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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 30/2026
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Hinweis zur Eindämmung von Ratten – Abfall richtig entsorgen!

 

Nachdem wir in den vergangenen Wochen verstärkt Hinweise über gesichtete Ratten erhalten haben und entsprechende Maßnahmen getroffen wurden, möchten wir mit dieser Pressemitteilung auf die Meldepflicht und auf die Verhaltensweisen hinweisen, die einer Vermehrung der Rattenpopulation entgegenwirken.

Toiletten und Waschbecken verleiten dazu, allerlei Abfall hineinzuwerfen. Die Folge daraus -> der heruntergespülte Müll stört die Prozesse der Abwasserentsorgung und Abwasserreinigung im Klärwerk ganz erheblich. Feste Abfälle ( z.B. Tampons, Binden, Kaffeesatz, Watte, Ohrenstäbchen, Feuchttücher, Farben/Chemikalien u.a.m) verstopfen nicht nur Ihre Rohre auf dem Grundstück - sondern sie müssen mit viel Aufwand im Klärwerk aus dem Abwasser herausgefiltert werden. Essensreste im Abwasser fördern die Rattenvermehrung. Auf Nahrungssuche in den Abwasserkanälen, Mülltonnen, auf Komposthaufen, usw. können Ratten eventuelle Krankheitskeime aufnehmen und durch ihre Ausscheidungen übertragen. An dieser Stelle verweisen wir ausdrücklich auf unsere Allgemeine Entwässerungssatzung, dass insbesondere Grundstücke, die Öle und Fette in bestimmter Konzentration einleiten, regelmäßig eine Vorrichtung zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser nach dem Stand der Technik zu betreiben haben.

Ein Rattenbefall muss grundsätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden. Dies kann schriftlich, aber auch einfach telefonisch (06752 135-0) oder per E-Mail (ordnungsamt@kirner-land.de), erfolgen. Die Grundlagen für Maßnahmen zur Rattenbekämpfung ergeben sich aus der Schädlingsbekämpfungsverordnung. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist jeder

Grundstückseigentümer verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung

einzuleiten. Sollten Sie auf Ihrem Privatgrundstück einen Rattenbefall bemerken, wenden Sie sich bitte an eine Fachfirma. Diese finden Sie im Internet oder in den Gelben Seiten (www.gelbeseiten.de) unter "Schädlingsbekämpfung".

Bitte helfen Sie mit bei der Bekämpfung und beachten Sie folgende Tipps:

  • Keine Speisereste bzw. essbare Abfälle in die Toilette werfen
  • Keine Essensreste offen in den Hausmüll
  •  Müllbehälter schließen und Müllsäcke nicht neben der Mülltonnen lagern
  • Keine Speisereste auf dem Kompost entsorgen
  • Beachten Sie das Fütterungsverbot von wilden Tieren (z.B. Enten)
  • Keine Abfälle in den Grünanlagen entsorgen
  • Schließen von offenen Verbindungen zur Kanalisation (Ratten können auch über Schächte, Fall- ober Abwasserrohre ins Haus gelangen)

Durch Ihre Mithilfe beim korrekten Entsorgen von festen Abfällen, tragen Sie aktiv zu niedrigeren Betriebskosten für das Reinigen des anfallenden Schmutzwassers bei.

Vielen Dank.

Ihre Verbandsgemeindewerke Kirner Land