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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 32/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Meckenbach vom 23.06.2025

1. Beschlussfassung über die Unterzeichnung einer "Gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau in Meckenbach" mit der Westconnect GmbH

Der Zugang zu schnellem Internet gehört zu einem der wichtigsten Standortfaktoren für Privathaushalte und Unternehmen. Die Westconnect GmbH beabsichtigt einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes in der Ortsgemeinde Meckenbach durchzuführen. Dadurch entsteht ein Glasfasernetzwerk, welches für jede/n Bürger/in in der Gemeinde zugänglich ist und die Breitbandversorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus (FTTH) sicherstellen soll.

Die Westconnect GmbH ist spezialisiert auf den Bau und die Vermarktung eines Glasfasernetzes um den Endkunden mit High-Speed-Internet zu versorgen. Der Glasfaserausbau ist an eine 40%ige Vorvermarktungsquote geknüpft.

Bei einem privatwirtschaftlichen Ausbau trägt das Unternehmen, in diesem Fall die Westconnect GmbH, die kompletten Kosten für den Ausbau, so dass für die Ortsgemeinde Meckenbach bzw. die Verbandsgemeinde Kirner Land keine Kosten entstehen.

Der Ortsgemeinde liegt eine Erklärung zum Glasfaserausbau vor, die von beiden Seiten zu unterschreiben ist. Diese Vereinbarung ist der Beschlussvorlage beigefügt. Aus dieser Vereinbarung können keine Rechte und Pflichten hergeleitet werden, es handelt sich lediglich um die Zusage einer wohlwollenden Zusammenarbeit zwischen der Ortsgemeinde Meckenbach und der Westconnect GmbH. Damit werden keine Vorabgenehmigungen bzw. -zustimmungen erteilt.

Gespräche mit anderen Telekommunikationsunternehmen über einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ergaben für die nächsten Jahre keine konkreten Ausbauabsichten.

Für den Ausbau bestehen Grobplanungen. Nach der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung wird die Westconnect GmbH in die Detailplanung einsteigen. Weitere Details zum Ausbau werden in enger Abstimmung mit der Ortsgemeinde abgestimmt.

Die Westconnect GmbH wird ihre Produkte den interessierten Endkunden zur Verfügung stellen. Für den Bürger ist die Herstellung eines Glasfaseranschlusses an das eigene Haus dann kostenfrei, wenn direkt ein Vertrag mit dem Provider abgeschlossen wird.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Meckenbach stimmte einem Glasfaserausbau in Kooperation mit der Westconnect GmbH, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen zu und ermächtigte den Ortsbürgermeister, die vorliegende „Gemeinsame Erklärung zum Glasfaserausbau in Meckenbach“ zu unterzeichnen.

Nach Top 1 wurde die Sitzung um 19:05 Uhr für Fragen der anwesenden Einwohner unterbrochen. Die Sitzung wurde um 19.10 Uhr wieder aufgenommen.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 27.03.2025

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 27.03.2025 wurde unter TOP 1 „Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirner Land; Beratung über den Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Meckenbach“ folgende Beschlussvorlage vorgelegt:

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 27.03.2025 wurde die Beschlussvorlage wie folgt geändert:

Beide Beschlussvorlagen BEW „Reichslebenflur“ und BEW „Hohlwegsflur“ wurden vom Ortsgemeinderat mit den während der Sitzung vorgeschlagenen Änderungen einstimmig angenommen.

In die Niederschrift vom 27.03.2025 wurde jedoch irrtümlich die zuerst vorgelegte Beschlussvorlage (ohne die erfolgten Änderungen) aufgenommen.

Beschluss:

Die Niederschrift vom 27.03.2025 wird entsprechend der Beratung/Änderung in der Sitzung vom 27.03.2025 geändert. Der Ortsgemeinderat stimmte der Änderung der Niederschrift vom 27.03.2025 zu. Ansonsten bleibt die ursprüngliche Niederschrift vom 27.03.2025 unberührt.

3. Auftragsvergabe Planungsleistungen Außengebietsentwässerung

Das Ingenieurbüro Petry GmbH & Co. KG aus Idar-Oberstein ist mit den Planungen der Wasser- und Kanalleitung im Ausbaubereich der K8 für die Verbandsgemeindewerke tätig. Aus diesem Grund ist es sinnvoll die Planung der Außengebietsentwässerung an das gleiche Planungsbüro zu vergeben.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschloss den Auftrag der Leistungsphasen 1-4 für die Abfangung der Außengebietsentwässerung im Zuge des Ausbaus der K8 an das Ingenieurbüro Petry aus Idar-Oberstein in Höhe von 4.607,24 € zu vergeben.

4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land; Beschluss über die Zustimmung der Ortsgemeinde zum Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Kirn-Land gemäß § 67 Abs. 2 GemO; hier Ortsgemeinde Hennweiler, Sonderbaufläche "Landgut Lang" (Mottelbachsheck) und Ortsgemeinde Schwarzerden, Baugebietsfläche "Schodenacker"

Für den Bereich von Ortsgemeinden ist die Flächennutzungsplanung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden übertragen worden. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Diese gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.

In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind folgende Änderungen enthalten: Ortsgemeinde Hennweiler – Sonderbaufläche „Landgut Lang“ (Mottelbachsheck)

Ortsgemeinde Schwarzerden – Baugebietsfläche „Schodenacker“

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 14.05.2024 wurde beschlossen, die Zustimmung der Ortsgemeinden zum Flächennutzungsplanentwurf einzuholen.

Die Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, sowie die Planzeichnungen liegen vor und können eingesehen werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschloss die Zustimmung zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kirn-Land, wie vorgenannt.

5. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

In der letzten Ortsgemeinderatssitzung wurde ein Antrag auf Abschaffung der Einwohnerfragestunde gestellt. Der Vorsitzende hat erläutert, dass der Umgang mit dem Punkt Einwohnerfragestunde in der Gemeindeordnung im Zusammenhang mit der Geschäftsordnung der Ortsgemeinde Meckenbach eindeutig geregelt ist.

Ortsbürgermeister teilte folgendes mit:

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Von der WSW & Partner GmbH aus Kaiserslautern wird aktuell ein Landschaftsplan erstellt.

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Die Kommunalaufsicht hat keine Bedenken gegen den Haushaltsplan und die Satzung der Ortsgemeinde Meckenbach.

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Überfahrhilfen im Bereich von Rinnen und Einläufen sind nicht zulässig. Bereits vorhandene Überfahrhilfen sind zu entfernen.

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Es hat eine Hangbegehung mit Vertretern des Bergwaldprojektes und der Hochschule Geißenheim stattgefunden.

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Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 16.06.2025 die Jahresabschlüsse 2020/2021 der Ortsgemeinde geprüft.

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Hinweis auf die Straßenreinigungspflicht.

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Information zum Pilgerwanderweg Hildegard von Bingen in Meckenbach.

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Die Heizung im Treppenhaus der alten Schule und des Flures des Feuerwehrhauses ist instandgesetzt.

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Die Feldwege wurden freigeschnitten. Ein Heckenrückschnitt erfolgt im Spätherbst.

6. Einwohnerfragestunde

Es waren 5 Einwohner anwesend.

Ein Bürger hat angemerkt, dass darauf geachtet werden soll, dass abgeräumte Gräber auf dem Friedhof ordentlich eingeebnet werden.

Nach dem öffentlichen Teil wurde die Sitzung von 20:13 Uhr bis 20:18 Uhr unterbrochen