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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilungen der Verbandsgemeinde

1. a) Auftragsvergabe: Erneuerung der innerörtlichen Trinkwasserleitung im Netzteilbereich „Fontaine-les-Dijon-Straße“, Kirn

Im Projektrahmen Neubau Sammelhochbehälter Heimweiler – Neubau Steig- u. Fallleitungen und Erneuerung der Wasserleitungen im Meckenbacher Weg/Lohweg soll zusätzlich auf einer Länge von rd. 370m der Neubau einer Trinkwasserleitung realisiert werden. Die Trasse verläuft parallel zur L 183 Fontaine-les-Dijon-Straße bis zur Gerbergasse. Die L 183 wird zunächst hinter dem Anschlusspunkt in offener Bauweise gekreuzt. Nach der Straßenkreuzung verläuft die Trasse am Rand des Parkplatzes parallel zur Fontaine-les-Dijon-Straße in Richtung Bahnhof.

Der Mühlenteich wird im Bereich der Gerbergasse gekreuzt. Zur Gewässerkreuzung kann im Bereich des Durchlassbauwerks unterstromseitig eine Rohrbrücke mittels Profilstahl ausgeführt werden.

Nach der Gewässerkreuzung verläuft die Trasse weiter durch die Gerbergasse bis zur Lindenstraße. Dort endet die Rohrleitung im Bereich der Kreissparkasse. Der Anschluss in der Kirchstraße soll im Zuge der Arbeiten zum Neubau des neuen Dükers durch den Hahnenbach ausgeführt werden.

Durch den Neubau der Wasserleitung wird die Versorgungssicherheit erhöht, da die „Schwachstelle“, ein Düker im Bereich Mündung Hahnenbach/Nahe aus den 60er-Jahren, umgangen werden kann. Für die Errichtung der Trinkwasserleitung werden Kosten in Höhe von 515.000,00 € netto erwartet. Die Maßnahme soll bis Ende Mai nach VOB/A ausgeschrieben werden. Die Submission wird voraussichtlich Anfang/Mitte Juni 2024 in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31 stattfinden. Um den Auftrag, im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen, ohne zeitlichen Verzug, erteilen zu können, soll ein Vorratsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Der Werksausschuss beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der innerörtlichen Trinkwasserleitung im Netzteilbereich „Fontaine-les-Dijon-Straße“, an das, nach abgeschlossener Prüfung, wirtschaftlich günstigste Unternehmen zu vergeben.

1. b) Auftragsvergabe: Regenerierung Trinkwasserbrunnen

Die Verbandsgemeindewerke Kirner Land beabsichtigen die folgenden vier Trinkwasserbrunnen zu regenerieren:

- Brunnen Weitersborn 5

- Brunnen Weitersborn 6

- Brunnen Heimweiler 1b

- Brunnen Limbach 2

Die Trinkwassererfassungsanlagen wurden Ende 2018/Anfang 2019 durch das Ing.-Büro Wasser und Boden aus Boppard besichtigt. Es wurde eine Zustandsfeststellung gemacht. Hieraus geht hervor dass die o.g. Brunnen aufgrund Ihres Alters und Zustandes regeneriert werden müssen, um die Trinkwassergewinnung weiterhin zu sichern.

Die Maßnahme soll bis Ende Mai nach VOB/A beschränkt ausgeschrieben werden. Vier Firmen haben eine Angebotsplankette erhalten. Die Submission wird voraussichtlich Anfang/Mitte Juni 2024 in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31 stattfinden. Um den Auftrag, im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen, ohne zeitlichen Verzug, erteilen zu können, soll ein Vorratsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Der Werksausschuss beschließt, den Auftrag für die Brunnenregenerierung von vier Trinkwasserbrunnen, an das, nach abgeschlossener Prüfung, wirtschaftlich günstigste Unternehmen zu vergeben.

1. c) Auftragsvergabe: Grünpflege Liegenschaften und Anlagen der Verbandsgemeindewerke – Abt. Wasser und Abwasser

Die Verbandsgemeindewerke Kirner Land besitzen Liegenschaften und Anlagen in den Bereichen Wasser und Abwasser mit einer Gesamtfläche von rd. 60.000 m². Die Grünpflege der Flächen des Fachbereichs 7 kann aktuell durch den Bauhof der Verbandsgemeinde Kirner Land nicht geleistet werden. Daher ist ein externes Unternehmen notwendig.

Die Maßnahme wird Anfang Juni nach VOB/A ausgeschrieben. Die Submission findet Mitte Juni 2024 in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31 statt. Um den Auftrag, im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen, ohne zeitlichen Verzug erteilen zu können, soll ein Vorratsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Der Werksausschuss beschließt, den Auftrag für die Grünpflege der Liegenschaften und Anlagen in den Bereichen Wasser und Abwasser, an das, nach abgeschlossener Prüfung, wirtschaftlich günstigste Unternehmen zu vergeben.

