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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 32/2024
Mitteilungen anderer Behörden
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Amtsgericht Bad Sobernheim HT 1190-14


In der Grundbuchsache betreffend den Grundbesitz in der Gemarkung Hochstetten, Flur 2, Flurstücke 17/3, 17/4, 17/5, 17/6, 17/7, 17/10, 17/11, 17/12, 17/14, 17/15 ergeht folgende

Bekanntmachung

Das Land Rheinland-Pfalz - Wasserwirtschaftsverwaltung - vertreten durch die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz hat beantragt sich als Eigentümer der bisher nicht gebuchten Grundstücke

in das Grundbuch eintragen zu lassen.

Zur Glaubhaftmachung hat sich der Antragsteller auf die vorliegenden Liegenschaftsbuchauszüge berufen.

Es wird hiermit bekanntgemacht, dass die Anlegung des Grundbuchblattes bzw. die Zuschreibung des Grundbesitzes zu Hochstetten Blatt 1190 und die Eintragung des Antragstellers als Eigentümer bevorsteht.

Personen, die Einwendungen gegen die Eintragung geltend machen, wollen ihren Einspruch binnen 6 Wochen seit Aushang bzw. Veröffentlichung dieser Bekanntmachung hierher mitteilen.

Bad Sobernheim, den 25.07.2024 — 
Amtsgericht Bad Sobernheim — 
HT 1190-14 —