Für die neue Wahlperiode 2024-2029 des Kreisjugendhilfeausschusses Bad Kreuznach sind gemäß den Bestimmungen der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Bad Kreuznach in der Fassung vom 20.02.2015, zuletzt geändert durch die dritte Änderungssatzung vom 21.09.2020, in den Kreisjugendhilfeausschuss Bad Kreuznach auf Vorschlag der sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder zu wählen.
Die sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe können einen untereinander abgestimmten Vorschlag zur Besetzung der Sitze im Kreisjugendhilfeausschuss bekanntgeben.
Zur Abstimmung eines solchen Vorschlages werden alle sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die auf dem Gebiet des Landkreises Bad Kreuznach tätig sind, für
Mittwoch, den 28.08.2024 um 15 Uhr
in die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Besprechungsraum des Jugendamtes (Zimmer 230, 2.OG) Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach
herzlich eingeladen und gebeten, mit einem legitimierten Vertreter oder einer Vertreterin teilzunehmen. Bei Rückfragen können Sie sich gerne per E-Mail an Jugendamt@kreis-badkreuznach.de wenden.