Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bergen
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 17.12.2019 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) die Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Bergen als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Nach § 21 FlurbG sind für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.
Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Vereinfachen Flurbereinigungsverfahren Bergen zu einer Teilnehmerversammlung zur
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
eingeladen, die am 16. August 2022 um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Schulweg 3 in 55608 Bergen stattfindet.
Aufgrund der Corona Pandemie bitten wir, sofern ein Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, eine medizinische Maske zu tragen. Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Entsprechende Vollmachtsvordrucke sind unter https://www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/ Verfahren/Alle/V61202 am unteren Ende der Seite abrufbar und beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum erhältlich.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.