Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 30/2022
Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Schneppenbach vom 14.07.2022

1. Einvernehmen der Ortsgemeinde zum Zuschussantrag der Spvgg. Teufelsfels

Die Spvgg. Teufelsfels will beim Sportbund Rheinhessen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Sanierung der Heizungs- und Flutlichtanlage aus dem Sonderprogramm für vereinseigene Anlagen zur Förderung von kleinen Baumaßnahmen der Sportvereine stellen. Hierfür ist das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 2 Absatz 7 Landesfinanzausgleichgesetzes (LFAG) erforderlich. Im Einvernehmen mit der Gemeinde können Zuweisungen nach § 18 Abs. 1 LFAG für Sport- und Freizeitanlagen auch Sportorganisationen gewährt werden, die sich die Pflege des Breiten-, Leistungs- und Freizeitsports zur Aufgabe gestellt haben und nach ihrer Satzung allen Einwohnern offen stehen.

Der Ortsgemeinderat erteilte das Einvernehmen für die Sanierung der Heizungs- und Flutlichtanlage.

2. Änderung der Hauptsatzung

Gemäß § 32 Abs. 1 GemO legt der Ortsgemeinderat die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und beschließt für alle Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde, soweit der Rat die Entscheidung

  • nicht einem Ausschuss übertragen hat
  • nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder
  • der Gemeinderat dem Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.

Nach § 47 Abs. 1 und § 32 Abs. 1 Satz 2 GemO kann der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten die seiner Zuständigkeit obliegen, auf den Bürgermeister übertragen. Die dauernde Übertragung der Angelegenheiten bedarf einer Regelung in der Hauptsatzung.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Änderung der Hauptsatzung dahingehend, einen neuen §5 einzufügen. Die nachfolgenden Paragraphen verschieben sich entsprechend nach hinten.

Der neue § 5 der Hauptsatzung lautet:

§ 5 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister

Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:

  1. Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 2.000 Euro im Einzelfall
  2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 3.000 Euro im Einzelfall
  3. Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidungen des Gemeinderates im Rahmen genehmigter Kreditermächtigungen
  4. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und Richtlinien des Gemeinderates
  5. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte
  6. Ausübung des Vorkaufsrechtes nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches
  7. Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2 und des § 36 BauGB mit Ausnahme von § 31 Abs. 2 und § 35 BauGB. Bezüglich § 34 beschränkt sich die Delegation auf Vorhaben, die die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung nicht berühren
  8. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmittel zur Fristwahrung.

Die sonstigen besonderen gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen bleiben unberührt.

3. Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist für die Ortsgemeinde folgende Spende eingegangen:

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der oben genannten Spende zu.

4. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Es lagen keine Anfragen vor.

Mitteilungen:

a)

Der Ortsbürgermeister informierte über die Allgemeinverfügung „Verbot von offenem Feuer im Wald, auf öffentlichen Flächen und privaten Gärten sowie Landwirtschaftsflächen als auch Verbot von Feuerwerken“.

b)

Markus Fey teilte mit, dass die Feuerschalen auf der Schmidtburg errichtet sind.

c)

Der Vorsitzende gab einen Überblick über die Einnahmen durch Übernachtungen auf der Schmidtburg. Diese betrugen im Jahr 2021 rund 7.000,00 Euro. Im Jahr 2022 konnten bis jetzt rund 1.300,00 Euro eingenommen werden.

d)

Ortsbürgermeister Markus Fey informierte über den aktuellen Stand des kommunalen Energiebündnisses.

e)

Der Vorsitzende will zusammen mit dem Ortsgemeinderat Vorschläge zu Energieeinsparmöglichkeiten erarbeiten.

f)

Markus Fey teilte mit, dass die Nutzungsvereinbarungen für das Bürgerhaus zukünftig nur noch in schriftlicher Form übergeben werden.

g)

Der Vorsitzende informierte, dass am 30.07.2022 ab 09:00 Uhr eine Räum- und Reparaturaktion rund um die alte Jagdhütte geplant sei.

5. Einwohnerfragestunde

Es war eine Anwohnerin anwesend. Diese hatte keine Fragen.