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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 30/2024
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Otzweiler vom 15.05.2024

1. Aufhebung des Beschlusses über den Erlass der Haushaltssatzung vom 11.04.2024

Am 11.04.2024 wurde der erste Haushaltsplanentwurf der Ortsgemeinde Otzweiler beschlossen. Dieser ist mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 70.400 Euro im Ergebnishaushalt und einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 63.900 im Finanzhaushalt unausgeglichen. Damit verstößt die Ortsgemeinde Otzweiler gegen die §§ 93 Abs. 4 GemO sowie § 18 Abs. 1 GemHVO, wonach ein Haushaltsplan ausgeglichen sein muss.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 15.04.2024 Bedenken wegen Rechtsverletzung bezüglich des Jahresfehlbetrages in Höhe von 70.400 Euro erhoben. Die Kommunalaufsicht erklärt, dass Abweichungen vom Haushaltsausgleichsgebot nur zulässig sind, wenn zuvor alle rechtmäßigen Möglichkeiten der Aufwandminderung und Ertragssteigerung ausgeschöpft worden sind und somit ein unabweisbarer Haushalt vorliegt.

Da die Hebesätze der Realsteuern auf dem Niveau der Nivellierungssätze und somit auf das wirtschaftlichste Minimum liegen, hat die Ortsgemeinde ihre Einnahmesituation nicht vollends ausgeschöpft.

Die Ortsgemeinde Otzweiler wurde mit Schreiben vom 15.04.2024 angehalten den Jahresfehlbetrag zumindest auf das absolut unabweisbare Maß zu reduzieren.

Der Ortsgemeinderat hat sich auf folgende Änderung geeinigt:

- Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 500 Prozentpunkte Mehrreinahmen in Höhe von rund 1.300 EURO

Die Forderung der Kommunalaufsicht dürfte damit erfüllt sein.

Der Ortsgemeinderat Otzweiler beschloss die Aufhebung des Haushaltsbeschlusses 2024 vom 11.04.2024.

2. Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Nach der Aufhebung des Haushaltsbeschlusses vom 11.04.2024, beschloss der Ortsgemeinderat den Zweiten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 wie vorgelegt zu erlassen.

3. Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Der Ortsgemeinderat beschloss die Spende in Höhe von 75 € der Familie Stenzhorn anzunehmen. Über die Verwendung der Spende wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten.

4. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Es lagen keine Mitteilungen und keine Anfragen vor.

5. Einwohnerfragestunde

4 Einwohner waren anwesend.

Ein Einwohner stellte die Frage, ob die Gemeinde beschließen müsste, auf welche Haushaltsstelle die Spende gebucht werden soll.

Die Vorsitzende beantwortete die Anfrage und schloss danach die Sitzung.