| 1.): | Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet "Bornflur"; Vergabe des Planungsauftrages |
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes an das Ingenieurbüro Jakoby + Schreiner in Kirchberg zum vorliegenden Honorarangebot von brutto 18.173,06 Euro zu vergeben.
| 2.): | Auftragsvergabe Regionales Zukunftsprogramm |
Der Ortsgemeinderat beschloss im Rahmen der Verwendung der Gelder aus dem regionalen Zukunftsprogramm die gemeldeten Maßnahmen:
| 1) | Gemeindehaus Kellenbach (Energetische Ertüchtigung) |
| 2) | Ausbau einer Bushaltestelle |
umzusetzen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für die jeweiligen Projekte Angebote einzuholen.
Die Ortsbürgermeisterin wurde ermächtigt, in Abstimmung mit den Beigeordneten, den Auftrag des jeweiligen Projektes an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
| 3.): | Wahl eines zweiten Verwaltungsratsmitgliedes und dessen Stellvertreter für die Energieprojekte Kirner Land AöR |
Der Verwaltungsrat der „Energieprojekte Kirner Land AöR“ besteht aus jeweils zwei von den Trägerkommunen entsandten Vertretern. Hierzu zählt gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der/die amtierende Ortsbürgermeister/in respektive deren Abwesenheitsvertreter.
Eine zweite Person (2. Mitglied) und deren Stellvertreter muss nun noch vom Ortsgemeinderat gewählt werden. Die zu wählenden Personen müssen nicht Mitglied im Ortsgemeinderat sein, es muss sich aber jeweils um eine/n wählbare/n Bürger/in der Ortsgemeinde handeln.
Für die konstituierende Sitzung war nur die Anwesenheit der amtierenden Ortsbürgermeister ausreichend. Gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung der „Energieprojekte Kirner Land AöR“ haben die Trägerkommunen je 1.000,00 EUR Stammkapital eine Stimme. Die Vertreter der jeweiligen Trägerkommune können somit im Rahmen ihrer Stimmanteile nur einheitlich abstimmen.
| 1) | Auf eine geheime Abstimmung wurde verzichtet. |
| 2) | Der Ortsgemeinderat Kellenbach wählte Rüdiger Dietmar Schmit als 2. Mitglied für den Verwaltungsrat der „Energieprojekte Kirner Land AöR“. |
| 3) | Der Ortsgemeinderat Kellenbach wählte Timo Blum als Stellvertreter für das oben gewählte Mitglied. |
| 4.): | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land; Beschluss über die Zustimmung der Ortsgemeinde zum Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Kirn-Land gemäß § 67 Abs. 2 GemO; hier Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Änderung/Erweiterung "Gewerbegebiet" |
Für den Bereich von Ortsgemeinden ist die Flächennutzungsplanung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden übertragen worden. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Diese gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.
In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind folgende Änderungen enthalten: Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun – Änderung/Erweiterung „Gewerbegebiet“
Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, da die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für das bestehende Gewerbegebiet plant. Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht den aktuellen Planungszielen nicht mehr, insbesondere im Hinblick auf die künftige Nutzung als gewerbliche Baufläche.
Durch die Neuordnung bestehender Flächen, die Erweiterung des Gewerbegebiets, verkehrliche Anpassungen infolge der Umgehungsstraße (B41) sowie Maßnahmen des Hochwasserschutzes ist eine Anpassung der Flächennutzungsplandarstellung notwendig. Die Planung steht im Einklang mit den Zielen der Raumordnung und dient der Sicherung und Entwicklung ortsnaher Arbeitsstätten.
Das Verfahren benötigt nun noch die Zustimmung der Ortsgemeinde wie oben beschrieben.
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.12.2025 wurde beschlossen, die Zustimmung der Ortsgemeinden zum Flächennutzungsplanentwurf einzuholen.
