1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Ortsbürgermeister Karl-Otto Selzer verpflichtete die neu gewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Becherbach durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglied.
Auf die Vorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, § 20 Schweigepflicht,
§ 21 Treuepflicht, § 30 Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder wies er besonders hin.
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters; Vereidigung und Einführung in das Amt
Der geschäftsführende 1. Beigeordnete Frank Huck ernannte den urgewählten Ortsbürgermeister Karl-Otto Selzer unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Becherbach.
Da eine Wiederwahl vorlag, entfiel die Vereidigung und die Einführung in das Amt.
Über die Ernennung wurde eine gesonderte Niederschrift gefertigt.
3. Änderung der Hauptsatzung
Mit der Einladung zu der Sitzung war den Ratsmitgliedern der Entwurf der Hauptsatzung übersandt worden. Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat zunächst ohne Beteiligung von Ortsbürgermeister Karl-Otto Selzer die §§ 5 + 6 der Hauptsatzung entsprechend dem vorgelegten Entwurf als Satzung.
Anschließend beschloss der Ortsgemeinderat mit Beteiligung von Ortsbürgermeister Karl-Otto Selzer die §§ 1 bis 4 und 7 der Hauptsatzung als Satzung (Abstimmungsergebnis mit Beteiligung des Vorsitzenden)
4. Erlass der Geschäftsordnung
Mit der Einladung zu der Sitzung war den Ratsmitgliedern der Entwurf der Geschäftsordnung übersandt worden. Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem vorgelegten Entwurf zu.
5. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten; Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Mit der Durchführung der Wahlhandlung wurden die Ratsmitglieder Jörg Nikodemus und Sebastian Müller beauftragt.
a) Wahl des 1. Beigeordneten:
Vorgeschlagen wurde das Ratsmitglied Eva Schneberger.
In der sodann durchgeführten geheimen Wahl entfielen 8 Ja-Stimmen auf Eva Schneberger. Ortsbürgermeister Karl-Otto Selzer stellte fest, dass Eva Schneberger damit zur 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Becherbach gewählt wurde. Eva Schneberger nahm die Wahl an.
b) Wahl des weiteren Beigeordneten
Vorgeschlagen wurde das Ratsmitglied Jörg Nikodemus.
In der sodann durchgeführten geheimen Wahl entfielen 8 Ja-Stimmen auf Ratsmitglied Jörg Nikodemus. Ortsbürgermeister Karl-Otto Selzer stellte fest, dass Jörg Nikodemus damit zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Becherbach gewählt wurde. Jörg Nikodemus nahm die Wahl an.
c) Ernennung; Vereidigung und Amtseinführung
Ortsbürgermeister Karl-Otto Selzer ernannte Eva Schneberger und Jörg Nikodemus unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zu Beigeordneten der Ortsgemeinde Becherbach.
Die 1. Beigeordnete Eva Schneberger wurde sodann durch den Ortsbürgermeister vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Beim Beigeordnetem Jörg Nikodemus lag eine Wiederwahl vor, sodass Vereidigung und Einführung entfielen.
Über die Wahlen sowie die Ernennungen, Vereidigung und Amtseinführung wurden getrennte Niederschriften gefertigt.
6. Wahl der Ausschussmitglieder
Nach § 2 der Hauptsatzung bildet der Ortsgemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss. Der Ausschuss hat 3 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter. In einem gemeinsamen Wahlvorschlag wurden für den Rechnungsprüfungsausschuss folgende Ratsmitglieder vorgeschlagen:
Sebastian Müller
Elke Jakoby
Sabrina Schäfer
Auf eine geheime Abstimmung wurde verzichtet.
Als Stellvertreter wurden vorgeschlagen:
Frank Huck
Florian Regitz
Andreas Wöllstein
Auf eine geheime Wahl wurde verzichtet.
7. Dienstzimmerentschädigung
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm die 1. Beigeordnete Eva Schneberger. Nach kurzer Beratung wurde beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Im Anschluss ehrte Bürgermeister Thomas Jung die Ratsmitglieder Jörg Nikodemus und Frank Huck für ihre langjährige kommunalpolitischen Tätigkeiten. Er überreichte dazu Urkunden des Gemeinde- und Städtebundes und der Verbandsgemeinde inclusive einer Ehrennadel.