| 1.): | Einwohnerfragestunde |
Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.
| 2.): | Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen |
Die Antwort der schriftlichen Anfrage der FWG-Fraktion wird vom Vorsitzenden nachgereicht.
Es wurden keine Frage aus dem Rat gestellt.
| 3.): | Ablöseverträge über die Zahlung von einmaligen Beiträgen (ehemals Baukostenzuschüssen, BKZ in der Stadt Kirn) zwischen der Stadt Kirn und den Verbandsgemeindewerken Kirner Land; Satzungsvereinheitlichung im Bereich Wasserversorgung ab 01.01.2026 |
Stadtbürgermeister Frank Ensminger begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Meike Fuchs, Sachbearbeiterin der Verbandsgemeindewerke Kirner Land. Frau Fuchs erörterte die Verträge und beantwortete alle Fragen aus dem Rat.
Am 28.10.2025 wurden durch den Verbandsgemeinderat die im Fusionsvertrag geforderte Vereinheitlichung der Satzungen auch im Bereich der Wasserversorgung umgesetzt, und beschlossen, die Entgeltsatzung Wasserversorgung sowie die Allgemeine Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2026 in Kraft treten zu lassen.
Hierdurch wird die derzeit in der Stadt Kirn sowie den Ortsteilen Kallenfels und Kirn-Sulzbach geltende privatrechtliche Grundlage auf eine öffentlich-rechtliche Rechtsgrundlage geändert.
Dies hat vor allem im Bereich der Regelungen zur Erhebung von Beiträgen für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung Auswirkungen:
| • | Bisher wurde in der Stadt Kirn ein Baukostenzuschuss auf privatrechtlicher Grundlage erhoben. Die Berechnung erfolgte anhand der Straßenfrontlänge des jeweiligen Grundstücks. |
| • | Ab dem 01.01.2026 wird dieser durch einen Einmalbeitrag auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ersetzt. Dieser Beitrag bemisst sich anhand der Grundstücksfläche mit Zuschlägen für die Anzahl der Vollgeschosse. |
Ein wichtiger Unterschied:
Der Baukostenzuschuss wird erst bei tatsächlichem Anschluss des Grundstücks an die Wasserversorgung fällig. Der Beitragsanspruch beim Einmalbeitrag im öffentlichen Recht hingegen entsteht, sobald die Einrichtung oder Anlage vom Beitragsschuldner in Anspruch genommen werden kann, also unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut oder angeschlossen ist, alleine die Möglichkeit ist ausschlaggebend.
Daher wird seitens der Verbandsgemeindewerke allen Eigentümern unbebauter Grundstücke in der Stadt Kirn die Möglichkeit gegeben, freiwillig bereits jetzt den Baukostenzuschuss nach der derzeitigen Regelung (Berechnung nach Straßenfrontlänge) zu entrichten.
Es wird davon ausgegangen, dass der künftig zu erhebende Einmalbeitrag in vielen Fällen deutlich höher ausfallen wird als der derzeitige Baukostenzuschuss – insbesondere bei größeren Grundstücken oder mehrgeschossiger Bebauungsmöglichkeit anhand des Bebauungsplans.
Mit dem vorzeitigen Abschluss eines Ablösevertrages können sich die Eigentümer die derzeit günstigeren Bedingungen sichern und vermeiden so eine spätere, höhere Beitragsbelastung.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Ablöseverträge über die Zahlung von einmaligen Beiträgen (ehemals Baukostenzuschüssen, BKZ in der Stadt Kirn) anzunehmen bzw. durch die Verbandsgemeindewerke erstellen zu lassen, sofern durch den Ablösevertrag ein finanzieller Vorteil zu dem ab 01.01.2026 gültigen Einmalbeitrag entsteht.
Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die Verträge nach Prüfung durch die Verwaltung zu unterzeichnen.
| 4.): | Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2024 |
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Revierleiter Tobias Helfenstein sowie Forstoberinspektoranwärter Julian Luzius vom Forstamt Bad Sobernheim. Herr Helfenstein informierte die Stadtratsmitglieder über das Betriebsergebnis 2024 und den voraussichtlichen Abschluss 2025.
