyrburg erarbeitet werden, das Interessierten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Neben historischen Daten soll das Werk einen Teil für Kinder sowie einen Teil über das Leben auf der Kyrburg enthalten. Alle Teile werden ansprechend mit Fotos und Zeichnungen illustriert.

Die benötigten Haushaltsmittel sind bereits seit 2021 im Haushalt vorgesehen. Den Kosten steht eine LEADER-Förderung in Höhe von 70% gegenüber.

Es wurden 3 Angebote angefordert:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an den Dienstleister soonteam aus Münchwald.

5.): Leerstandsmanagement

Fachbereichsleiter Hendrik Brötzmann stellte das Leerstandskataster über freie Gewerbeimmobilien in der Verbandsgemeinde Kirner Land detailliert vor. Er machte deutlich, dass nicht jeder Leerstand an Interessierte vermittelbar sei. So seien von den momentan 19 in der Kirner Innenstadt leerstehenden Objekten lediglich 3 verfügbar. Er appellierte an die Ratsmitglieder und Ortsbürgermeister frühzeitig mit dem Fachbereich Kontakt aufzunehmen, wenn sie erfahren, dass Leerstand entsteht.

6.): Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "Energieprojekte Kirner Land AöR"

Die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden haben beschlossen, im Bereich der Energiewirtschaft eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts zu gründen. Die Verbandsgemeinde wurde beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Die Verwaltung hat zusammen mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz einen Entwurf einer Anstaltssatzung auf Basis einer Mustersatzung für Anstalten des öffentlichen Rechts erarbeitet. Dieser Entwurf wurde der Kommunalaufsicht Bad Kreuznach gemäß § 92 GemO angezeigt.

Die Kommunalaufsicht hat mit ihrem Schreiben vom 01.12.2023 mitgeteilt, dass gegen die Errichtung der „Energieprojekte Kirner Land AöR“ keine Bedenken bestehen. Insbesondere rechtfertigt der öffentliche Zweck “Erzeugung, Speicherung, Transport, Nutzung und Vermarktung erneuerbarer Energien“ die Errichtung eines wirtschaftlichen Unternehmens, das nach Art und Umfang auch in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der beteiligten Träger steht.

Die Kreisverwaltung teilte 2 Rechtsfehler mit, die in dem der Vorlage beigefügten Entwurf behoben sind.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss die im Entwurf vorliegende Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Energieprojekte Kirner Land AöR“.

7.): Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der folgenden Spenden zu:

Spender

Betrag in

Euro

Verwendungszweck

Dr. Wolfgang und

Anita Bürkle Stiftung

10.000,00

Herbstferienprogramm

Dr. Wolfgang und

Anita Bürkle Stiftung

10.000,00

Sommerferienprogramm

Dr. Wolfgang und

Anita Bürkle Stiftung

10.000,00

Unterstützung Jugendarbeit

Dr. Wolfgang und

Anita Bürkle Stiftung

2.500,00 €

Sportlerehrung

8.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Bürgermeister Thomas Jung informierte über folgende Punkte:

1. Kommunale Wärmeplanung

Von dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klima- und Transformations-fondgesetz (KTF) ist auch die Förderung für Kommunale Wärmeplanung betroffen. In der letzten Sitzung wurde beschlossen, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Unser Klimaschutzmanager war dabei, einen entsprechenden Antrag zu bearbeiten. Am 04.12. wurde ohne vorherige Information und mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres die Online-Plattform geschlossen, auf der die Anträge bearbeitet werden können. Unser Antrag war so gut wie fertiggestellt, kann jedoch jetzt nicht weiterbearbeitet und abgeschickt werden. Wie es weitergeht, ob es eine erneute Förderung für 2024 gibt und in welcher Höhe diese ausfallen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

2. KIPIKI-Antrag

Der Bewilligungsbescheid ist heute eingegangen.

3. Sitzung am 11.01.2024

Anstelle der am 11.01.2024 geplanten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet nun an diesem Tage eine Sitzung des Verbandsgemeinderates statt, in der der Haushaltsplanentwurf für 2024 ausgeteilt und erläutert wird.

4. Hausärztliche Versorgung

In den letzten Wochen hatten Stadtbürgermeister Ensminger, Herr Brötzmann und Bürgermeister Thomas Jung mehrere Gespräche mit Frau Dr. Brandenburg und Frau Dr. Setz, bei denen es um die zukünftige Ausrichtung der Praxis von Frau Dr. Brandenburg und somit auch um die ärztliche Versorgung im Kirner Land ging. Frau Dr. Setz ist Fachärztin für Allgemeinchirurgie und als Weiterbildungsassistentin in der Praxis von Frau Dr. Brandenburg angestellt. Sie plant, zum 01.07.2024 in der Praxis von Frau Dr. Brandenburg als eine Berufsausübungsgemeinschaft einzusteigen. Dadurch wird ein zusätzlicher Hausarztsitz mit anfänglich 25 Stunden pro Woche geschaffen. Die Kapazitäten der Praxis lassen auch weiterhin die Anstellung eines Weiterbildungs-assistenten (2 Ärztinnen + Weiterbildungsassistent) zu. Frau Dr. Setz wird die „Landesförderung hausärztliche Versorgung“ des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit in Anspruch nehmen, zudem wird sie bei der VG Kirner Land im kommenden Jahr einen Förderantrag stellen.

