Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 32/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bärenbach vom 30.06.2025

1. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "In der Dorfwiese"; 4. Änderung

a) Aufstellungsbeschluss

b) Billigung des Planentwurfes

c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

a) Aufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschloss, unter Beachtung des § 22 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung, die Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „In der Dorfwiese, Flur 9“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 1 S. 3634, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) und unter der Voraussetzung des TOP 1 der Nichtöffentlichen Sitzung (Grundstücksangelegenheiten).

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung Bärenbach, Flur 9, Flurst.-Nrn. 82/2, 85/1 tlw.

Der Bauherr des Grundstückes Gemarkung Bärenbach, Flur 9, Flurst.-Nr. 82/2, hat ein Bauantrag für die Bebauung eines Wohnhauses mit Garagen, auf diesem Grundstück, eingereicht. Aufgrund von Abweichungen des Bauantrages und dem Bebauungsplan, muss nach Rücksprache mit dem Bauamt der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, der Bebauungsplan geändert werden.

Der Antragsteller dieser Bebauungsplanänderung, wird die dafür entstehenden Kosten tragen. Zur Übernahme dieser Kosten, wird ein Kostenübernahmevertrag erstellt und mit den Antragstellern abgeschlossen.

b) Billigung des Planentwurfes

Der Ortsgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes mit Planzeichnung und Textfestsetzungen in der vorliegenden Fassung.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke: Gemarkung Bärenbach, Flur 9, Flurst.-Nrn. 82/2, 85/1 tlw.

Der Bebauungsplanentwurf ist in der Anlage beigefügt.

c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, durchzuführen. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt.

2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land; Beschluss über die Zustimmung der Ortsgemeinde zum Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Kirn-Land gemäß § 67 Abs. 2 GemO; hier Ortsgemeinde Hennweiler, Sonderbaufläche "Landgut Lang" (Mottelbachsheck) und Ortsgemeinde Schwarzerden, Baugebietsfläche "Schodenacker"

Für den Bereich von Ortsgemeinden ist die Flächennutzungsplanung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden übertragen worden. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Diese gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.

In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind folgende Änderungen enthalten: Ortsgemeinde Hennweiler - Sonderbaufläche „Landgut Lang“ (Mottelbachsheck)

Ortsgemeinde Schwarzerden - Baugebietsfläche „Schodenacker“

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 14.05.2024 wurde beschlossen, die Zustimmung der Ortsgemeinden zum Flächennutzungsplanentwurf einzuholen.

Die Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, sowie die Planzeichnungen liegen vor und können eingesehen werden.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Zustimmung zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kirn-Land wie vorgenannt.

3. Verlängerung Wegenutzungsvertrag mit der PRIMAGAS Energie GmbH; NBG "Im Mühlengrund"

Seit 2004 versorgt PRIMAGAS Bärenbach mit Flüssiggas.

PRIMAGAS möchte die Anwohner in Bärenbach gerne weiterhin dauerhaft und zuverlässig mit Energie beliefern.

Der Gasversorgungsvertrag endete mit dem 12.05.2024. Um die Flüssiggasversorgung in Bärenbach aufrecht zu erhalten, ist der Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags notwendig. Der neue Vertrag läuft rückwirkend ab dem 13.05.2024 und hat eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren. Die Laufzeit wird im neuen Vertrag automatisch um 5 Jahre verlängert, wenn dieser nicht mit einer Frist von einem Jahr gekündigt wird.

4. Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2025

Es lagen keine Vorschläge oder Anregungen von Einwohnern und Einwohnerinnen vor. Daher entfiel die Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP.

5. Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplanes und Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des §98 Abs. 2 Nr. 4 der Gemeindeordnung hat die Ortsgemeinde Bärenbach eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

Die Ortsgemeinde möchte eine Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher auf dem Bürgerhaus installieren. Diese Maßnahme wurde im Haushaltsplan 2025 nicht veranschlagt. Aufgrund fehlender Finanzmittel muss die Maßnahme durch einen Investitionskredit finanziert werden. Dieser ist durch die Kommunalaufsicht genehmigungspflichtig.

Die Anschaffung einer Geschwindigkeitsmesstafel wird durch eine Stiftung gefördert und wird ebenfalls in den Nachtrag miteinbezogen.

Dadurch ergeben sich folgende Änderungen:

- Anschaffung PV-Anlage Bürgerhaus

- Anschaffung Stromspeicher

- Fördersumme Stromspeicher

- Anschaffung Geschwindigkeitsmesstafel

- Förderung Geschwindigkeitsmesstafel

- Investitionskredit (für die PV-Anlage)

- Zinsen Investitionskredit (nur für das 4. Quartal)

- Tilgung Investitionskredit (nur für das 4. Quartal)

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2025 zu und beschloss die 1. Nachtragshaushaltssatzung wie vorgelegt zu erlassen.

6. Beschaffung und Installation einer PV-Anlage für Bürgerhaus in Bärenbach

Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag für die Beschaffung und Installation einer PV-Anlage an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter, die Firma Bernhard GmbH, zu vergeben.

7. Beschaffung eines Aufsitzrasenmähers

Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag zur Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers an die Firma Brust und damit an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben.

8. Einwohnerfragestunde

Von den anwesenden Einwohnern wurden Fragen gestellt, die vom Vorsitzenden beantwortet wurden.

9. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Mitteilungen wurden keine gemacht. Fragen wurden keine gestellt.