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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 30/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hahnenbach vom 19.06.2023

1. Anhebung der Hebesätze der Realsteuern

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 2020 festgestellt, dass die vertikale Bemessung der Finanzausgleichsmasse aufgrund des Fehlens eines im Sinne des Artikel 49 Absatz 6 Landesverfassung aufgabenadäquaten Bedarfsermittlungsverfahrens eine Mindestfinanzausstattung nicht gewährleistet und dieser Verfahrensfehler zur Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über den vertikalen Finanzausgleich führt.

Die Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs erfolgt durch das Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften, das Landesfinanzausgleichsgesetz, welches vom rheinlandpfälzischen Landtag am 24. November 2022 beschlossen wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

An die Stelle des Steuerverbunds, bei der eine feststehende Finanzmasse zwischen Land und den kommunalen Gebietskörperschaften geregelt wurde, wird nun ein bedarfsorientiertes Finanzausgleichssystem eingeführt, welches den Gebietskörperschaften eine bedarfsorientierte Mindestfinanzausstattung garantiert.

Unter anderem wurde die Berechnungsgrundlage der Schlüsselzuweisungen A geändert, so dass die meisten Ortsgemeinden davon profitieren dürften. Neu ist die Einführung einer finanzkraftabhängigen Schlüsselzuweisung B sowie eine allgemeine Zuweisung die die Ortsgemeinden erhalten, sofern stationierte Streitkräfte in ihren Ortslagen ansässig sind.

Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer orientiert sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt. Dadurch sind die Nivellierungssätze zum 1. Januar 2023 wie folgt gestiegen:

-

Grundsteuer A

von 300 v.H.

auf 345 v.H.

-

Grundsteuer B

von 365 v.H.

auf 465 v.H.

-

Gewerbesteuer

von 365 v.H.

auf 380 v.H.

Die Gemeinden sind in der Pflicht ihre Hebesätze der Realsteuern zu überprüfen.

Liegen die Hebesätze der Ortsgemeinden unter den Nivellierungssätzen des Landes, müssen die Kommunen mehr Einnahmen in die Umlageberechnung (Verbands- und Kreisumlage) abführen als sie tatsächlich durch die Steuereinnahmen erhalten haben.

Die Ortsgemeinde Hahnenbach erhebt aktuell folgende Hebesätze:

Hebesätze:

neue Nivellierungssätze:

Grundsteuer A

310 %

345 %

Grundsteuer B

395 %

465 %

Gewerbesteuer

375 %

380 %

Am 18. Januar 2023 hat uns ein Schreiben vom Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach erreicht. Das LBM weist uns daraufhin, dass im Rahmen ihrer Förderung keine Mittel an Kommunen zur Verfügung gestellt werden, wenn nicht alle Hebesätze der antragsstellende Kommune auf dem Niveau der Nivellierungssätze des Landes Rheinland Pfalz die ab dem 1. Januar 2023 gelten, erhoben werden.

Uns liegen Hinweise vor, dass bei anderen Förderprogrammen ähnlich verfahren wird.

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfahl dem Ortsgemeinderat Hahnenbach eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer auf die Höhe der zum 1. Januar 2023 gestiegenen Nivellierungssätze des Landes Rheinland Pfalz.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem zu.

2. Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde zum Haushaltsplan 2023

Es lagen weder Anregungen noch Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Haushalt 2023 vor, deshalb entfällt die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.

3. Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2023 zu und beschloss, die Haushaltssatzung wie vorgelegt zu erlassen.

4. Auftragsvergabe: Sandsteinkreuz auf dem Friedhof

Um einen Förderantrag für die finanzielle Unterstützung einzureichen, wird nach Rücksprache mit der Denkmalbehörde die Expertise eines Sandsteinkonservators benötigt.

Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag für die Erstellung der Expertise für das Sandsteinkreuz an die Fa. Brahm aus Oberwesel in Höhe 2.618 € nicht zu vergeben.

5. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Es lagen dem Vorsitzenden folgende Anfragen vor:

Eine Anfrage eines Ratsmitgliedes richtete sich nach dem Freischnitt eines Waldweges, der einen Teil des Sonnwaldsteiges darstellt. Der anwesende Bürgermeister der Verbandsgemeinde will die Zuständigkeit klären und alles Weitere veranlassen.

Eine andere Anfrage richtete sich nach einem umgestürzten Baum, der am 11.06.2023 einen Waldweg blockierte. Der Vorsitzende teilte mit, dass der Revierleiter informiert sei und das betroffene Waldstück von ihm kontrolliert wird.

Der Vorsitzende teilte Folgendes mit:

-

Es wurde ein Förderantrag für den Bau einer Buswartehalle gestellt.

-

Er informierte über den Sachstand bei der Straßenbaumaßnahme „Neue Straße“.

-

Am 01.10. soll der diesjährige Almabtrieb stattfinden.

6. Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.