5. Sportlerehrung

Am 13.12.2023 fand die Ehrung der erfolgreichen Sportler aus der Verbandsgemeinde und die Überreichung der Urkunden zur Unterstützung der Jugendarbeit im Sitzungssaal statt. Die Rückmeldungen hierzu waren durchweg positiv. Danke an Heike Kartarius-Holzhauser für die Mithilfe bei der Moderation.

Es lag eine schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion vor, die von Bürgermeister Thomas Jung folgendermaßen beantwortet wurde:

Frage Nr. 1: Wie viel Prozent der Grundstücksbesitzer haben auf ersten Luftaufnahmen Korrekturmeldungen abgegeben?

Antwort:

Derzeit sind hier keine Auswertungen möglich. Diese Informationen sind, sofern der Grundstückeigentümer eine Rückmeldung gegeben hat, als eingescanntes pdf-Dokument hinterlegt.

Frage Nr.2: Wie viele Einwände gab es bei den jetzigen Grundlagenbescheiden. In wie vielen Fällen konnte den Bürger entsprochen werden, was waren typische Missverständnisse und Fehlerquellen?

Antwort:

Der beauftragte Dienstleister wurde seitens der VG-Werke mehrfach Stichprobenartig überprüft. Die hierbei festgestellten Mängel, in Form von fehlerhaft ermittelten Flächen, haben ihre Ursache in der falschen Anwendung der Satzungsregelungen. Der Dienstleister wurde seitens der Werke hierüber informiert und es wurde darauf hingewiesen, dass alle Grundstücke dahingehend wieder geprüft werden müssen.

Bei der Bearbeitung der bisher eingereichten Widersprüche ist zu erkennen, dass der Dienstleister, die von uns mitgeteilten Informationen zur korrekten Bewertung der lediglich auf die von uns stichprobenartig überprüften Grundstücke angewendet hat. Die notwendige Überarbeitung und entsprechende Anpassung des restl. Datenbestandes ist im Nachgang offensichtlich nicht erfolgt.

Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird seitens der VG-Werke eine Prüfung jedes Grundstückes durchgeführt. Werden hierbei Änderungen festgestellt, wird systemseitig automatisch ein neuer Grundlagenbescheid erstellt. Die hieraus resultierenden Veränderungen fließen gleichzeitig in einen neuen Gebührenbescheid ein. Hierbei erfolgt ein Abgleich mit den bereits geleisteten Zahlungen. Sofern eine Überzahlung vorliegen sollte, werden diese selbstverständlich jedem Grundstückseigentümer zurückerstattet.

Frage Nr. 3: Wann ist mit Beispielrechnungen ggf. den endgültigen Gebührenbescheiden zu rechnen?

Antwort:

Beispielrechnungen sind nicht vorgesehen und wird es auch keine geben. Zur Ermittlung der eigenen Beitragshöhe muss der Grundstückeigentümer lediglich die betragspflichtige Fläche aus dem Grundlagenbescheid mit dem wiederkehrenden Beitrag (Schmutzwasser: 0,11 ct/m² in 2022 und 0,13 ct/m² in 2023; Niederschlagswasser: 0,35 ct/m² in 2022 und 0,44 ct/m² in 2023) multiplizieren. Die endgültigen Bescheide werden im 1. Quartal 2024 versendet.

Ratsmitglied Thomas Bursian und Ratsmitglied Jörg Schäfer drückten ihre Unzufriedenheit über die Auswirkungen der neuen Satzung auf die Gebührenhöhe bei den Bürgern aus, die sich nun, nachdem die Grundlagenbescheide verschickt wurden, zeigen würden. Bürgermeister Thomas Jung möchte eventuell auftretende Belastungsverschiebungen analysieren und dann die weitere Vorgehensweise beraten.

Ratsmitglied Michael Schmidt regte an, für das nächste Jahr die Gewässer in den Ortsgemeinden ins Auge zu fassen. Zu welcher Ordnung diese gehören, wer für die Unterhaltung zuständig ist und welche Kosten dafür in den Haushalt aufzunehmen sind.

9.): Einwohnerfragestunde

Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.

Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nicht öffentlichen Teil.