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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilungen der Verbandsgemeinde

1. Vergabeverfahren für die Lieferung und Montage von Büromöbeln in den Verwaltungsgebäuden Bahnhofstraße 31 und Kirchstraße 3

Die Büromöbel der Verwaltung sind größtenteils schon mehrere Jahrzehnte alt und bedingt durch diverse interne Umzüge bereits beschädigt.

Bei Arbeitsplatzbegehungen mit dem Betriebsarzt wurde mehrfach die Anschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen empfohlen. In Einzelfällen wurde schon darauf reagiert und entsprechende Schreibtische beschafft. Nun sollen auch die Arbeitsplätze der restlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit höhenverstellbaren Schreibtischen (inkl. Zubehör, Beistelltische und Rollcontainer) ausgestattet werden.

Die durchgeführte Bedarfsermittlung ergab, dass noch für 55 Arbeitsplätze neue Büromöbel beschafft werden müssen.

Die Kostenschätzung hierfür beläuft sich auf 95.000 Euro. Im Haushalt stehen die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung.

Nach kontroverser Diskussion wurde beschlossen, keine Beschaffung durchzuführen.

2. Anpassung der Entgeltkalkulation

Mit dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 29.10.2024 zum Wegfall des Wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser ab dem Jahr 2024 ist die Entgeltkalkulation der Schmutzwassergebühr zum Wirtschaftsplan 2024 der Verbandsgemeindewerke Kirner Land anzupassen.

Durch den Wegfall des Wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser fehlen dem Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Kirner Land Einnahmen. Diese müssen nun ausschließlich über die Schmutzwassergebühr finanziert werden.

Die Werkleitung hat daher die Entgeltkalkulation zur Ermittlung der anzupassenden Schmutzwassergebühr entsprechend abgeändert und die Schmutzwassergebühr neu ermittelt. Die Entgeltkalkulation hierzu lag der Vorlage bei.

Daher müsste die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2024 von 1,75 €/m³ auf 2,89 €/m³ ansteigen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, infolge des Verzichtes auf die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser im Jahr 2024, die Schmutzwassergebühr von derzeit 1,75 €/m³ auf 2,89 €/m³ anzupassen.

3. Auftragsvergabe: Bauleistung Neubau Düker "Karl-Reidenbach-Straße", Stadt Kirn

Nach Informationen der Bauverwaltung soll die Brücke in der Industriestraße abgerissen und an gleicher Stelle neu errichtet werden. Dadurch ist es notwendig, dass die in der Brücke verlegten Medien umgelegt werden müssen.

Da die voraussichtliche Bauzeit ein Provisorium ausschließt, die genehmigenden Behörden ein „Anhängen“ an den neuen Brückenkörper untersagen (Ahr), muss eine Ersatztrasse gebaut werden, die auch unabhängig von eventuellen Wartungsarbeiten an der Brücke funktioniert.

Daher wird eine neue Dükerung der Nahe 15m flussaufwärts, parallel zur alten Brücke, hergestellt.

Im Zuge dieser Überlegungen wurde durch die Fa. Pfalzgas GmbH das Unternehmen Hubert Niederländer zur weiteren Planung und Ausführung des neuen Dükers inkl. Tiefbau- und Verlegearbeiten beauftragt.

Die Werkleitung hat hiervon unabhängig 3 weitere Firmen zur Herstellung eines Dükers angefragt. Die Angebote sollten bis zum 27.11.2024 eingehen. Aus Kapazitätsgründen haben 2 Firmen ihre Absage erteilt. Die dritte Firma hat bzgl. der vorgesehenen Bohrung vorab Bedenken geäußert und daraufhin ebenfalls kein Angebot abgegeben. Somit liegt aktuell nur das Angebot der Firma Hubert Niederländer vor, welches mit einer Angebotssumme i.H.v. 150.178,34 €/netto abschließt.

Die Ausführung der Arbeiten soll laut aktuellem Kenntnisstand in den Osterferien 2025 erfolgen und wird daher im Wirtschaftsplan 2025 für das Jahr 2025 berücksichtigt.

Beschluss:

Die Werkleitung empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirner Land, den Auftrag zur Herstellung eines Dükers unter der Nahe zur Verlegung der Wasserleitung einschl. der Einbindearbeiten zum Angebotspreis von 150.178,34 €/netto an das wirtschaftlich günstigste Unternehmen Hubert Niederländer GmbH aus Bexbach zu vergeben.

4. Umbau Mensa/Küche Hellbergschule

Am 25.04.2024 fasste der Schulträgerausschuss den Empfehlungsbeschuss für den Verbandsgemeinderat, die in der Ausschusssitzung vorgestellten Planungen im Rahmen der Erweiterung des Betreuungsangebotes ab dem Schuljahr 2025/2026 mit einem warmen Mittagessen insoweit umzusetzen, dass nun Detailplanungen in Auftrag gegeben werden konnten, welche zwischenzeitlich vorliegen. Der VG-Rat folgte diesem Beschluss. Parallel dazu wurde beim Land im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetz ein Förderantrag auf Basismittel gestellt. Das Ministerium bestätigte in einer Mail, dass die geplante Maßnahme förderfähig ist. Der Förderbescheid liegt aktuell jedoch noch nicht vor.

