Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Birkenfeld gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V. m. den §§ 8 ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) für die beabsichtige Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf der Gemarkung Oberkirn
Die Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen (GAIA) mbH, Jahnstraße 28, 67245 Lambsheim hat bei der Kreisverwaltung Birkenfeld eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG zur Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-160, Nabenhöhe 166,6m, Rotordurchmesser 160m, Gesamthöhe 246,6m, Nennleistung 5.560 kW entsprechend der nachgenannten Angaben auf dem folgenden Grundstück der Gemarkung Oberkirn beantragt:
| Bezeich-nung | Gemar- kung | Flur | Flur- stück | Koordinaten X | UTM 32 Y |
| WEA 1 | OBK 01 | Oberkirn | 8 | 1/1 | 384.233 | 5.527.658 |
| WEA 2 | OBK 02 | Oberkirn | 8 | 1/1 | 384.626 | 5.527.584 |
Aktuell ist die geplante Inbetriebnahme für den Oktober 2025 vorgesehen.
Das Vorhaben auf Errichtung und Betrieb der o. g. Windenergieanlagen bedarf nach § 1 der Vierten Verordnung zum BImSchG (4. BImSchV) i. V. m. Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Für das Vorhaben wurde am 12.09.2023 eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das geplante Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Ursächlich hierfür sind insbesondere mögliche Einwirkungen durch die Errichtung und den Betrieb auf das Natura 2000-Gebiet „Obere Nahe“ (FFH-7000-092; 6309-301) (Ziffer 2.3.1 der Anlage 3 zum UVPG) und das Landschaftsschutzgebiet „Hochwald-Idarwald mit Randgebieten“ (LSG-7134-010) (Ziffer 2.3.4 der Anlage 3 zum UVPG).
Daher besteht gemäß § 7 Abs. 2 Satz 5 UVPG für das Vorhaben die UVP-Pflicht. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c) der 4. BImSchV wird das Verfahren als förmliches Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die UVP erstreckt sich auch auf die Zuwegung zum Vorhabengebiet sowie auf die Kabeltrasse.
Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den Antrags- und Planunterlagen einschließlich Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der 9. BImSchV und des Berichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht), einschließlich der allgemein verständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung des UVP-Berichts nach § 4e Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der 9. BImSchV, sowie den bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichten, Empfehlungen und Stellungnahmen von Behörden zum Verwaltungsverfahren (Az. 92-690-13/23) entnommen werden, die hiermit gemäß §§ 8 ff. i.V.m. § 10 der 9. BImSchG öffentlich bekannt gemacht werden.
Folgende nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV zu bezeichnenden, für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, werden öffentlich ausgelegt:
| • | Antragsunterlagen, darunter insbesondere folgende, umweltrelevante Unterlagen: |
| • | Anlagenbeschreibung, Basisdaten, Technische Beschreibung |
| • | Kurzbeschreibung des Vorhabens |
| • | Transport, Zuwegung, Kabeltrasse |
| • | Anlagensicherheit, Arbeits- und Brandschutz |
| • | Blitz- und Überspannungsschutz |
| • | Brandschutzkonzept |
| • | Bauunterlagen gem. § 1 BauuntPrüfVO |
| • | Übersichtsplan |
| • | Bauzeichnungen einzelner WEA |
| • | Luftverkehrssicherheit |
| • | Beschreibung Gefahrenfeuer zur Tages- und Nachtkennzeichnung |
| • | Unterlagen Landesbetrieb Mobilität |
| • | Lagepläne zur Erschließung |
| • | Sichtweitennachweise |
| • | Fachgutachten und andere Untersuchungen |
| • | Fachbeitrag Naturschutz mit Anlagen |
| • | Ergebnisbericht Avifaunistische Erfassungen Windpark Oberkirn |
| • | Ergebnisbericht Fledermauskundliche Erfassungen Windpark Oberkirn |
| • | Fachbeitrag Artenschutz gem. § 44 BNatSchG |
| • | Ergebnisbericht Horstkartierung 2023 |
| • | FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Obere Nahe“ |
| • | UVP-Bericht |
| • | Immissionsprognose Schall |
| • | Immissionsprognose Schattenwurf |
| • | Datenschutzmerkblatt |
| • | Dokumentation der UVP-Vorprüfung |
| • | Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange |
| • | Kreisverwaltung Birkenfeld, Abt. 9 - Umwelt, Landesplanung und Climate-Change-Management (Untere Naturschutzbehörde) |
| • | Kreisverwaltung Birkenfeld, Abt. 9 - Umwelt, Landesplanung und Climate-Change-Management (Untere Wasserbehörde) |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht |
| • | Forstamt Idarwald |
| • | Landesbetrieb Mobilität, Fachgruppe Luftverkehr |
| • | Kreisverwaltung Birkenfeld, Abt. 6 - Bauen (Bauordnungsrechtliche Stellungnahme) |
| • | Kreisverwaltung Birkenfeld, Abt. 6 - Bauen und (Bauplanungsrechtliche Stellungnahme) |
| • | Kreisverwaltung Birkenfeld, Abt. 3 – Ordnung und Verkehr (Brandschutztechnische Stellungnahme) |
| • | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz |
| • | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz |
| • | Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie (Außenstelle Trier) |
| • | Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie (Erdgeschichtliche Denkmalpflege) |
| • | Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege (Praktische Denkmalpflege) |
| • | Westnetz GmbH |
| • | Deutsche Telekom Technik GmbH |
| • | Kreisverwaltung Birkenfeld, Abt. 9 - Umwelt, Landesplanung und Climate-Change-Management (Untere Landesplanungsbehörde) |
| • | Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) |
| • | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr |
| • | Bundesnetzagentur |
| • | PLEdoc GmbH |
| • | Amprion GmbH |
| • | Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Fachbereich Bauen und Umwelt (Immissionsschutz) |
| • | Verbandsgemeinde Kirchberg |
| • | Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen |
| • | Ortsgemeinde Oberkirn |
| • | Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen |
Die genannten Unterlagen sind gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V. m. den §§ 8 ff. der 9. BImSchV und § 27b Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Zeit vom 10.08.2024 bis einschließlich 09.09.2024 im Internet unter www.landkreis-birkenfeld.de im Reiter „News“ unter der Rubrik „Bekanntmachungen“, sowie im UVP-Portal des Bundes unter www.uvp-verbund.de, einsehbar.
Darüber hinaus können die genannten Unterlagen in der Zeit vom 10.08.2024 bis einschließlich 09.09.2024 in Papierform bei der
| • | Kreisverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstr. 25, 55765 Birkenfeld, Gebäude 2, Zimmer 1.08 (Herr Hennchen, Telefon 06782/15-910; E-Mail: m.hennchen@landkreis-birkenfeld.de) |
| während folgender Dienstzeiten: |
| Montag bis Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr, |
| Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| und |
| • | bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein Raum 458 während folgender Dienstzeiten: |
| Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, |
| Dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| • | bei der Verbandsgemeinde Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg (Hunsrück), im Wartebereich des Fachbereichs Bauen und Umwelt im 3.OG während folgender Dienstzeiten: |
| Montag bis Mittwoch und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, |
| sowie donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. |
| • | bei der Verbandsgemeinde Kirner Land, Verwaltungsgebäude Kirchstraße 3, 55606 Kirn, Raum 322 während folgender Dienstzeiten: |
| Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
eingesehen werden. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung der Unterlagen auf CD erfolgen (§ 27b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und Abs. 2 Nr. 3 VwVfG).
Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen von Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung bis spätestens einen Monat nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist, demnach also vom 10.08.2024 bis einschließlich 09.10.2024 bei den oben genannten Stellen schriftlich oder elektronisch per E-Mail unter m.hennchen@landkreis-birkenfeld.de erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 9 BImSchG).
Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der vorgenannten Frist bei der Genehmigungsbehörde oder den vorgenannten auslegenden Behörden eingegangen sind. Die Einwendungen müssen den vollen Namen und die Anschrift des Einwendenden in leserlicher Form tragen.
Bei Abgabe einer Stellungnahme verarbeiten die verfahrensführenden Behörden die Daten auf der Grundlage des § 10 BImSchG. Dieses beinhaltet die Weitergabe der Stellungnahmen an Fachbehörden und die Antragstellerin zur Prüfung oder Verifizierung. Daher werden auch Datenschutzhinweise mit Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit den Verfahrensunterlagen bei der Auslegung (u.a. auch im Internet) bereitgestellt. Auf Verlangen des/r Einwendenden werden dessen/deren Name und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin oder die beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Nach § 17 Abs. 1 und 2 VwVfG gilt bei Anträgen und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, kann die Genehmigungsbehörde unberücksichtigt lassen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 16 der 9. BImSchV erörtern.
Dieser Erörterungstermin wird dementsprechend auf
31.10.2024, 16:00 Uhr
im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
am Dienstort Rhaunen Zum Idar 21 und 23, 55624 Rhaunen
bestimmt. Sofern eine Verlängerung des Erörterungstermins erforderlich würde, wird dieser am jeweils folgenden Tag (mit Ausnahme von Samstagen, Sonn- und Feiertagen) fortgesetzt. Sofern aufgrund der Ermessensentscheidung der Behörde ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wird dies an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Besondere Einladungen zum Erörterungstermin ergehen nicht mehr. Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an andere Stelle oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Die Zustellungen des Genehmigungsbescheids an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann nach § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird öffentlich bekannt gemacht.