Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 Abs. 1 LBKG
Für die Feuerwehreinheit Hochstetten-Dhaun ist ein stv. Wehrführer/eine stv. Wehrführerin zu wählen und vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirner Land für die Dauer von 10 Jahren zu bestellen.
Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Angehörigen der Feuerwehreinheit der Freiwilligen Feuerwehreinheit Hochstetten-Dhaun sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus dieser örtlichen Feuerwehreinheit, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Hochstetten-Dhaun zur Wahlversammlung für Mittwoch, den 24.09.2025, 19:00 Uhr In den Kameradschaftsraum Brunnengasse Hochstetten-Dhaun herzlich ein.