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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 32/2023
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Verkehrsregelung anlässlich der der Kirn Kerb 2023

Die Kallenfelser Straße wird ab Einmündung „Im Hohen Rech“ bis Ortseingang Kallenfels beidseitig mit Haltverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h geregelt.

Die Straße „Im Hohen Rech“ wird als Einbahnstraße in Richtung „Kallenfelser Straße“ mit Parkmöglichkeit rechtsseitig ausgewiesen.

Die „Ohlmannstraße“ und „Rottmannstraße“ werden nur als Einbahnstraße aus Richtung „Kallenfelser Straße“ befahrbar sein. Hier kann einseitig links geparkt werden.

Weiterhin stehen die bekannten Parkmöglichkeiten am Schwimmbad, am Berger Weg usw. zur Verfügung.