Die Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, sowie die Planzeichnungen liegen vor und können eingesehen werden.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Zustimmung zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kirn-Land, wie vorgenannt.
| 5.): | Bekanntgabe Eilentscheidung |
Für die Gemeinde wurde ein neuer Rasentraktor angeschafft. Der Kauf basierte auf einer Eilentscheidung, die von der Ortsbürgermeisterin in Abstimmung mit dem Beigeordneten und dem Gemeinderat getroffen wurde. Durch den Einsatz als Mulcher spart das neue Gerät künftig das Einsammeln und Abtransportieren des Grünschnitts ein.
| 6.): | Verwendung Dorfbudget |
Es wurde bekannt gegeben, dass die Mittel aus dem diesjährigen Dorfbudget in Höhe von 3.000 € für die Erneuerung des Geländers am Dorfplatz verwendet werden sollen. Da das bestehende Holzgeländer morsch und die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, ist ein Austausch der Holzteile zwingend erforderlich.
Zur Vorbereitung wurden im Gemeindewald bereits zwei Eichen gefällt. Das Holz wird zeitnah zugeschnitten, sodass der Einbau im Anschluss in Eigenleistung erfolgen kann. Für die Durchführung der anstehenden Arbeiten wird um Unterstützung aus der Bevölkerung gebeten. Nähere Details zum Ablauf sowie konkrete Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
| 7.): | Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen |
Bericht über die Verkehrsschau in der Ortslage
Am 28.05.2026 fand in der Ortsgemeinde eine gemeinsame Verkehrsschau statt. An dem Termin nahmen Vertreter des Landesbetriebs Mobilität (LBM), der Ordnungsämter von Kreis und Verbandsgemeinde, der Straßenmeisterei sowie der Polizei teil.
Gegenstand der Beratung war zum einen die Überprüfung der markierten Parkflächen gegenüber der Metzgerei. Zum anderen wurde die Installation eines Verkehrsspiegels im Kreuzungsbereich B421 / K4 Weitersborn erörtert. Darüber hinaus standen die generelle Verkehrsberuhigung und die Reduzierung der Geschwindigkeiten innerhalb der gesamten Ortslage im Fokus.
In diesem Zusammenhang wird als konkrete Maßnahme unter anderem der Einbau einer Fahrbahnverengung bzw. -verschwenkung im Bereich des Dorfeingangs (aus Richtung Simmertal kommend) in Betracht gezogen. Der finale Abschlussbericht, welcher in Abstimmung mit dem Ordnungsamt und der Straßenverwaltung erstellt wird, bleibt zunächst abzuwarten.
Ausgabe von Notfalldosen
Es wird darauf verwiesen, dass im Mitteilungsblatt bereits eine ausführliche Berichterstattung zum Thema Notfalldosen erfolgt ist. In diesen Dosen lassen sich personenbezogene Daten sowie relevante Informationen zum Gesundheitszustand hinterlegen, sodass sie im medizinischen Ernstfall für die Rettungskräfte sofort griffbereit sind. Die Notfalldosen können ab sofort bei den Gemeinderäten oder direkt bei der Ortsbürgermeisterin abgeholt werden.
| 8.): | Einwohnerfragestunde |
Es war ein Bürger anwesend.
Der Bürger erkundigte sich nach der Verwendung der Klimaprämie. Der Gemeinderat erläuterte, dass die Klimaprämie in den Forstetat einfließt und ausschließlich für geeignete Maßnahmen verwendet werden darf.
Der Bürger fragte nach einer möglichen Umfriedung des Friedhofs als Wildschutz. Der Gemeinderat erklärte, dass eine Ansparung von Haushaltsmitteln über mehrere Jahre für eine solche Maßnahme nicht möglich ist und eine Umsetzung derzeit daher nicht erfolgen kann.
Auf Nachfrage zum im Kellenbach liegenden Gehölz teilte der Gemeinderat mit, dass die Entfernung des Gehölzes geprüft wird.
Der Bürger sprach den Rückschnitt einer Eiche an und fragte nach dem dort verbliebenen Grünschnitt. Der Gemeinderat erklärte, dass dieser vor Ort verbleibt, da er nicht stört.
Abschließend wurde angeregt, zur Rettung von Rehkitzen vor Mäharbeiten die Gründung eines Vereins zu prüfen, um die Anschaffung und den Einsatz einer neuen Drohne zu ermöglichen, da der Support für die bisherige Drohne dauerhaft nicht sichergestellt ist. Die Anregung wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.