Hintergrund der Maßnahme ist zum einen, dass im Rahmen der Schulentwicklungsplanung festgestellt wurde, dass die Grundschule Dominik, im Rahmen ihres Ganztagsangebotes an ihre Grenzen stößt. Aktuell besuchen über 220 SuS die GS Dominik, wovon ca. 150 SuS das Ganztagsangebot in Anspruch nehmen. Tendenz steigend. Eine 13. Klasse ab dem Schuljahr 2028/2029 ist prognostiziert, räumlich jedoch nicht abbildbar. Baumaßnahmen an der Dominikschule sind nicht möglich. Zudem besuchen aktuell 32 SuS aus dem Einzugsgebiet der Hellbergschule aufgrund des GTS-Angebotes die GS Dominik.

Die Hellbergschule selbst beschult aktuell knapp 100 SuS und hat freie Klassenkapazitäten. Tendenz ebenfalls steigend. Betreuung wird momentan bis 14:30 Uhr angeboten und ist kostenfrei. Im Rahmen unserer Planungen und nach Rücksprache mit der Schulaufsicht kommen wir zu dem Ergebnis, dass man bei der Dominkschule für Entlastung sorgen muss, indem man ein vergleichbares Angebot an der Hellbergschule einrichtet. Aufgrund der hohen „Gastschülerzahl“ aus dem Einzugsgebiet der Hellbergschule kann man aktuell von einer Gebietsveränderung absehen. Die grundsätzliche Entwicklung ist weiter zu beobachten.

Ein weiterer Aspekt im Rahmen der o.g. Maßnahme ist das anstehende Ganztagsförderungsgesetz welches uns verpflichtet, ab dem Schuljahr 2026/2027 von montags bis freitags ein Betreuungsangebot von 8 Stunden vorzuhalten. Dementsprechend sehen wir es als geboten, dass man auch ein Mittagessen anbietet, so wie es in den Kindertagesstätten bereits gesetzlich verpflichtend ist. Nur mit dem Angebot einer warmen Mahlzeit wird ein gleichwertiges Angebot generiert.

Relativ gut und zügig umsetzbar ist die Erweiterung der Betreuung bis 16:00 Uhr, verbunden mit einer warmen Mahlzeit, was jedoch einen Bestandsumbau mit Mensa und Küche erfordert. In diesem Zusammenhang möchten wir die Schule gemäß dem neuen Kompendium für Schulbau komplett barrierefrei gestalten. Diese Gesamtmaßnahme wurde bei einem persönlichen Besuch der Schulaufsicht am 21.03.2024 in Kirn für gut bewertet. Möglichkeiten dazu wurden bereits geprüft, Absprachen mit der Lebensmittelhygiene getroffen, sowie durch einen Architekten vorab eine unverbindliche Kostenkalkulation mit Plänen erstellt (2 Varianten). Ausschuss und Rat entschieden sich in der Vergangenheit für die Variante, welche heute vorgestellt wurde.

Zur Finanzierung des Projektes, stehen der Verbandsgemeinde über die Basismittel ca. 559.186,65 € zur Verfügung. Die Kostenschätzung des Planers, welche als Grundlage für den Förderantrag diente, liegt bei 918.712,76 €, was einer Förderquote von ca. 60,9% entspricht. Folglich liegt der Eigenanteil bei beschriebenem Projekt bei rund 359.526,11 €.

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauwesen und Umweltschutz sowie der Schulträgerausschuss empfehlen dem Verbandsgemeinderat, einen Bauantrag für die Umsetzung der Mensa/Küche sowie der Barrierefreiheit in der Hellbergschule zu stellen. Zusätzlich wird empfohlen die weiteren Planungsleistungen an den Architekten sowie die Fachplaner zu erteilen, um alle benötigten Unterlagen für die Ausschreibung/ Bauantrag anzufertigen.

Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen wird die Verwaltung ermächtigt, die Maßnahme auszuschreiben.

Zusätzlich wird der Bürgermeister ermächtigt, in Abstimmung mit den Beigeordneten die Aufträge an die wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.

Die Baumaßnahmen werden erst umgesetzt, nachdem die positive Genehmigung des Fördermittelgebers vorliegt.

5. Energetische Sanierung der Turnhalle (Grundschule Simmertal)

Im Zuge der Energetischen Sanierung der beiden Gebäudeteile (Altbau und Neubau) wurde auch die bestehende Ölheizung durch eine Pelletheizung ersetzt. Im nächsten Abschnitt soll die Turnhalle der Grundschule energetisch saniert werden. Hierzu wurde ein Förderantrag beim Kommunalen Investitionsprogramm 3.0, Kapitel 2 gestellt.

