1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Ortsbürgermeister Stephan Ostgen verpflichtete die neu gewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Heinzenberg durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglied.
Auf die Vorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, § 20 Schweigepflicht, § 21 Treuepflicht, § 30 Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder wies er besonders hin.
2. Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
Mit der Durchführung der Wahlhandlung wurden die Ratsmitglieder Jörg Seliger und Joachim Greber beauftragt.
Für die Wahl zum Ortsbürgermeister wurde Ratsmitglied Stephan Ostgen vorgeschlagen.
Beigeordneter Walter Rockenbach übernahm daher den Vorsitz.
In der sodann durchgeführten geheimen Wahl entfielen auf Stephan Ostgen 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. Beigeordneter Walter Rockenbach stellte fest, dass Stephan Ostgen damit zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Heinzenberg gewählt wurde. Herr Ostgen nahm die Wahl an.
3. Ernennung der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Beigeordneter Walter Rockenbach ernannte den gewählten Ortsbürgermeister Stephan Ostgen unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Heinzenberg.
Da eine Wiederwahl vorlag, entfiel die Vereidigung und die Einführung in das Amt.
Über die Ernennung wurde eine gesonderte Niederschrift gefertigt.
Mit der Ernennung zum Ortsbürgermeister erlischt das Ratsmandat von Stephan Ostgen. Nachrückerin Gabriele Seliger war anwesend. Sie wurde von Ortsbürgermeister Stephan Ostgen namens der Ortsgemeinde Heinzenberg durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglied verpflichtet.
4. Änderung der Hauptsatzung
Mit der Einladung zu der Sitzung war den Ratsmitgliedern der Entwurf der Hauptsatzung übersandt worden. Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat zunächst ohne Beteiligung von Ortsbürgermeister Stephan Ostgen die §§ 5 + 6 der Hauptsatzung entsprechend dem vorgelegten Entwurf als Satzung.
Anschließend beschloss der Ortsgemeinderat mit Beteiligung von Ortsbürgermeister Stephan Ostgen die §§ 1 bis 4 und 7 der Hauptsatzung als Satzung (Abstimmungsergebnis mit Beteiligung des Vorsitzenden)
5. Erlass der Geschäftsordnung
Mit der Einladung zu der Sitzung war den Ratsmitgliedern der Entwurf der Geschäftsordnung übersandt worden. Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem vorgelegten Entwurf mit folgender Änderung zu:
In § 21 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „mindestens vierteljährig“ gestrichen. § 21 Abs. 2 Satz 1 erhält somit folgenden Wortlaut:
„Die Einwohnerfragestunde wird vom Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten anberaumt; sie ist in die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Ratssitzung aufzunehmen.“
6. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Mit der Durchführung der Wahlhandlungen wurden die Ratsmitglieder Jörg Seliger und Joachim Greber beauftragt.
a) Wahl, Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung des 1. Beigeordneten:
Vorgeschlagen wurde das Ratsmitglieder Walter Rockenbach.
In der sodann durchgeführten geheimen Wahl entfielen auf Walter Rockenbach 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen. Ortsbürgermeister Stephan Ostgen stellte fest, dass Walter Rockenbach damit zum 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Heinzenberg gewählt wurde. Herr Rockenbach nahm die Wahl an.
Ortsbürgermeister Stephan Ostgen ernannte Walter Rockenbach unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Heinzenberg. Da eine Wiederwahl vorlag, entfiel die Vereidigung und die Einführung in das Amt.
Über die Wahl und Ernennung wurde eine gesonderte Niederschrift gefertigt.
7. Wahl der Ausschussmitglieder
Nach § 2 der Hauptsatzung bildet die Ortsgemeinde Heinzenberg keine Ausschüsse.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgt durch den Ortsgemeinderat.
Eine Wahl entfiel daher.
8. Dienstzimmerentschädigung
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm der 1. Beigeordnete Walter Rockenbach.
Ortsbürgermeister Stephan Ostgen hatte erklärt, dass er weiterhin auf die Zahlung einer Dienstzimmerentschädigung verzichten möchte.