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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Haushaltssatzung des Zweckverbandes Schloss Dhaun für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit(KomZG) vom 22.12.1982(GVBl. S476) zuletzt geändert am 28.09.2010(GBl.S.277 und 282) in Verbindung mit den §§ 95ff der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994(GVBl.S.153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Landesgesetzes zur Einführung der kommunalen Doppik vom 02.03.2006(GVBl. S.57) und § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Schloss Dhaun vom 11.10.1990 hat die Verbandsversammlung am 18.03.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf: — 0,00 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wird festgesetzt auf: — 0,00 €

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2024 beträgt insgesamt 24.525 Euro.

Diese ist von den Mitgliedern nach § 7 der Verbandsordnung wie folgt aufzubringen:

Landkreis Bad Kreuznach

1/3

= 8.175,- Euro

Stadt Kirn

1/3

= 8.175,- Euro

Verbandsgemeinde Kirner Land

1/3

= 8.175,- Euro

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2020 voraussichtlich: —  593.322 €

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2021 voraussichtlich:  — 639.389 €

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2022 voraussichtlich:  — 643.548 €

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2023 voraussichtlich: —  500.714 €

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2024 voraussichtlich:  — 514.214 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 10.000 € im Einzelfall festgesetzt.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 10.000 Euro sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.

§ 9 Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen zur Bewirtschaftung oder zum Stellenplan entfallen.

§ 10 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft

Hochstetten-Dhaun, den 01.08.2025
Zweckverband Schloss Dhaun
(Dienstsiegel)
Die Verbandsvorsitzende
Bettina Dickes
(Landrätin)

Hinweis:

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurden vor der Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung über einen Zeitraum von 14 Tagen bei der Verbandsgemeinde Kirner Land zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Zuvor wurde durch öffentliche Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan mit seinen Anlagen öffentlich ausliegt und die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Bad Kreuznach die Möglichkeit haben Vorschläge und Anregungen zum Haushaltsplan einzureichen.

Es sind keine Vorschläge oder Anregungen eingegangen.

Die Haushaltssatzung wurde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, als Aufsichtsbehörde, gemäß § 97 Abs. 2 GemO mit Schreiben vom 26.03.2025 vorgelegt.

Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 13.06.2025 festgestellt, dass die Haushaltssatzung 2025 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.

Sie erhebt gegen die Haushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken.

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt gemäß den Festlegungen der Verbandsordnung.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.08.2025 bis einschließlich 12.08.2025 bei der

- Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land,
Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn
- Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47,
55543 Bad Kreuznach

jeweils während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Rechtsverletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Hochstetten-Dhaun, 01. August 2025
Zweckverband Schloss Dhaun
Die Verbandsvorsitzende