Die Maßnahme wurde bei der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Umweltschutz am 14.03.2024 vorgestellt. Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung vom 19.03.2024 das Thema der Energetischen Sanierung behandelt.

Die durchzuführenden Maßnahmen beziehen sich auf mehrere Gewerke:

  • Einrüsten der Fassade
  • Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS)
  • Austausch der Fensterelemente sowie der Außentüren
  • Anpassung der Fensterbänke sowie der Dachentwässerung
  • Erneuerung der Wärmeleitungen vom Heizungsraum zur Turnhalle
  • Ergänzung der bestehenden Heizflächen durch zusätzliche Heizkörper
  • Dämmung der Geschossdecke sowie der Flachdächer

Die Kosten der Maßnahme betragen ca. 565.200 €. Die Förderung durch das KI 3.0, Kapitel 2 beträgt 230.000 €. Zusätzlich können noch Mittel des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) für die Wärmeleitung in Höhe von 38.220,08 € dem Projekt zugeordnet werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen nach Vorlage aller für die Ausschreibung benötigter Unterlagen, die Ausschreibung der einzelnen Gewerke durchzuführen. Zusätzlich wird der Bürgermeister ermächtigt, in Abstimmung mit den Beigeordneten die Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen

6. Entwicklung Schulverpflegung

Der Fachbereichsleiter des Sozialamtes, Sven Schäfer, stellte in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Umweltschutz und des Schulträgerausschusses am 21.11.2024 die aktuelle Entwicklung der Schulverpflegung an den Grundschulen im Kirner Land vor. Hierbei wurden insbesondere die Verpflegungssysteme, die Kosten für den Wareneinkauf sowie die Personalkosten detailliert dargestellt.

Der Schulträgerausschuss fasste anschließend folgenden Beschluss:

„Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Verwaltung zu ermächtigen, den Preis für das Mittagessen an den Grundschulen im Kirner Land jährlich zu Beginn eines Schuljahres gemäß geltender Sachbezugskostenverordnung anzupassen. Hierbei sind Cent-Rundungen möglich. Der Schulträgerausschuss sowie der Verbandsgemeinderat sind jährlich über die entsprechenden Anpassungen zu informieren. Die Entwicklung der Verpflegungskosten wird weiterhin im Schulträgerausschuss vorgestellt.“

Im Kalenderjahr 2023 wurden an den Grundschulen im Kirner Land mehr als 25.000 Mahlzeiten zubereitet. Die Subvention betrug durchschnittlich 1,55 € pro Portion. Folglich lagen die Kosten der VG bei rund 40.000 € im Jahr 2023. Die Kosten für Wasser und Strom wurden hierbei nicht berücksichtigt.

Der Essenspreis (Elternbeitrag) liegt im Schuljahr 2024/2025 aktuell bei 4,10 € und richtet sich nach der gültigen Sachbezugskostenverordnung. Im Schuljahr 2025/2026 ist eine Erhöhung auf 4,40 € vorgesehen, was dem aktuellen Betrag der Sachbezugskostenverordnung für das Jahr 2025 entspricht. Die Pauschale zur Abrechnung von Bildung- und Teilhabe mit dem Jobcenter oder der Kreisverwaltung wurden zum Schuljahr 2024/2025 neu kalkuliert und mit Zustimmung der Kreisverwaltung von 63,00 € auf 74,50 € angepasst.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, den Preis für das Mittagessen an den Grundschulen im Kirner Land jährlich zu Beginn eines Schuljahres gemäß geltender Sachbezugskostenverordnung anzupassen. Hierbei sind Cent-Rundungen möglich. Der Schulträgerausschuss sowie der Verbandsgemeinderat sind jährlich über die entsprechenden Anpassungen zu informieren. Die Entwicklung der Verpflegungskosten wird weiterhin im Schulträgerausschuss vorgestellt.

7. Bericht über die unvermutete überörtliche Kassenprüfung der Verbandsgemeindekasse durch das Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Bad Kreuznach hat die Verbandsgemeindekasse der Verbandsgemeinde Kirner Land am 24.09.2024 und 25.09.2024 unvermutet überörtlich geprüft.

Der Prüfbericht vom 30.10.2024 wurde uns am 06.11.2024 zugestellt und wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugeschickt. Die Ratsmitglieder hatten keine Fragen hierzu.

8. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Bürgermeister Thomas Jung wies darauf hin, dass die bisher für 2025 geplanten Sitzungstermine den Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeister per E-Mail mitgeteilt wurden.

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden in der Sitzung nicht gestellt.

9. Einwohnerfragestunde

Es lag eine schriftliche Anfrage der Ortsgemeinde Hahnenbach, vertreten durch den Ortsbürgermeister Mathias Vier vor, bezüglich der Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung vor. Bürgermeister Thomas Jung erklärte, dass die Verwaltung hierzu noch im Austausch mit der Kommunalberatung stünde.

Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete nach einer fünfminütigen Unterbrechung den nicht öffentlichen Teil.