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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 32/2022
Mitteilungen der Stadt Kirn und ihrer Stadtteile
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Verkauf des Wohn- und Geschäftshauses „Brunnengasse 2/Übergasse 14“

Die Stadt Kirn beabsichtigt, das Wohn- und Geschäftshaus „Brunnengasse 2/Übergasse 14“ zu veräußern. Das Gebäude steht teilweise unter Denkmalschutz (Übergasse 14). Die grün markierte Fläche ist eine Gehwegfläche. Die Nutzung als solche soll mit der Eintragung einer Dienstbarkeit gesichert sein. Anfallende Unterhaltungskosten trägt die Stadt Kirn. Schriftliche Interessensbekundungen für den Kauf können bis Freitag, 09. September 2022 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, gerichtet werden. Eine Besichtigung des Objekts ist nach vorheriger Absprache grundsätzlich möglich.

Lage: Flur 12, Parz.40/2 teilw. und Parz.41 teilw.

Mindestgebot: 35.000,00 €

Grundstücksfläche: ca. 395 m² (genaue Feststellung nach Vermessung)

Auskünfte erteilt:

Feyza Fuchs, Verbandsgemeinde Kirner Land, Kirchstraße 3, 55606 Kirn, 2. Stock, Zimmer 3.14; Tel.: 06752 135-348, E-Mail: feyza.fuchs@kirner-land.de.