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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 30/2023
Mitteilungen anderer Behörden
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Genehmigung eines Grundstücksrechtsgeschäftes

Über die Genehmigung der Veräußerung / des Tausches der/des nachstehenden Grundstücke(s) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung: Schwarzerden

Gewann: Hilzborn

Nutzungsart: Laubwald

Fläche insgesamt: 0,2589 ha

Gewann: das.

Nutzungsart: Laubwald

Fläche insgesamt: 0,2486 ha

Gewann: das.

Nutzungsart: Grünland

Fläche insgesamt: 0,6775 ha

Gewann: Jeckzener

Nutzungsart: Laubwald

Fläche insgesamt: 0,1564 ha

Gewann: Hilzborn

Nutzungsart: Waldfläche,

Landwirtschaftfläche

Fläche insgesamt: 2,2350 ha

Gewann: Kleine Höhe

Nutzungsart: Waldfläche,

Landwirtschaftfläche

Fläche insgesamt: 0,4391 ha

Gewann: Jeckzener

Nutzungsart: Waldfläche,

Landwirtschaftfläche

Fläche insgesamt: 0,3040 ha

Gewann: Hilzborn

Nutzungsart: Waldfläche

Fläche insgesamt: 0,1870 ha

Gewann: Hilzborn

Nutzungsart: Waldfläche,

Landwirtschaftfläche

Fläche insgesamt: 1,2770 ha

Gewann: Kleine Höhe

Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche

Fläche insgesamt: 0,1520 ha

Gewann: Hilzborn

Nutzungsart: Waldfläche,

Landwirtschaftsfläche

Fläche insgesamt: 0,6270 ha

Landwirte, Winzer oder Forstwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes bzw. der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Mitteilungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat 81, Postfach 1861, 55508 Bad Kreuznach, schriftlich bekunden.