Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 30/2026
Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberhausen vom 22.06.2026

1.):

Anhebung der Hebesätze der Realsteuern

Der Haushalt 2026 der Ortsgemeinde Oberhausen weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 149.300 Euro aus und im Finanzhaushalt in Höhe von -103.550 Euro (Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen). Nach § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Haushalt in jedem Jahr auszugleichen. Ein Haushalt ist erst ausgeglichen, wenn dieser im Ergebnis- sowie im Finanzhaushalt ein positiver Saldo erreicht hat, vgl. § 18 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung. Die Ortsgemeinde Oberhausen verfügt nicht über ausreichend liquide Mittel, um den defizitären Haushalt auszugleichen. Der Liquiditätskredit zum 31.12.2025 lag bei rund 613.200 Euro. Der aktuelle Schuldendienst (Zins und Tilgung) für die Investitionskredite liegt bei ca. 7.088 Euro jährlich.

Das bedeutet, es müssen Ausgaben gesenkt oder Mehreinnahmen generiert werden, um zumindest den unausgeglichenen Haushalt auf ein unabweisbares Maß zu reduzieren.

Die Gemeinde hat sich entschieden den Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 465 auf 500 Prozentpunkte zu erhöhen. Dabei handelt es sich um eine tatsächliche Steigerung der Steuerbeträge um rund 7 Prozent. Dadurch ergeben sich Mehreinnahmen von rund 6.930 Euro (basierend auf den tatsächlichen Einnahmen der Grundsteuer B im Jahr 2025). Dieser Ertrag bleibt vollständig bei der Gemeinde. Das bedeutet er wird nicht in die Umlageberechnung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage miteinbezogen.

Der Gemeinderat Oberhausen erhöht den Hebesatz der Grundsteuer B ab dem 01.01.2026 von derzeit 465 auf 500 Prozentpunkte.

2.):

Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde zum Haushaltsplan 2026

Es wurden keine Anregungen oder Vorschläge durch die Einwohnerinnen und Einwohner eingereicht, daher entfiel die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.

3.):

Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zu und beschloss die Haushaltssatzung wie vorgelegt zu erlassen.

4.):

Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der folgenden Spenden zu:

Spender

Betrag in Euro

Verwendungszweck

Heimat- und Kulturverein Oberhausen e.V.

10.000,00

Spielplatzaußengelände - Kita Oberhausen

Polizeipräsidium Mainz

150,00

Kita Oberhausen; Norbert Schweickhard

5.):

Änderung der Friedhofssatzung

Der Vorsitzende erläuterte die notwendigen Änderungen.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Änderung der Friedhofsatzung wie vorgelegt.

6.):

Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Auf der Hahneck, Vor dem Eichacker, Im Eichacker" 5. Änderung; Aufstellungsbeschluss

Im Geltungsbereich der Änderung besteht ein Anpassungsbedarf hinsichtlich der zulässigen Nutzungen und baulichen Entwicklungsmöglichkeiten. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen flexible Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden, die eine den örtlichen Bedürfnissen entsprechende Entwicklung ermöglichen.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die nachfolgend aufgeführten schwarz umrandeten Grundstücke auf dem Lageplan:

 

Der Ortsgemeinderat beschloss, unter Beachtung des § 22 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung, die Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf der Hahneck, Vor dem Eichacker, Im Eichacker“, 5. Änderung, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348).

7.):

Auftragsvergabe Regionales Zukunftsprogramm

Die Landesregierung hat mit dem Regionalen Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ Ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das Kommunen gezielt bei der nachhaltigen Weiterentwicklung unterstützen soll. Mit einem Gesamtbudget von 200 Millionen Euro sollen vor allem Regionen gestärkt werden, die vor besonderen strukturellen Herausforderungen stehen. Ziel des Förderprogrammes ist, die Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen des Landes anzugleichen, während diese ihre individuelle Identität wahren.

Der Verbandsgemeinde Kirner Land hat aus diesem Förderprogramm insgesamt 2.916.825,78€ erhalten.

