1.): Verpflichtung der Ratsmitglieder
Ortsbürgermeister Jürgen Schmidt verpflichtete die neu gewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Bärenbach durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglied.
Auf die Vorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, § 20 Schweigepflicht, § 21 Treuepflicht, § 30 Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder wies er besonders hin.
2.): Ernennung des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Jürgen Schmidt ernannte den urgewählten neuen Ortsbürgermeister Markus Franz unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Bärenbach.
Sodann vereidigte Ortsbürgermeister Jürgen Schmidt den neu gewählten Ortsbürgermeister Markus Franz und führte ihn in sein Amt ein.
Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung wurde eine gesonderte Niederschrift gefertigt.
Den Vorsitz übernahm nun der neue Ortsbürgermeister Markus Franz.
Im Anschluss an seine Ernennung und Vereidigung dankte Markus Franz auch im Namen der neu gewählten Ratsmitglieder dem ausgeschiedenen Ortsbürgermeister Jürgen Schmidt für seinen Einsatz für die Ortsgemeinde Bärenbach.
Bürgermeister Thomas Jung schloss sich diesen Wünschen an. Er dankte ebenfalls dem ausgeschiedenen Ortsbürgermeister Jürgen Schmidt für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Ortsgemeinde Bärenbach und der Verbandsgemeinde Kirner Land. Zudem gratulierte er dem neu gewählten Ortsbürgermeister und den neu gewählten Ratsmitgliedern und hieß alle in der kommunalen Familie herzlich willkommen.
3.): Änderung der Hauptsatzung
Mit der Einladung zu der Sitzung war den Ratsmitgliedern der Entwurf der Hauptsatzung übersandt worden. Der Vorsitzende schlug folgende Änderungen vor:
| a) | § 4: Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister: die unter Nr. 1 genannten Wertgrenzen bei der Vermietung und Verpachtung als auch beim Erwerb und der Veräußerung von Gemeindevermögen sollen auf 1.000,00 EUR aufgestockt werden. |
| b) | § 7 (Sitzungsgeld) soll dahingehend ergänzt werden, dass auch die Ausschussmitglieder für die Teilnahme an Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 EUR erhalten. |
Die Ratsmitglieder äußerten keine Bedenken gegen die vorgeschlagenen Änderungen.
Da bei Ortsbürgermeister Franz aufgrund von § 36 GemO das Stimmrecht bei der Festsetzung der Bezüge des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten ruht, beschloss der Ortsgemeinderat nach Beratung zunächst ohne Beteiligung von Ortsbürgermeister Markus Franz die §§ 5 + 6 der Hauptsatzung entsprechend dem vorgelegten Entwurf als Satzung.
Anschließend beschloss der Ortsgemeinderat mit Beteiligung von Ortsbürgermeister Markus Franz die §§ 1 bis 4, 7 und 8 der Hauptsatzung inkl. der erhöhten Wertgrenze von 1.000,00 EUR in § 4 Nr. 1 und der Ergänzung zu § 7 Sitzungsgeld als Satzung.
4.): Erlass der Geschäftsordnung
Mit der Einladung zu der Sitzung war den Ratsmitgliedern der Entwurf der Geschäftsordnung übersandt worden. Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem vorgelegten Entwurf zu.
5.): Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Mit der Durchführung der Wahlhandlungen wurden die Ratsmitglieder Sascha Reinhard und Janina Moser beauftragt.
a) Wahl des 1. Beigeordneten:
Vorgeschlagen wurde das Ratsmitglied Jan Setz.
In der sodann durchgeführten geheimen Wahl entfielen auf Jan Setz 8 Ja-Stimmen. Ortsbürgermeister Markus Franz stellte fest, dass Jan Setz damit zum 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Bärenbach gewählt wurde. Herr Setz nahm die Wahl an.
b) Wahl des weiteren Beigeordneten:
Vorgeschlagen wurde das Ratsmitglied Lena Lorenz.
In der sodann durchgeführten geheimen Wahl entfielen auf Lena Lorenz 8 Ja-Stimmen. Ortsbürgermeister Markus Franz stellte fest, dass Lena Lorenz damit zur weiteren Beigeordneten der Ortsgemeinde Bärenbach gewählt wurde. Frau Lorenz nahm die Wahl an.
c) Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Ortsbürgermeister Markus Franz ernannte zunächst den neu gewählten 1. Beigeordneten Jan Setz unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Bärenbach. Anschließend vereidigte Ortsbürgermeister Franz den Beigeordneten Jan Setz und führte ihn in sein Amt ein.
Über die Ernennung wurde eine gesonderte Niederschrift gefertigt.
Anschließend ernannte Ortsbürgermeister Markus Franz die neu gewählte Beigeordnete Lena Lorenz unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin zur Beigeordneten der Ortsgemeinde Bärenbach. Anschließend vereidigte Ortsbürgermeister Franz die Beigeordnete Lena Lorenz und führte sie in ihr Amt ein.
Über die Ernennung wurde eine gesonderte Niederschrift gefertigt.
6.): Wahl der Ausschussmitglieder
Nach § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung bildet der Ortsgemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser Ausschuss hat 3 Mitglieder und jeweils einen Stellvertreter.
Auf eine geheime Abstimmung wurde einstimmig verzichtet.
In einem gemeinsamen Wahlvorschlag der Ratsmitglieder wurden für den Rechnungsprüfungsausschuss folgende Ratsmitglieder vorgeschlagen:
Sebastian Ulrich
Yvonne Veek
Guido Klein
Als Stellvertreter wurden vorgeschlagen:
Sascha Reinhard
Uwe Weinz
Janina Moser
7.): Dienstzimmerentschädigung
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm der 1. Beigeordnete Jan Setz. Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister zukünftig eine monatliche Dienstzimmerentschädigung in Höhe von 40,00 EUR zu zahlen.
Am Ende der Sitzung informierte Bürgermeister Thomas Jung über ein Seminar für alle Ortsbürgermeister und Ratsmitglieder, das im Herbst dieses Jahres angeboten wird.
Zudem erläuterte er das Sitzungsmanagement- und Ratsinformationssystems der Verbandsgemeinde Kirner Land. Entsprechende Unterlagen wurden an die Ratsmitglieder verteilt.