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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 31/2026
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Becherbach für das Haushaltsjahr 2026 vom 31.07.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Becherbach hat in seiner Sitzung am 04.05.2026 aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL. S.153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.03.2006 (GVBL. S.57), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1.  im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.566.800 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.617.100 €

das Jahresergebnis auf

-50.300 €

2.  im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-2.950 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

158.700 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

321.200 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-162.500 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.700 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-1.700 €

nachrichtlich: Ausgleich Finanzhaushalt (F23-F36-F45)

-4.650 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite auf 0 Euro.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 350.000 Euro.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

500 v. H.

- Gewerbesteuer auf

380 v. H.

Die Hundesteuer, für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund

36 €

- für den zweiten Hund

48 €

- für jeden weiteren Hund

60 €

§ 6

Gebühren und Beiträge

Fremdenverkehrsbeiträge i.S. von § 36 KAG werden für das Haushaltsjahr nicht festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

2023 wird voraussichtlich 2.018.825,08 € betragen,

2024 wird voraussichtlich 2.100.915,16 € betragen,

2025 wird voraussichtlich 2.015.465,16 € betragen,

2026 wird voraussichtlich 1.965.165,16 € betragen.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 10.000 € sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.

§ 10

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte trifft nicht zu.

§ 11

Leistungszulagen

Die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbeamtenbesoldungsgesetzes vom 14.04.1999 an Beamtinnen und Beamte entfällt.

§ 12

Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen zur Bewirtschaftung oder zum Stellenplan entfallen.

§ 13

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.

Ortsgemeinde Becherbach, den 31.07.2026
(Selzer, Ortsbürgermeister)

Hinweise zur Haushaltssatzung 2026 

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht gem. § 97 Abs.2 GemO mit Schreiben vom 26.05.2026 zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Verfügung vom 25.06.2026 hat die Kommunalaufsicht Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben. Die Ortsgemeinde verstößt gegen das Haushaltsausgleichsgebot im aktuellen Haushaltsjahr, sowie in den kommenden Planungsjahren sowie das Gebot, das Liquiditätskredite nur kurzfristig aufgenommen werden dürfen. Aufgrund des positiven Kassenstandes Ende 2025, wurde seitens der Kommunalaufsicht auf eine Beanstandung nach § 121 GemO, abgesehen.

Der veranschlagte Liquiditätskredit in Höhe von 350.000 Euro wurde genehmigt.

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 31.07.2026. 

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.08.2026 bis einschließlich 11.08.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land in 55606 Kirn, Bahnhofstr. 31- Finanzabteilung - zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Rechtsverletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. 

Ortsgemeinde Becherbach, den 31.07.2026
(Selzer, Ortsbürgermeister)