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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Kirner Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n Sachbearbeiter/in (w/m/d)

für den Empfang und die Telefonzentrale

unbefristet in Vollzeit.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

Zentrale Ansprechperson für Besucherinnen und Besucher des Verwaltungsgebäudes

Erteilen von Auskünften am Empfang und Telefon, Weiterleitung an die zuständigen Mitarbeitenden

Entgegennahme und Weiterleitung von Post und Paketen, Postfrankierung

Verkauf Wertstoffsäcke incl. verantwortlichem Führen der Barkasse

Verwaltung Geschirrmobil und Mietbus

Unsere Anforderungen an Sie:

Freude am Kontakt mit Menschen und ein entsprechend freundliches, gepflegtes und serviceorientiertes Auftreten

gesellschaftliche und kulturelle Toleranz

sehr gute Deutschkenntnisse

EDV-Kenntnisse (Microsoft Office)

Organisationsgeschick, Teamfähigkeit und Diskretion

Geduld und Empathievermögen

Wünschenswert sind:

berufliche Erfahrungen in Bürotätigkeiten und / oder im Empfangsbereich

Fremdsprachenkenntnisse

Gute Gründe für Ihre Bewerbung:

Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bis Entgeltgruppe 5, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt

Berufliche Sicherheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst

Einen interessanten Arbeitsplatz in einem netten Team

Eine Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)

Dienstradleasing

Für Rückfragen steht die Büroleitung, Herr Jens Köhler (Telefon 06752 135-112) und Frau Verena Lang (Telefon 06752 135-113) gerne zur Verfügung.

Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 31.01.2026 über unser Online-Bewerberportal unter www.kirner-land.de/aktuelles/stellenausschreibungen oder mit den üblichen Unterlagen an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.