Die Übersicht über das Betriebsergebnis und Planung lag den Ratsmitgliedern vor.
| 5.): | Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2026 |
Der Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 lag den Ratsmitgliedern vor und wurde von Revierleiter Tobias Helfenstein vorgestellt.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kirn stimmt dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan zu.
| 6.): | Jahresabschluss 2024 der Stadtentwicklung Kirn GmbH |
Geschäftsführer Hendrik Brötzmann stellte den Jahresabschluss vor und beantwortete alle Fragen aus dem Rat.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH in Koblenz geprüft. Die Bilanz 2024 und die Gewinn- und Verlustrechnung 2024 waren als Auszug beigefügt.
Beschluss:
Aufgrund der Schlussbesprechung über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2024 beschließt der Stadtrat, den Jahresabschluss 2024 festzustellen.
Der Gewinn in Höhe von 27.670,38€ wird in das Jahr 2025 vorgetragen und in die Kapitalrücklage eingestellt.
Der Stadtrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
| 7.): | Bekanntgabe einer Eilentscheidung |
Stadtbürgermeister Frank Ensminger hat im Benehmen mit den Beigeordneten folgende Eilentscheidung getroffen, die hiermit gemäß § 48 GemO bekannt gegeben wird.
Vertragsunterzeichnung mit der solargrün GmbH & Co KG. zum Verlegen von Kabeln in Gemeindegrundstücken
Die solargrün Schmidthachenbach GmbH & Co KG. errichtet in Schmidthachenbach eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Damit der produzierte Strom ins Netz eingespeist werden kann, hat der Netzbetreiber am Umspannwerk in Kirn-Sulzbach als Anschlussstelle genannt. Diese Anschlussstelle wird über eine Stromtrasse durch die Ortsgemeinden Heimweiler, Bärenbach und der Stadt Kirn erreicht. Um Kosten zu reduzieren, wurde ein möglichst gerader Kabelverlauf geplant.
Aufgrund der Genehmigungssituation der solargrün Schmidthachenbach GmbH & Co KG. musste die Zustimmung zum Verlegen der Stromkabel kurzfristig getroffen werden. Die aktuell ausgehandelten Konditionen konnten nicht länger gehalten werden und eine Sitzung des Stadtrates konnte nicht mehr abgewartet werden. Bei der Stadt Kirn handelt es sich um eine Strecke von 383 m entlang der Sulzbacher Straße von der Nahebrücke entlang dem Grundstück Fensterbau Setz bis zum unbebauten Grundstück der Simona.
| 8.): | Erweiterung der Öffnungszeiten Stadtbücherei Kirn |
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei Kirn sollen angepasst werden. Vorgesehen ist eine Erweiterung von derzeit 6,5 Wochenstunden auf 16,5 Wochenstunden. Die Ausleihfrist für Medien soll in der Benutzerordnung von 3 Wochen auf 4 Wochen verlängert werden, um sich dem Wochenendrhytmus anzupassen. Mehr Zeit zum Ausleihen und als Treffpunkt im Wohnzimmer der Stadt.
Die Stadtbücherei hat ab 1.1.2026 wie folgt geöffnet:
| Montag | 10 – 14 Uhr |
| Dienstag | 14 – 18 Uhr |
| Mittwoch | 10 – 14 Uhr |
| Donnerstag | 14 – 18 Uhr |
| Jeden 2. Samstag im Monat | 10 – 12 Uhr |
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Öffnungszeiten im genannten Umfang zu erweitern und
stimmt der Verlängerung der Ausleihfristen auf 4 Wochen zu.
