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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 31/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Hinweis zur Nutzung gemeindeeigener Flächen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

In unserer Ortsgemeinde werden gemeindeeigene Flächen regelmäßig von Privatpersonen, landwirtschaftlichen Betrieben oder anderen Einrichtungen genutzt - beispielsweise zur Lagerung von Materialien, für landwirtschaftliche Zwecke, als Erweiterung angrenzender Grundstücke oder aus anderen Gründen.

Um künftig eine einheitliche, transparente und rechtlich gesicherte Regelung für die Nutzung dieser Flächen zu schaffen, bitten wir alle darum, zu prüfen, ob sie Flächen, Wege oder Grundstücke nutzen, die sich im Eigentum der Ortsgemeinde Heimweiler befinden.

Falls dies der Fall ist, fordern wir Sie auf, einen einfachen Nutzungsantrag zu stellen. Dieser kann schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden und muss folgende Angaben enthalten:

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Parzellenbezeichnung (Gemarkungsname, Flurnummer, Flurstücksnummer (Zähler und Nenner)

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Eine Skizze (Karte) bei nur teilen von Flurstücken.

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Eine kurze Beschreibung der aktuellen oder geplanten Nutzung

Für bereits bestehende Nutzungen mit früher eingereichten Anträgen bitten wir ebenfalls um eine Aktualisierung der Angaben, damit wir diese im Zuge des Verfahrens überprüfen, aktualisieren und vereinheitlichen können.

Nach Eingang und Prüfung Ihres Anliegens werden wir - sofern einer Nutzung zugestimmt werden kann - einen Pachtvertrag mit Ihnen abschließen, in dem unter anderem mögliche Pachtzahlungen oder Ausgleichsregelungen festgelegt werden.

Wir bitten um Verständnis für diesen Schritt, der dem fairen und ordnungsgemäßen Umgang mit Gemeindeeigentum dient und bedanken uns schon jetzt für Ihre Mithilfe.

Für die Beantragung der Nutzung einer gemeindeeigenen Fläche stellen wir Ihnen auch nachfolgend ein Formular zur Verfügung.

Sie finden das Dokument unter: https://www.heimweiler.eu/info/download/

Andreas Setz, Ortsbürgermeister