1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Bürgermeister Thomas Jung verpflichtete die neu gewählten Ratsmitglieder namens der Verbandsgemeinde Kirner Land durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglied.
Auf die Vorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, § 20 Schweigepflicht, § 21 Treuepflicht, § 30 Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder wies er besonders hin.
Anschließend stellte der Vorsitzende den Antrag, die Tagesordnung um zwei neue Tagesordnungspunkte
TOP 6: Flachdach - Feuerwehrhaus Simmertal und
TOP 7: Wegegrundinstandsetzung Zuwegung Schloss Wartenstein
zu erweitern. Die Ratsmitglieder äußerten hierzu keine Bedenken.
In der weiteren Sitzung wurde dann über folgende Tagesordnung beraten:
2. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten; Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Gemäß § 50 GemO und § 5 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Kirner Land sind drei ehrenamtliche Beigeordnete zu wählen.
Die Beigeordneten sind gemäß § 40 Abs. 5 GemO in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu wählen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält (§ 40 Abs. 3 GemO).
Ehrenamtliche(r) Beigeordnete(r) darf nicht sein, wer
| 1. | nicht Bürger(in) der Gemeinde ist, |
| 2. | gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht, |
| 3. | gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 v. H. beteiligt ist, |
| 4. | mit Aufgaben der Staatsaufsicht über die Gemeinde oder der überörtlichen Prüfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist. |
Die Beigeordneten sind nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zu Ehrenbeamten zu ernennen. Sie werden in öffentlicher Sitzung vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
Zunächst wurde ein Wahlausschuss gebildet, dem neben dem Bürgermeister als Vorsitzenden die Ratsmitglieder Andreas Heck und Heiko Selwitschka angehörten.
Wahl der/des 1. Beigeordneten:
Für die Wahl des 1. Beigeordneten wurde Herr Hans Helmut Döbell vorgeschlagen.
Die Wahl wurde mittels Stimmzettel geheim durchgeführt.
Von 31 gültigen Stimmen entfielen auf Hans Helmut Döbell
21 JA-Stimmen und
10 NEIN-Stimmen.
Damit war Herr Döbell zum 1. Beigeordneten gewählt. Der Gewählte nahm die Wahl an.
Wahl der/des weiteren Beigeordneten mit der 2. Vertretungsbefugnis:
Für die Wahl des weiteren Beigeordneten mit der 2. Vertretungsbefugnis wurde Frau Heike Beenen vorgeschlagen.
Die Wahl wurde mittels Stimmzettel geheim durchgeführt.
Von 31 gültigen Stimmen entfielen auf Heike Beenen
25 JA-Stimmen und
6 NEIN-Stimmen.
Damit war Frau Beenen zur weiteren Beigeordneten mit der 2. Vertretungsbefugnis gewählt. Die Gewählte nahm die Wahl an.
Wahl der/des weiteren Beigeordneten mit der 3. Vertretungsbefugnis:
Für die Wahl des weiteren Beigeordneten mit der 3. Vertretungsbefugnis wurde Herr Udo Barth vorgeschlagen.
Die Wahl wurde mittels Stimmzettel geheim durchgeführt.
Von 31 gültigen Stimmen entfielen auf Udo Barth bei 1 Enthaltung
29 JA-Stimmen und
1 NEIN-Stimme.
Damit war Herr Udo Barth zum weiteren Beigeordneten mit der 3. Vertretungsbefugnis gewählt. Der Gewählte nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlungen wurden jeweils gesonderte Niederschriften gefertigt.
Die neugewählten Beigeordneten wurden von Bürgermeister Jung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte ernannt, vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
3. Verabschiedung ausscheidender Ratsmitglieder und Ortsbürgermeister*in
Bürgermeister Thomas Jung dankte allen ausgeschiedenen Ratsmitgliedern, Beigeordneten und Ortsbürgermeistern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in der letzten Legislaturperiode. Den anwesenden Ratsmitgliedern, Beigeordneten und Ortsbürgermeistern überreichte er ein Präsent.
Bürgermeister Thomas Jung berichtete weiterhin über den Ehrenamtsabend der Verbandsgemeinde Kirner Land, bei dem langjährig ehrenamtlich Tätige geehrt wurden. Einige VG-Ratsmitglieder konnten an diesem Abend nicht anwesend sein, die entsprechenden Ehrungen nahm Bürgermeister Jung in dieser Sitzung nach.
Frau Katrin Hailer und Dr. Peter Jungblut wurden mit der Verdienstnadel der Verbandsgemeinde Kirner Land in Bronze (Stufe 1) für insgesamt 15 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit geehrt.