| 9.): | Anhebung der Mieten für das Gesellschaftshaus und das Bürgerhaus Kirn-Sulzbach ab dem 01.01.2026 |
Die Mieten für die Objekte wurden 2023 letztmalig angepasst. Die Verwaltung schlägt aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten folgende Erhöhung vor:
| Bürgertarife | seit 01.01.2023 | ab 01.01.2026 | seit 01.01.2023 | ab 01.01.2026 |
| 1,2,3 (kl. Saal mit Küche usw.) | 1,2,3 (kl. Saal mit Küche usw.) | 1, 2, 3, 4, 5 (Gesamtareal EG mit großem Saal) | 1, 2, 3, 4, 5 (Gesamtareal EG mit großem Saal) |
| Trauerfeier | 200,00 € | 200,00 € | 405,00 € | 405,00 € |
| Sonstige private Feiern | 235,00 € | 265,00 € | 605,00 € | 675,00 € |
| Veranstaltungen von gemeinn. Verein/Verband/Schule oder kulturelle Veranstaltungen mit kommerziellem Hintergrund | 165,00 € | 185,00 € | 320,00 € | 500,00 € |
| Wohltätigkeitsveranstaltungen | nach Einzelvereinbarung mit dem Bürgermeister | |||
| 1. Veranstaltung von gemeinnützigem Kirner Verein/Verband/Schule mit Kostenpauschale im Kalenderjahr |
|
| 100,00 € | 200,00 € |
| Firmenveranstaltung | seit 01.01.2023 | ab 01.01.2026 |
| 1 Küche mit Nebenräumen und Geschirr | 125,00 € | 140,00 € |
| 2 Ausschankraum | 95,00 € | 105,00 € |
| 3 Kleiner Saal rechts | 125,00 € | 140,00 € |
| 4 Kleiner Saal links | 100,00 € | 112,00 € |
| 5 Großer Saal mit Foyer | 580,00 € | 650,00 € |
| 6 Empore/Galerie | 185,00 € | 208,00 € |
| 7 Bühne (inkl. großer Saal) | - € | - € |
| 8 Gesamtbereich | 1.210,00 € | 1.355,00 € |
Bürgerhaus Kirn-Sulzbach
| Tarife | seit 01.01.2023 | ab 01.01.2026 |
| Familienfeier großer Raum | 100,00 € | 112,00 € |
| Familienfeier kleiner Raum | 50,00 € | 56,00 € |
| Trauerfeier großer Raum | 70,00 € | 70,00 € |
| Trauerfeier kleiner Raum | 35,00 € | 35,00 € |
| Heizkostenpauschale großer Raum | 25,00 € | 25,00 € |
| Heizkostenpauschale kleiner Raum | 9,00 € | 9,00 € |
Die Erhöhungen betragen in allen Einrichtungen bei der jeweiligen Nutzung (Ausnahme bei Trauerfeier, Veranstaltungen von gemeinn. Verein/Verband/Schule oder kulturelle Veranstaltungen mit kommerziellem Hintergrund, sowie 1. Veranstaltung von gemeinnützigem Kirner Verein/Verband/Schule mit Kostenpauschale im Kalenderjahr) rundungsbedingt durchschnittlich 12 %.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Mieten entsprechend der Vorlage anzuheben.
| 10.): | Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Auf Kirau", 2. Änderung a) Billigung und Vergabe des Planungsauftrages b) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange |
a) Vergabe des Planungsauftrages
Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Planzeichnung und Textfestsetzungen in der vorliegenden Fassung.
Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bauausschuss, haben in der Sitzung am 27.11.2025 über diesen Tagesordnungspunkt beraten und positiv beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Es war das Stadtratsmitglied Barbara Lagrange nach § 22 der Gemeindeordnung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
b) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, durchzuführen. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt.
Es war das Stadtratsmitglied Barbara Lagrange nach § 22 der Gemeindeordnung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 11.): | Errichtung eines Netzverknüpfungspunkt im Bereich des Teilgebietes "Am Froschenpfuhl"; Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB, i.V.m. § 30 BauGB und Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen |
Der Stadt liegt ein Antrag zur Errichtung eines Netzverknüpfungspunktes im Bereich des Teilgebietes „Am Froschenpfuhl“, vor. Im beigefügten Antrag ist die nähere Beschreibung.
Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bauausschuss, haben in der Sitzung am 27.11.2025 über diesen Tagesordnungspunkt beraten und positiv beschlossen.
Auszug der Bebauungsplanänderung
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, das Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 30 BauGB, zu erteilen und der Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen lt. dem Antrag, zuzustimmen.
| 12.): | Bundesprogramm ‚‚Sanierung kommunaler Sportstätten" |
Der Vorsitzende leitete zum Tagesordnungspunkt ein und übergab das Wort dem Fachbereichsleiter des Sozialamtes, Sven Schäfer.
Sven Schäfer informierte ausführlich über das aktuelle Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten. Neben einer möglichen Förderung für die Stadt Kirn in Höhe von 75% gibt es auch einige Hürden zu überwinden.
Nach umfangreichen Ausführungen kam man zu dem Ergebnis, dass die Verwaltung gebeten werden soll bis 15.01.2026, die Phase 1 zum Interessenbekundungsverfahren, nach Einholung von einer energetischen Berechnung für das Wirtschaftsgebäude Sportzentrum Loh, einzuholen. Die Ergebnisse mit einer groben Kostenkalkulation nach BKI sollen dem Vorsitzenden vorgelegt werden, um die weitere Vorgehensweise entscheiden zu können. Mit eine der größten Hürden ist, das Gebäude durch entsprechende Maßnahmen auf Effizienzstufe 85 zu bekommen.
Beschluss:
Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, in o.g. Projekt einen Energieberater für Nichtwohngebäude zu beauftragen, eine entsprechende energetische Berechnung durchzuführen, um feststellen zu können, welche Maßnahmen notwendig sind, um mindestens Effizienzstufe 85 zu erreichen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Eingang der Berechnungen die Phase 1 mit grober Kostenkalkulation nach BKI vorzubereiten.
| 13.): | Netzwerkbildung "Ambulantisierung" Kirner Krankenhaus im Sinne eines INZ (integriertes Notfallzentrum) |
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende die Eheleute Müller von der BI "Kirner Krankenhaus". Herr Müller verlas eine Resolution.
Die Resolution ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Beschluss:
Der Stadtrat ermächtigt den Stadtbürgermeister das Schreiben von der BI "Kirner Krankenhaus" stellvertretend für den Stadtrat zu unterzeichnen.
| 14.): | Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen |
Folgende Spendenangebote lagen der Verwaltung vor:
| Spender: | Betrag in Euro: | Verwendungszweck: |
| Fritz Bischof Danziger Str. 5, 55606 Kirn | 120,00 | Aktion Stolpersteine Kirn |
| Karl-Heinz Buss Mozartstr. 20, 55606 Kirn | 120,00 | Aktion Stolpersteine Kirn |
| SPD Stadtverband Im Hohen Rech 38, 55606 Kirn | 120,00 | Aktion Stolpersteine Kirn |
| Christine Hoffmann Hüffelsheimer Str. 2, 55545 Bad Kreuznach | 120,00 | Aktion Stolpersteine Kirn |
| Emil Cauer An der Sternwarte 13, 55606 Hochstetten-Dhaun | 300,00 | Aktion Stolpersteine Kirn |
| Lions Club Kirn-Mittlere Nahe Im Wiesengrund 34 55566 Meddersheim | 300,00 | Aktion Stolpersteine Kirn |
| Eckehard Wacker, Marktplatz 5, 55606 Kirn | 150,00 | Aktion Stolpersteine Kirn |
| Egon Goldschmidt Daniel-Brendel-Str. 19, 55127 Mainz | 360,00 | 3 Stolpersteine Kirn |
| Judith Dröscher Im Hohen Rech 38, 55606 Kirn | 120,00 | Stolpersteinverlegung Kirn |
| Ortsgemeinde Bergen | 200,00 | 700 Jahre Kirn-Sulzbach |
| Stiftung der Kreissparkasse Birkenfeld, Idar-Oberstein | 5.000,00 | Stadtbücherei Kirn |
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Annahme der oben genannten Spende zu.
Die Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nichtöffentlichen Teil.