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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 31/2023
Mitteilungen anderer Behörden
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Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Amt Veterinärwesen und Landwirtschaft - Genehmigung eines Grundstücksrechtsgeschäftes

Über die Genehmigung der Veräußerung / des Tausches der/des nachstehenden Grundstücke(s) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung:

Meckenbach bei Kirn

Gewann:

Wiesenstraße 19

Nutzungsart:

Gebäude- u.

Freifläche

Fläche insgesamt: 0,0747ha

Gewann:

Auf den Äckern

Nutzungsart:

Landwirtschafts-

fläche, Waldfläche

Fläche insgesamt: 0,9336 ha

Gewann:

Auf den Äckern

Nutzungsart:

Landwirtschafts-

fläche, Waldfläche

Fläche insgesamt: 0,1678 ha

Landwirte, Winzer oder Forstwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes bzw. der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Mitteilungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat 81, Postfach 1861, 55508 Bad Kreuznach, schriftlich bekunden.