Ratsmitglied Wilfried Schlarb konnte Bürgermeister Jung eine Urkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für 30 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit überreichen. Zudem wurde Wilfried Schlarb die Ehrengabe der Verbandsgemeinde Kirner Land für 30 Jahre kommunalpolitisches Ehrenamt, davon 20 Jahre als Ortsbürgermeister der Gemeinde Heimweiler, übergeben.
4. Wahl der/des Gleichstellungsbeauftragten
Bürgermeister Thomas Jung trug vor, dass für die Verbandsgemeinde Kirner Land ein/eine Gleichstellungsbeauftragte/r nach § 2 GemO zu wählen ist.
Die SPD-Fraktion schlug Frau Ursula Fett vor. Weitere Personen wurden nicht vorgeschlagen.
Zunächst beschlossen die Mitglieder des Verbandsgemeinderates einstimmig, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
Im Anschluss wurde Frau Fett einstimmig zur Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Kirner Land gewählt.
5. Wahl der/des Behindertenbeauftragen
Das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen hat in Ausführung des Artikels 64 der Verfassung für Rheinland-Pfalz und Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Ziel, Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterstützt diese Zielsetzung der Verwirklichung von Bürgerrechten und der Vermeidung von Ausgrenzung. § 5 des Landesgesetzes bestimmt, dass Behörden im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs diese Ziele zu berücksichtigen und aktiv zu fördern haben. Die kommunale Ebene ist hier ausdrücklich mit einbezogen, da die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen im Wesentlichen von ihrem direkten Lebensumfeld bestimmt ist.
Für die Verbandsgemeinde Kirner Land soll zur Umsetzung der Ziele dieses Gesetzes eine Person als Beauftragte/n für Menschen mit Behinderungen bestellet werden, die/der diese Aufgabe ehrenamtlich ausübt.
Der/die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen soll Motor der Gleichstellung sein und eine stärkere Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen erreichen. Der/die Beauftragte soll auch Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen sein, unabhängig von der Art der Behinderung und der jeweiligen Lebenssituation.
Es lag ein gemeinsamer Vorschlag aller Fraktionen des Verbandsgemeinderates vor. Vorgeschlagen wurde Andre Stilz aus Oberhausen.
Zunächst beschlossen die Mitglieder des Verbandsgemeinderates einstimmig, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
Im Anschluss wurde Herr Andre Stilz einstimmig zum Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinde Kirner Land gewählt.
Bürgermeister Jung bestellte Herrn Andre Stilz zum Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinde Kirner Land und überreichte eine Urkunde.
6. Flachdach - Feuerwehrhaus Simmertal
Bei dem letzten Starkregenereignis wurde am Flachdach der linken Fahrzeughalle des Feuerwehrhauses Undichtigkeiten festgestellt, sodass es hier zu einem massiven Wassereintritt kam.
Nach Begutachten des Bauhofdachdeckers wurde festgestellt, dass alle Wand- und Fallrohranschlüsse marode und defekt sind. Eine Reparatur der Anschlüsse ist nicht möglich.
Die Kosten werden auf ca. 20.000,00 EUR geschätzt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, mehrere Angebote für die Sanierung des Flachdachs am Feuerwehrhaus Simmertal einzuholen.
Zusätzlich wird Bürgermeister Thomas Jung ermächtigt, in Absprache mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
7. Wegegrundinstandhaltung Zuwegung Schloss Wartenstein
Die Zuwegung - beginnend an der L182 bis Schloss Wartenstein und weiter bis zum Wirtschaftsweg nach Hennweiler - wurde am 19.05.2024 aufgrund des Starkregens geschädigt. Die Forstwirtschaft fördert eine Instandsetzung mit einem Fördersatz in Höhe von 80% der Nettokosten. Die Gesamtkosten betragen 104.491,52 EUR (brutto). Somit bleibt ein Eigenanteil in Höhe von 20.898,78 EUR.
Das Forstamt Bad Sobernheim übernimmt die Antragstellung und die Ausschreibung für die Wegegrundinstandhaltung der Zuwegung. Die Maßnahme muss bis zum 31.10.2024 abgeschlossen sein.
Beschluss:
Nach eingehender Diskussion beschloss der Verbandsgemeinderat, die Zuwegung gemäß dem der Beschlussvorlage beigefügten Lageplan instand zu setzen und den Förderantrag bei der Forstwirtschaft zu beantragen.
Zusätzlich wird der Bürgermeister ermächtigt, in Absprache mit den Beigeordneten, den Auftrag zu vergeben.