1. Einwohnerfragestunde
Zur Frage aus der letzten Stadtratssitzung vom 09.06.2022: „Warum Grundstücksangelegenheiten immer im nichtöffentlichen Teil behandelt werden?“ verlas die Schriftführerin Dana Vier folgenden Text:
„Auszug aus dem Komunalbrevier 2019 § 35 (1) GemO: Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder die Beratung in nicht öffentlicher Sitzung aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich ist.“
„Auszug aus der MGeschO § 5 (3): Insbesondere bei folgenden Beratungsgegenständen kann ein Ausschluss der Öffentlichkeit geboten sein:
| • | Rechtsstreitigkeiten, an denen die Gemeinde beteiligt ist |
| • | Grundstücksangelegenheiten |
| • | Vergabe von Aufträgen“ |
Für den Bereich der Grundstücksangelegenheiten i. w. S. und Vergaben kann die nachfolgende Zuordnung eine Hilfestellung sein. Dies entbindet allerdings nicht von der Verpflichtung der Einzelfallbetrachtung, die unter Umständen auch zu einem anderen Ergebnis führen kann.
| • | Ankauf von Grundstücken durch die Gemeinde: nicht öffentlich (Wahrung der Interessen der Gemeinde, Schutz des Anbieters) |
| • | Verkauf von (Bau-)Grundstücken der Gemeinde |
| • Entscheidung des „ob“ (generelle Vergabekriterien): öffentlich | |
| • Entscheidung des „wie und an wen“: nicht öffentlich | |
| • | Verkauf von Gewerbegrundstücken: nicht öffentlich (Diskretion; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) |
| • | Ausübung des Vorkaufsrechts: nicht öffentlich (Gemeinde tritt in Kaufvertrag ein) |
2. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Ratsmitglied Karl-Heinz Buss wurde von Hundebesitzern gefragt, ob es möglich wäre ein Grabfeld für Hunde auf dem Friedhof einzurichten? Der Vorsitzende antwortete, dass sich die Friedhofsverwaltung bereits damit beschäftigt und in der nächsten Ausschusssitzung darüber diskutiert werden würde.
Ratsmitglied Thomas Bursian gab zu bedenken, dass die Stadt für kostenloses Parken an den Wochenenden werben würde. Nur wissen Auswärtige nicht, dass der Maino-Parkplatz nicht zu den städtischen Parkplätzen zähle, sondern ein Privatparkplatz sei, obwohl dieser mit P8 beschildert sei. Die Beschilderung müsse hier verbessert werden.
Herr Ensminger versprach nochmal mit Herrn Maino zu reden, ob evtl. samstags ab 14:00 Uhr freies Parken möglich wäre.
3. Bericht Sachstand Kirner Kerb
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende, Sachbearbeiter Timo Munstein aus dem Fachbereich 2 - Wirtschaftsförderung und Tourismus.
Herr Munstein informierte die Ratsmitglieder über den bisherigen Stand der Kirner Kerb die vom 12.08. bis zum 15.08.2022 auf der Kyrau stattfindet. Er stellte das Kirmesprogramm vor und berichtete über die schwierige Suche nach geeigneten Schaustellerbetrieben.
Herr Munstein beantwortete alle Fragen aus dem Rat.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefasst.
4. Kooperationsprojekt Stadt Kirn./. Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co. KG; Beratung und Beschlussfassung
Die Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co. KG beabsichtigt, im Rahmen der Rohstoffgewinnung und darüber hinaus zur langfristigen Standortsicherung den Erwerb einer noch zu vermessenden Teilfläche (Anlage 1 lag den Stadtratsmitgliedern vor) von ca. 33,6 ha des Grundstückes in der Gemarkung Kirn, Flur 4, Flurstück Nr. 1/42.
Das Projekt wurde in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz und des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2022 von Vertretern der Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH& Co. KG vorgestellt und erläutert.
Ziel der Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co. KG sollte es sein, nach erfolgter Vorprüfung eine potentielle Abbaufläche von insgesamt ca. 13,7 ha (etwa 41 % der zu erwerbenden Teilfläche der oben genannten Parzelle) über zwei Phasen zu entwickeln.
Eine erste Phase mit einem Zeitraum von ca. 15 Jahren Gewinnung beträgt somit 6,3 ha. Die zweite Phase mit etwa 7,4 ha war für weitere 30 Jahre Gewinnung vorgesehen.
Der Stadtrat beschloss, auf Grundlage der in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz und des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2022 vorgestellten Präsentation, das Projekt von Seiten der Stadt nicht weiter zu verfolgen und keinen Verkauf bzw. Teilverkauf der Parzelle Gemarkung Kirn, Flur 4, Flurstück Nr. 1/42 durchzuführen.
5. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Freiherr-vom-Stein-Straße
a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Kay Jakoby vom Planungsbüro Jakoby und Schreiner, der den Bebauungsplan, vorstellte.
a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
Nach Vorstellung aller Stellungnahmen und Würdigungsvorschläge, diese waren als Anlage der Einladung beigefügt, bat der Vorsitzende um Abstimmung.
Der Stadtrat beschloss, die Abwägungs-/Würdigungsvorschläge wie vorgetragen anzunehmen.
Der Stadtrat beschloss, die Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Freiherr-vom-Stein-Straße“, entsprechend dem vorliegenden Entwurf, zu erlassen.
6. Erneuerung Zaunanlage in der Kita Ohlmannstraße
Die vorhandene Zaunanlage in der Kita Ohlmannstraße entspricht in großen Teilen nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss zudem erweitert werden.
Erste Kostenschätzungen betrugen ca. 25.000 Euro. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen lagen vor, entsprechende Mittel wurden im Haushalt berücksichtigt.
| a) | Der Stadtrat ermächtigte das Bauamt der VG Kirner Land, die entsprechenden Angebote einzuholen. |
| b) | Der Stadtrat Kirn ermächtigte den Bürgermeister der Stadt Kirn, den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. |
7. Erneuerung Fenster und Installation einer Beschattungsanlage (Raffstore) in der Kita Ohlmannstraße
Die vorhandene Fensterfront in der Kita Ohlmannstraße ist in weiten Teilen undicht (Zugluft) und muss energetisch saniert werden. Zudem besteht hier nur eine unzureichende Möglichkeit der Beschattung der Gruppenräume.
Erste Kostenschätzungen belaufen sich auf ca. 120.000 Euro. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen liegen vor, entsprechende Mittel wurden im Haushalt berücksichtigt.
| a) | Der Stadtrat ermächtigte das Bauamt der VG Kirner Land, eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. |
| b) | Der Stadtrat Kirn ermächtigte den Bürgermeister der Stadt Kirn, den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. |