Hiervon verbleiben 916.825,78€ bei der Verbandsgemeinde.

Von den restlichen 2 Mio. EUR erhält jede Ortsgemeinde einen Sockelbetrag von 4.000€. Die restlichen 1.958.000€ werden nach dem Einwohnerverteilschlüssel (Stand 30.06.2024) auf die Ortsgemeinden aufgeteilt.

Für die Ortsgemeinde Oberhausen stehen aus dem Förderprogramm 93.447,27€ zur Verfügung.

Der Ortsgemeinderat beschließt im Rahmen der Verwendung der Gelder aus dem regionalen Zukunftsprogramm die gemeldeten Maßnahmen:

1) Erneuerung Außengelände Kita Waldwichtel

2) Sanierung Sanitäranlagen Bürgerhaus

umzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt für die jeweiligen Projekte Angebote einzuholen.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit den Beigeordneten den Auftrag des jeweiligen Projektes an den wirtschaftlich günstigsten zu vergeben.

8.):

Feststellung des Jahresabschlusses 2022, Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Jennifer Schneider, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:

1.

den Jahresabschluss festzustellen und

2.

dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen.

Sowie gemäß § 100 GemO

3.

nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

Bei Ortsbürgermeister Axel May und den Ratsmitgliedern Egon Schäfer und Jörg Schäfer lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil. Da der Erste Beigeordnete nicht anwesend war, übernahm der Beigeordnete Burkhard Lörsch den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt.

9.):

Feststellung des Jahresabschlusses 2023, Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Jennifer Schneider, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:

1.

den Jahresabschluss festzustellen und

2.

dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen.

Sowie gemäß § 100 GemO

3.

nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

Bei Ortsbürgermeister Axel May und den Ratsmitgliedern Egon Schäfer und Jörg Schäfer lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil. Da der Erste Beigeordnete nicht anwesend war, übernahm der Beigeordnete Burkhard Lörsch den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt.

10.):

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Auftragsvergabe Sanierung und Aufwertung des Außengeländes der Kindertagesstätte

Die Vorsitzende teilte mit, dass im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 48 GemO der Auftrag zur Sanierung und Aufwertung des Außengeländes der Kindertagesstätte in Oberhausen an die Firma Sordon aus Bärenbach zu einem Angebotspreis in Höhe von 35.800,34 € brutto vergeben wurde.

Zur Durchführung der o.g. Maßnahme wurden insgesamt fünf Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Drei Angebote gingen fristgerecht ein; zwei weitere angefragte Firmen gaben kein Angebot ab.

Da die Angebotssummen teilweise deutlich voneinander abweichen, wurden zur besseren Vergleichbarkeit insbesondere folgende Kernpositionen geprüft und bewertet:

• Lieferung und Verlegung von Rollrasen

• Anlegen eines Rundwegs

• Herstellung einer Rutsche im Hügel

• Modellierung des Grundstücks

• Anlegen eines Bachlaufs

• Stundenlohnarbeiten

Nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote hat die Firma Sordon mit einer Angebotssumme in Höhe von 35.800,34 € brutto das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben. Bei den beiden weiteren Bietern betrugen die Angebotspreise 54.140,24 € brutto sowie 84.286,45 € brutto.

Zur zeitnahen Umsetzung der Maßnahme sowie zur Sicherstellung der derzeit angebotenen Baupreise und der kurzfristigen Verfügbarkeit der ausführenden Firma, war eine umgehende Auftragsvergabe erforderlich. Eine Beschlussfassung in der nächsten, regulären Sitzung des Ortsgemeinderates konnte daher nicht abgewartet werden.

Die Verwaltung empfahl dem Ortsbürgermeister im Wege einer Eilentscheidung gemäß § 48 Gemeindeordnung (GemO) den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten an die Firma Sordon zum Angebotspreis von 35.800,34 € brutto zu vergeben.

11.):

Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden in der Sitzung nicht gestellt.

12.):

Einwohnerfragestunde

Es war ein Einwohner anwesend. Es wurden keine Fragen gestellt.