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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 31/2024
Mitteilungen der Stadt Kirn und ihrer Stadtteile
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Stadt Kirn

1.):

Aufhebung des Beschlusses über den Erlass der Haushaltssatzung vom 16.05.2024

Am 16.05.2024 wurde der erste Haushaltsplanentwurf der Stadt Kirn beschlossen. Dieser ist mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.143.750 Euro im Ergebnishaushalt und einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 2.756.450 Euro im Finanzhaushalt unausgeglichen. Damit verstößt die Stadt Kirn gegen die §§ 93 Abs. 4 GemO sowie § 18 Abs. 1 GemHVO, wonach ein Haushaltsplan ausgeglichen sein muss.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 22.05.2024 Bedenken wegen Rechtsverletzung bezüglich des Jahresfehlbetrages in Höhe von 3.143.750 Euro erhoben. Die Kommunalaufsicht erklärt, dass Abweichungen vom Haushaltsausgleichsgebot nur zulässig sind, wenn zuvor alle rechtmäßigen Möglichkeiten der Aufwandminderung und Ertragssteigerung ausgeschöpft worden sind und somit ein unabweisbarer Haushalt vorliegt.

Da die Hebesätze der Realsteuern auf dem Niveau der Nivellierungssätze und somit auf dem wirtschaftlichsten Minimum liegen, hat die Stadt Kirn ihre Einnahmesituation nicht vollends ausgeschöpft.

Die Stadt Kirn muss demnach (gemäß Schreiben vom 22.05.2024) eine größtmögliche Kraftanstrengung vollziehen, um dem Haushaltsausgleichsgebot zu entsprechen.

Beschluss:

Der Stadtrat Kirn beschließt die Aufhebung des Haushaltsbeschlusses 2024 vom 16.05.2024

2.):

Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

In Absprache mit den Fraktionen wurde vor Beschluss des Tagesordnungspunktes folgende Erklärung durch den Stadtbürgermeister verlesen:

Gemeinsame Erklärung aller Fraktionen des Stadtrates Kirn zur Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes

In der Stadtratssitzung vom 16.05.2024 haben alle Fraktionen des Stadtrates einstimmig gegen die von der Kommunalaufsicht vorgegebene Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von bisher 465% auf 500% gestimmt.

Mit dieser Ablehnung wollten wir ein Zeichen des Widerstandes setzen.

In Rheinland-Pfalz ist seit vielen Jahren die kommunale Finanzausstattung unzureichend. Rheinland-Pfalz zählt neben Hessen, Saarland und Nordrhein-Westfalen zu den höchstverschuldeten Bundesländern in der Bundesrepublik. Bund und Land verlagern immer neue Aufgaben an die Kommunen, ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. In der Folge sind die Kreise und Gemeinden finanziell überfordert. Dies zeigt sich in unausgeglichenen Haushalten und einem hohen Schuldenstand. So auch in unserer Stadt. Die Stadt Kirn steht hier nicht allein vor diesem Problem.

Wir laufen zwangsläufig in einen unausgeglichenen Haushalt, werden in der Folge gezwungen den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 500% zu erhöhen und müssen unsere Bürgerinnen und Bürger in dieser zurzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage weiter zusätzlich belasten, obwohl wir eine solche weitere Belastung für falsch halten, gerade im Hinblick auf das Jahr 2025 ab dem die höheren Grundsteuerwerte wiederum für eine höhere Grundsteuerbelastung bei den Bürgern führen werden. Diese Situation ist für uns alle sehr frustrierend. Mit unserer Ablehnung wollten wir darauf hinweisen, dass es höchste Zeit wird gegenzusteuern. Vor allem die Pflichtaufgaben der Kommunen müssen durch Bund und Land besser mitfinanziert werden.

Durch unseren ablehnenden Beschluss kann der Haushalt der Stadt Kirn nicht von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Die Stadt Kirn befindet sich in der Folge in einem Stadium der vorläufigen Haushaltsführung bzw. eines Nothaushaltes. Dies bedeutet, dass die Stadt nur sehr eingeschränkt handlungsfähig ist. Die Stadt darf keine neuen Vorhaben beginnen und wir dürfen keine freiwilligen Leistungen zahlen. Allein für das Jahr 2024 haben wir in unserem Haushalt freiwillige Leistungen in Höhe von 266.000€ vorgesehen, darunter wichtige Ausgaben für die Jugendarbeit, für Kultur und Sport. Hinzu kommt die Sicherstellung der Finanzierung der anstehenden Kosten für die Beseitigung der Schäden durch die Starkregen-Flutwelle, die unseren Stadtteil Kirn-Sulzbach in einem großen Ausmaß getroffen hat. Bei jeder anstehenden Zahlung müssen wir die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einholen.

Diesen Zustand können wir gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht verantworten. Der Schaden für unsere Stadt und somit letztendlich der Schaden für jeden einzelnen Bürger ist wesentlich höher als die finanzielle Mehrbelastung durch die anstehende Erhöhung der Grundsteuer B.

Ferner ist unser ablehnender Beschluss vom 16.05.2024 rechtswidrig, da wir damit gegen das gültige Haushaltsrecht verstoßen. Solange unser Haushalt nicht ausgeglichen ist, sind wir rechtlich verpflichtet alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Dazu gehört auch die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B. Das entsprechende Drohschreiben der Kommunalaufsicht folgte umgehend.

Aus den vorgenannten Gründen müssen wir daher unseren Widerstand gegen die Erhöhung des Hebesatzes zur Grundsteuer B aufgeben und gezwungenermaßen der Erhöhung zustimmen.

Wir fordern jedoch weiterhin eine bessere Finanzierung der uns durch Bund und Land auferlegten Pflichtaufgaben, um die Haushaltssituation unserer Stadt in zeitnaher Zukunft zu verbessern und weiterer Steuererhöhungen entgegenzuwirken.

Die Fraktionen des Kirner Stadtrates SPD, CDU, FDP und FWG

Nachfolgend verlas der Stadtbürgermeister noch eine persönliche Anmerkung zur Erklärung des Stadtrates:

„Es wäre gut, man hätte in der Erklärung noch die hohen Umlagen an VG Kirner Land, und an den Kreis genannt. Und dass diese vielleicht auch überlegen könnten, wo man sparen kann, und somit weniger die Ortsgemeinden belastet.“

Im Anschluss bat der Vorsitzende zur Abstimmung.

Beschluss:

Nach der Aufhebung des Haushaltsbeschlusses vom 16.05.2024, beschließt der Stadtrat den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 wie vorgelegt / mit folgenden Änderungen:

- Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 500 Prozentpunkte mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 103.000 Euro.