1. d) Auftragsvergabe: Unterstützung durch einen externen Dienstleister bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2021 und 2022

Nach der Erstellung der Eröffnungsbilanz und dem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 sollen die zurückliegenden Jahresabschlüsse der Jahre 2021 und 2022 zeitnah aufgearbeitet werden.

Die Eröffnungsbilanz war nach der Fusion der beiden Eigenbetriebe „Eigenbetrieb Stadtwerke Kirn/Nahe (EB.SWK)“ und „Verbandsgemeindewerke Kirn-Land (VGW.KL)“ zum neuen Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Kirner Land zum 1. Januar 2020 mit erheblichen Restriktionen - hohe Fluktuation sowie uneinheitliche Systeme - verbunden, was zu der erheblichen Verzögerung führte. Erschwerend ist die Tatsache, dass durch den ambitionierten Zusammenschluss die vorhandenen ERP Systeme (EB.SWK: SCHLEUPEN AG; Moers; VGW.KL: OSK GmbH, Saarbrücken) - nicht bereits zum Fusionsbeginn angeglichen wurden, was zu einem erheblichen Mehraufwand in der Herleitung konsolidierter Rechnungslegung führte.

  • Das ERP System der SCHLEUPEN AG ist für die Marktkommunikation die dienstleistend für die Stadtwerke Kirn GmbH wahrgenommen wird unerlässlich.
  • Das ERP System der OSK GmbH bietet für hoheitlich geführte Betriebe ein auf das rheinland-pfälzisch ausgerichtete Beitragswesen erhebliche Vorteile.

Eine finale Entscheidung bezüglich der ERP-Systeme steht zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin aus. Um den zeitlichen Verzug aufzuholen ist eine Unterstützung durch einen externen Dienstleister unerlässlich.

Beschluss:

Der Werksausschuss beschließt, den Auftrag zur Unterstützung der Jahresabschluss-Erstellung für die Jahre 2021 und 2022 an die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu einem geschätzten Honorar von jeweils 13.000 €/netto zu erteilen.

2.) Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer

Gemäß § 4 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Kirner Land beschließt und bestellt der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirner Land den Abschlussprüfer. Der Werksausschuss bereitet die Beschlussempfehlung an den VG Rat vor.

Im April 2020 wurden seitens der Werkleitung hierzu fünf Prüfungsgesellschaften aufgefordert, ein Angebot zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2020-2022 abzugeben. Die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Zweignieder-lassung Mannheim war das günstigste Unternehmen.

In seiner Sitzung vom 10.12.2020 hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirner Land zunächst lediglich den Prüfauftrag für das Jahr 2020 an die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Mannheim vergeben. Nachfolgend sollen nun die noch ausstehenden Prüfaufträge für die Jahre 2021 und 2022 an die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Mannheim vergeben werden.

Beschluss:

Der Werksausschuss empfiehlt dem VG Rat, der Empfehlung der Werkleitung zu folgen und die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Mannheim zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 zu wählen.

3.) Sonstiges

Bürgermeister Jung berichtete von dem Starkregenereignis vom Pfingstsonntag, welches sich vornehmlich in den Ortslagen Kirn-Sulzbach, Heimweiler, Becherbach und Meckenbach hervorgetan habe. Mit über 60 Einsätzen habe es gegolten, „zu retten“ – „zu schützen“ - und „zu sichern“. Es wurden mehrere Einsatzabschnitte gebildet. Sein Dank galt allen Helfern, von der Verwaltung über die Organisationen bis zu den freiwilligen Helfern, die alle sehr gut zusammengewirkt hätten. Am kommenden Mittwoch würde eine Videokonferenz mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Koblenz bezüglich der Förderung und Ausweisung einer eventuellen „Schadensregion“ stattfinden. Insgesamt wären über 31 km Wirtschaftswege sowie die Flutung der Kläranlage Heimweiler im öffentlichen Bereich dokumentiert. Bei der Aufarbeitung der Schäden seien vermutlich externe Dienstleister unerlässlich. Die Kläranlage Heimweiler sei durch das Engagement der Belegschaft bereits nach zwei Tagen funktionsfähig wiederhergestellt worden.

Die ausgerufene Spendenaktion habe bereits mehr als 130 TEUR ergeben.

Werksausschussmitglied Schlarb merkte an, dass der Weg zum neuen Hochbehälter Heimweiler infolge des Hochwassers stark unterspült wurde.

Der Beigeordnete Hein informierte, dass die Abnahme der Radwege-Baumaßnahme B421/L230 im Bereich der Ortslage Simmertal durch den Landesbetrieb Mobilität erfolgt sei. Die Verbandsgemeindewerke versetzen wegen Änderung der Trasse des Radwegs zwei Schieberkreuze. Seit Beginn des Jahres wurden 3 Rohrbrüche in Verlauf der L230 behoben. Die Rohrbrüche werden im Rohrbruchbuch dokumentiert und ausgewertet, um anschließend in Abstimmung mit den weiteren Beteiligten im Bauprogramm berücksichtigt zu werden, erklärte Werkleiter Stumm.