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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 30/2022
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weitersborn für das Haushaltsjahr 2022 vom 29.07.2022

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Weitersborn hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL.S.153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.03.2006 (GVBL.S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf 210.350 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf 240.750 €

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag auf -30.400 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf -17.350 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 350 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 27.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf -26.650 €

der Saldo der Ein-und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 16.650 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

verzinste Kredite auf 16.650,00 €

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu den günstigsten Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht veranschlagt.

§ 5 Hebesätze für die Gemeindesteuern

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 310 v.H.

Grundsteuer B 400 v.H.

Gewerbesteuer 375 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 24,00 €

für den zweiten Hund 36,00 €

für jeden weiteren Hund 42,00 €

§ 6 Festsetzung von Gebühren und wiederkehrenden Beiträgen

Gebühren für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen werden für das Haushaltsjahr 2022 nicht festgesetzt.

Wiederkehrende Beiträge i.S. von §§ 10-16 KAG werden für das Haushaltsjahr 2022 nicht festgesetzt.

Fremdenverkehrsbeiträge i.S. von § 36 KAG werden für das Haushaltsjahr 2022 nicht festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. beträgt:

2018

670.956,59 €

voraussichtlich

2019

652.211,43 €

voraussichtlich

2020

678.345,43 €

voraussichtlich

2021

644.295,43 €

Ansatz

2022

613.895,43 €

Ansatz

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte trifft in 2022 nicht zu.

§ 11 Leistungszahlungen

Die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbeamtenbesoldungsgesetzes vom 14.04.1999 an Beamtinnen und Beamte entfällt.

§ 12 Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen zur Bewirtschaftung oder zum Stellenplan entfallen.

§ 13 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft.

Ortsgemeinde Weitersborn, 29.07.2022  — Stemmler
Ortsbürgermeister

Hinweise zur Haushaltssatzung 2022

Die Haushaltssatzung 2022 der Ortsgemeinde Weitersborn enthält genehmigungspflichtige Teile.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht gem. § 97 Abs.2 GemO mit Schreiben vom 01.07.2022 zur Genehmigung vorgelegt. Der Kredit in Höhe von 16.650 Euro wurde von der Kommunalaufsicht unter Auflagen genehmigt.

Die Kommunalaufsicht hat aufgrund des unausgeglichenen Haushaltes, des sinkenden Eigenkapitals und der längerfristigen Aufnahme der Liquiditätskredite, die Rechtsverletzung gem. § 18 Abs. 1 GemHVO i.V.m. § 93 Abs. 4 GemO festgestellt. Aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B, wurde von einer Beanstandung abgesehen.

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 29.07.2022.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.08.2022 bis einschließlich 09.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land in 55606 Kirn, Bahnhofstr. 31- Finanzabteilung - zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Rechtsverletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Weitersborn, 29.07.2022 — Stemmler
Ortsbürgermeister