Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Hochstetten-Dhaun in der Sitzung am 24.06.2026 die Einleitung des Ergänzenden Verfahrens nach § 214 BauGB, über die erneute Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung liegt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tagen, und zwar vom 27.07.2026 bis einschließlich 04.09.2026, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner-Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.22, aus.
Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Hochstädten, Flur 2, Flurst.-Nrn. 317 tlw., 318 tlw., 321/2, 323, 324, 327, 328 tlw., 487/273, 488/273, 489/274, 490/275, 491/276, 497/282, 515/322 tlw., 516/322 tlw., 588/321 tlw., 589/321 tlw., 739/279, 740/280, 750/315 tlw., 751/326