Die Verbandsgemeinde Kirner Land sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
für den Aufgabenbereich Liegenschaften
als Vollzeitbeschäftigte/r.
Die Stelle ist im Rahmen einer Elternzeitvertretung für die Dauer von zwei Jahren befristet.
| Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte: | |
| • | Verwaltungsmäßige Abwicklung von Grundstücksgeschäften (Entwicklung, Erwerb und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken) |
| Eigentumsverhältnisse prüfen, Ortsbesichtigungen durchführen, Vertragsabschlüsse vorbereiten, Beurkundungen als Vertreter ohne Vertretungsmacht durchführen, Belastungen von Grundstücken bearbeiten, grundstücksgleiche Rechte und persönliche Nutzungsrechte bearbeiten |
| • | Erstellung und Entwicklung von Miet-, Pacht- und Gestattungsverträgen |
| • | Abwicklung von Zuwendungsverfahren des Fachbereichs |
| • | Abschluss von Konzessionsverträgen |
Einstellungsvoraussetzung ist mindestens eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine erfolgreich abgelegte erste Verwaltungsprüfung.
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt bei entsprechender persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 9c TVöD.
Wir setzen ein souveränes und freundliches Auftreten, ein hohes Maß an Eigenständigkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Kollegialität voraus.
Wir bieten eine vielseitige und interessante Tätigkeit bei leistungsgerechter Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und flexible Arbeitszeiten.
Für Rückfragen stehen unsere Personalabteilung, Frau Schwinn (Telefon 06752 135-319) oder Frau Schwarz (Telefon 06752 135-114) und der Fachbereichsleiter, Herr Barth (Telefon 06752 135-140) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 31.01.2025 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.